Der Bastheimer Gemeinderat will Gefahren durch freilaufenden Hunden vorbeugen und beschließt einen Leinenzwang
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Mittwoch, 21.02.2001 - Mellrichstadt
Bis zu 2000 Mark Steuer für Kampfhunde
BASTHEIM (PA) · Die Halter von Kampfhunden werden in der Gemeinde künftig kräftig zur Kasse gebeten. Große Hunde über einem halben Meter müssen an eine reißfeste Leine.
An die tragischen Vorfälle, an die Verletzungen und sogar Todesfälle, verursacht durch Kampfhunde, erinnerte Geschäftsleiter und Kämmerer Klaus-Dieter Hahn in der Sitzung des Bastheimer Gemeinderates.
Um diesen Entwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken legte er den Entwurf einer "Hundehaltungsverordnung" vor, die fordert, dass Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig angeleint sein müssen. Diese Leine muss reißfest und darf nicht länger als drei Meter sein.
Rege Diskussion
Diese Vorschrift gilt übrigens nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für so genannte "Große Hunde", also für diejenigen unser treuen Vierbeiner, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Dabei sind Schäferhunde, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge stets "Große Hunde".
Unter den Bürgervertretern wurde engagiert darüber diskutiert, ob man diese Anleinpflicht nicht generell auf alle Hunde ausdehnen sollte. Letztlich blieb es jedoch bei der von Klaus-Dieter Hahn vorgetragenen Regelung.
Als Folge dieser Hundehaltungsverordnung legten die Ratsmitglieder gleich noch einen gesonderten Steuersatz für Kampfhunde fest. Der ist auch noch gestaffelt und beträgt 1000 Mark pro Jahr für den ersten, 1500 Mark für den zweiten und gar 2000 Mark für den dritten Kampfhund.
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Mittwoch, 21.02.2001 - Mellrichstadt
Bis zu 2000 Mark Steuer für Kampfhunde
BASTHEIM (PA) · Die Halter von Kampfhunden werden in der Gemeinde künftig kräftig zur Kasse gebeten. Große Hunde über einem halben Meter müssen an eine reißfeste Leine.
An die tragischen Vorfälle, an die Verletzungen und sogar Todesfälle, verursacht durch Kampfhunde, erinnerte Geschäftsleiter und Kämmerer Klaus-Dieter Hahn in der Sitzung des Bastheimer Gemeinderates.
Um diesen Entwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken legte er den Entwurf einer "Hundehaltungsverordnung" vor, die fordert, dass Kampfhunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig angeleint sein müssen. Diese Leine muss reißfest und darf nicht länger als drei Meter sein.
Rege Diskussion
Diese Vorschrift gilt übrigens nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für so genannte "Große Hunde", also für diejenigen unser treuen Vierbeiner, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Dabei sind Schäferhunde, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge stets "Große Hunde".
Unter den Bürgervertretern wurde engagiert darüber diskutiert, ob man diese Anleinpflicht nicht generell auf alle Hunde ausdehnen sollte. Letztlich blieb es jedoch bei der von Klaus-Dieter Hahn vorgetragenen Regelung.
Als Folge dieser Hundehaltungsverordnung legten die Ratsmitglieder gleich noch einen gesonderten Steuersatz für Kampfhunde fest. Der ist auch noch gestaffelt und beträgt 1000 Mark pro Jahr für den ersten, 1500 Mark für den zweiten und gar 2000 Mark für den dritten Kampfhund.