Wenn der aktuelle Steuerbescheid für nichtig erklärt wurde, muß er erst mal gar nichts zahlen. Die Gemeinde muss einen neuen Bescheid erlassen. Ob die sich jetzt noch mal die Mühe machen, für "gefährliche Hunde" eine erhöhte Steuer auszuklabustern, die dann evtl. wieder gekippt wird, bleibt abzuwarten. Ich finde, das ist ein sehr gutes und starkes Signal, dass die Gemeinden eben nicht ohne jegliches Augenmaß und kraft souveräner Willkür in die Taschen der Hundehalter grabschen dürfen!