Kampfhunde bleiben steuerfrei
In Bischofsheim bleiben auch Kampfhunde steuerfrei: Wer einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufnimmt, muss ein Jahr lang keine Steuern für das Tier bezahlen. Eigentlich waren sich die Parlamentarier über dieses Thema einig. Am Donnerstag wurde der Tagesordnungspunkt allerdings erneut im Parlament aufgegriffen. Denn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor wenigen Tagen hatten sich die Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, dass diese Regelung nicht für Kampfhunde gelten soll. Das jedoch ist laut Bürgermeister Reinhard Bersch ein rechtlich dünnes Eis. Es gebe bislang keine einheitliche Definition für den Begriff Kampfhund. Die Hundesteuersatzung würde somit anfechtbar. Der entsprechende Passus wurde daraufhin ersatzlos gestrichen. Auch Bullterrier & Co. werden ein Jahr lang von der Gemeinde subventioniert.
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In Bischofsheim bleiben auch Kampfhunde steuerfrei: Wer einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufnimmt, muss ein Jahr lang keine Steuern für das Tier bezahlen. Eigentlich waren sich die Parlamentarier über dieses Thema einig. Am Donnerstag wurde der Tagesordnungspunkt allerdings erneut im Parlament aufgegriffen. Denn in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor wenigen Tagen hatten sich die Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, dass diese Regelung nicht für Kampfhunde gelten soll. Das jedoch ist laut Bürgermeister Reinhard Bersch ein rechtlich dünnes Eis. Es gebe bislang keine einheitliche Definition für den Begriff Kampfhund. Die Hundesteuersatzung würde somit anfechtbar. Der entsprechende Passus wurde daraufhin ersatzlos gestrichen. Auch Bullterrier & Co. werden ein Jahr lang von der Gemeinde subventioniert.
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