2000 Euro Hundesteuer für "Kampfhund" Mona

Nein, ich denke eine aufschiebende Wirkung hat das nicht. Aber man würde es halt wiederbekommen, wenn man gewinnt. Dafür muss man es aber erstmal haben und zahlen. Das Problem ist, da geht es eben nicht nur um den eigenen Hund, sondern auch um alle evtl folgenden Listenhunde in dieser Gemeinde. Solche Steuern muss man im Keim ersticken, alles andere ist rückradlos.
Für den Hund ist das alles sicher nicht schön, aber es dient tatsächlich der guten Sache und ich finde es gut das die Halter den Ar*** in der Hose haben und weder zahlen, noch einfach kampflos den Hund abgeben.
 
  • 27. April 2024
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Nein, ich denke eine aufschiebende Wirkung hat das nicht. Aber man würde es halt wiederbekommen, wenn man gewinnt. Dafür muss man es aber erstmal haben und zahlen. Das Problem ist, da geht es eben nicht nur um den eigenen Hund, sondern auch um alle evtl folgenden Listenhunde in dieser Gemeinde. Solche Steuern muss man im Keim ersticken, alles andere ist rückradlos.
Für den Hund ist das alles sicher nicht schön, aber es dient tatsächlich der guten Sache und ich finde es gut das die Halter den Ar*** in der Hose haben und weder zahlen, noch einfach kampflos den Hund abgeben.


das ist zwar alles schön und gut .

aber ich versteh immer noch nicht warum der hund für die klage zeit ins tierheim muss:verwirrt:
 
Weil sie sonst zahlen müssten (erstmal).

genau erstmal ,das ist ja der springende punkt sie bekommen ja das geld wieder wenn sie zu ihren gunsten entschieden wird.
und das war ja bei 2000 euro abzusehen.
fakt ist eins sie werden es nicht schaffen das der rotti dort von der liste kommt und das wäre ja erstmal die vorrausetzung für normale steuer.
also sie werden immer einen erhöten satz zahlen.
und du darfst ja auch nicht die aussage der besitzer vergessen das der hund wieder ins th wandert wenn die steuer nicht weit unter 1000 euro liegt
 
Nö, die Voraussetzung für normale Steuer wäre, dass die Gemeinde entscheidet, keine erhöhte Steuer für bestimmte Hunde zu beschließen.

Das kann sie tun.

Sie ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, die Listen in die Steuergestaltung mit einfließen zu lassen.

Für die Entscheidung, den zweiten, dritten oder xten Hund höher zu besteuern als den ersten in einem Haushalt, gibt es auch keine Liste oder kein Hundegesetz als Grundlage.
 
lektoratte;3099801[B schrieb:
]Nö, die Voraussetzung für normale Steuer wäre, dass die Gemeinde entscheidet, keine erhöhte Steuer für bestimmte Hunde zu beschließen.[/B]

Das kann sie tun.

Sie ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, die Listen in die Steuergestaltung mit einfließen zu lassen.

Für die Entscheidung, den zweiten, dritten oder xten Hund höher zu besteuern als den ersten in einem Haushalt, gibt es auch keine Liste oder kein Hundegesetz als Grundlage.


das kann ich aber nicht mit einer klage erreichen:hallo:
und darum gehts ja;)
 
Also, wie Lekto sagt, ob der Hund auf der Liste steht oder nicht, hat eher weniger mit den Steuern zu tun, denn die Liste ermöglicht zwar eine höhere Besteuerung, aber sie zwingt nicht dazu. Die Gemeinde könnte morgen entscheiden gar keine Steuern mehr zu erheben. Theoretisch.

Den Hund während des Verfahrens bei sich zu behalten birgt auch Risiken. Erstmal muss dann die Steuer weitergezahlt werden. Plus natürlich der Unterhalt, ein finanzielles Polster für Krankheiten/OP´s und andere Katastrophen, plus die laufenden Kosten des Verfahrens.
Würden sie verlieren vor Gericht, was zwar nicht absehbar aber möglich ist, bekommen sie NICHTS davon wieder, die Gemeinde hat die Steuern eingeheimst UND der Hund müsste dann wieder ins Tierheim, nachdem er sich dort bereits komplett eingelebt hat (sofern sie die Steuern nicht weiterhin zahlen wollen/können). Dann hätten sie, und der Hund!!, das alles noch sehr viel teurer bezahlt, als es jetzt der Fall wäre.
 
Also, wie Lekto sagt, ob der Hund auf der Liste steht oder nicht, hat eher weniger mit den Steuern zu tun, denn die Liste ermöglicht zwar eine höhere Besteuerung, aber sie zwingt nicht dazu. Die Gemeinde könnte morgen entscheiden gar keine Steuern mehr zu erheben. Theoretisch.

Den Hund während des Verfahrens bei sich zu behalten birgt auch Risiken. Erstmal muss dann die Steuer weitergezahlt werden. Plus natürlich der Unterhalt, ein finanzielles Polster für Krankheiten/OP´s und andere Katastrophen, plus die laufenden Kosten des Verfahrens.
Würden sie verlieren vor Gericht, was zwar nicht absehbar aber möglich ist, bekommen sie NICHTS davon wieder, die Gemeinde hat die Steuern eingeheimst UND der Hund müsste dann wieder ins Tierheim, nachdem er sich dort bereits komplett eingelebt hat (sofern sie die Steuern nicht weiterhin zahlen wollen/können). Dann hätten sie, und der Hund!!, das alles noch sehr viel teurer bezahlt, als es jetzt der Fall wäre.

Abgesehen davon wirkt es auch etwas dumm die 2000 € "problemlos" zu zahlen und dann ein Urteil erwirken zu wollen, in dem fest gestellt wird, das ist zu viel für einen Hundehalter.
Macht das ganze etwas unglaubwürdig.
Abgesehen davon durfte die Gemeinde, vielleicht auch dummerweise das Tierheim, für die Zeit für den Hund aufkommen, was ja auch eine Außenwirkung hat!
 
Also, wie Lekto sagt, ob der Hund auf der Liste steht oder nicht, hat eher weniger mit den Steuern zu tun, denn die Liste ermöglicht zwar eine höhere Besteuerung, aber sie zwingt nicht dazu. Die Gemeinde könnte morgen entscheiden gar keine Steuern mehr zu erheben. Theoretisch.

Den Hund während des Verfahrens bei sich zu behalten birgt auch Risiken. Erstmal muss dann die Steuer weitergezahlt werden. Plus natürlich der Unterhalt, ein finanzielles Polster für Krankheiten/OP´s und andere Katastrophen, plus die laufenden Kosten des Verfahrens.
Würden sie verlieren vor Gericht, was zwar nicht absehbar aber möglich ist, bekommen sie NICHTS davon wieder, die Gemeinde hat die Steuern eingeheimst UND der Hund müsste dann wieder ins Tierheim, nachdem er sich dort bereits komplett eingelebt hat (sofern sie die Steuern nicht weiterhin zahlen wollen/können). Dann hätten sie, und der Hund!!, das alles noch sehr viel teurer bezahlt, als es jetzt der Fall wäre.

Abgesehen davon wirkt es auch etwas dumm die 2000 € "problemlos" zu zahlen und dann ein Urteil erwirken zu wollen, in dem fest gestellt wird, das ist zu viel für einen Hundehalter.
Macht das ganze etwas unglaubwürdig.
Abgesehen davon durfte die Gemeinde, vielleicht auch dummerweise das Tierheim, für die Zeit für den Hund aufkommen, was ja auch eine Außenwirkung hat!

wieso das denn , wenn der hund in seinen besitz bleibt,wird er die kosten selber tragen müssen.
und gibt er den hund in den besitz des th muss er ihn ja auch zur vermittlung frei geben,und da besteht ja immer die gefahr das der hund dort weitervermittelt wird.
 
? Der Hund geht natürlich wieder in den Besitz des TH, sonst müsste er ja auch Steuern zahlen. ;)
Das Tierheim scheint die Besitzer zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten und der Hund wird wohl nicht vermittelt, sondern ist sozusagen reserviert.
 
? Der Hund geht natürlich wieder in den Besitz des TH, sonst müsste er ja auch Steuern zahlen. ;)
Das Tierheim scheint die Besitzer zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten und der Hund wird wohl nicht vermittelt, sondern ist sozusagen reserviert.

naja nun sagt der besitzer aber aus,das er wenn die neue steuer nicht weit unter 1000 euro beträgt den hund wieder ins th gibt.
so wenn er jetzt sag mir mal einen steuer bescheid über 800 euro( der ja laut dem jetzigen urteil berechtigt wäre) bekommt m üsste er ja wieder klagen,dann höchstwahrscheinlich ohne erfolg und der hund würde wieder für monate in th bis er dann bestimmt für immer bleibt.
sorry ist in meinen augen irgendwie irrsinn;)
 
Man sollte dem TH noch eine Kiste mit den übliche polnischen Pitbull, Rottweiler und anderen vor die Tür stellen. Schön viele Hunde. Mal schauen, ob deren Rechnung dann aufgeht. Die klagende Familie sollte den normalen Steuersatz oder gar keine Steuern zahlen. Die TH Mitarbeiter können die Hunde ja bei den verantwortl Personen der Kommune vorbeibringen. Das hätten die verdient. Die bringen mMn Tiere in Not und spalten Familien. Erstmal wurden sie ja wieder eingefangen, erwarten darf man wohl nix gutes
 
............. Die TH Mitarbeiter können die Hunde ja bei den verantwortl Personen der Kommune vorbeibringen. Das hätten die verdient. Die bringen mMn Tiere in Not und spalten Familien. ............

Die Idee fand ich immer schon gut!:eg:
War da nicht auch mal was?:gruebel:
 
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