Rübe schrieb:Weil die (Hundesteuer-)Satzung einer Stadt/Gemeinde nichts mit der Rasseliste der LHVO zu tun hat. Die Stadt/Gemeinde kann unabhängig davon beschließen, welcher Hund "gefährlich" ist und eine erhöhte Steuer zahlen muss. Daher kommt es auch, dass in einigen Städten/Gemeinden gar keine erhöhten Steuern zu zahlen sind, in anderen nach positivem Wesenstest der normale Steuersatz und in anderen wiederum Mörderbeträge.
In unserer Gemeinde steht z.B. der Bullmastiff in der Steuersatzung als "gefährlicher" Hund und muss deshalb auch hohe Steuern zahlen, in der hessischen HVO ist er jedoch nicht auf der Liste. D. h. kein Wesenstest usw. aber hohe Steuern. *kotz*
Hab mal wieder zu spät geschaltet...sorry....stimmt... Raff es jetzt auch wieder!