2000 Euro Hundesteuer für "Kampfhund" Mona

mat

15 Jahre Mitglied
Dem Halter von Rottweiler Mona soll als eingestufter SOKA eine erhöhte Steuer von 2000 Euro auferlegt werden. Heute ist der Prozess in 3. Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vermutl werden sich andere Gemeinden am Urteil orientieren. Daumendrücken, das geht uns alle an! und darf nicht sein.

Bei solchen Summen kann man die Hundehaltung gleich komplett verbieten. Man zwingt Familien, ihre Tier abzugeben oder zwingt die Menschen in eine illegale Haltung, und macht sie damit zu kriminellen.

Was 2000 über Gesetze nicht realisiert werden konnte, wird nun über die Steuer nachgezogen. Das Ende des Hundes in Deutschland. Breitsamer's und Lux's (SV) Gefahrhundeverordnung aus dem Jahr 1992, die Grundlage dieser erhöhten Steuer, haben die Hundehaltung in D mMn nachhaltig zerstört.

Der VDH mit Fischer (Aussage Leipzig) wollte nicht nachstehen. Man wolle ordentliche Hundehalter. Und der Tierschutzbund baut Hundehallen, um die Viecher zu verwahren. Das wird ein Geschäft. Alles auf dem Rücken von Hundefreunden, ihren Familien und deren Tiere.

Als Erfolge für Kynologie und Verein bezeichnete der SV einst die Listen. Sie zerstören Familien. Sie bringen Familienhunde in TH. Sie töten Tiere. Sie sind tierschutzwidrig. Sie machen Hundehaltung unbezahlbar. Da sind also die Erfolge für Kynologie und Verein. Danke für die ehrlichen Worte.

 
  • 27. April 2024
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Hi mat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nicht nur Mona ist kein Kampfhund, sondern alle andere Sokas auch nicht.
Es muss einfach der Liste weg, und jeder HH sollte das gleiche Steuer bezahlen.
 
Hä? Seit wann steht der Rotti in Sachsen auf der Liste? Das wär mir neu...
Bin ich da nicht ganz auf dem Laufenden, oder spinnen die einfach nur? Könnt mich gern aufklären, sollte ich mich irren.
Mal davon abgesehen, dass das sowieso Mist ist, mit den Listen. Ganz zu schweigen von der horrenden Forderung...
 
Ich könnte ob diesen Schwachsinns sowas von ausfallend werden...
 
Das Bundesverwaltungsgericht ist in Leipzig, nicht der Betroffene + Hund ;)
 
Die Rassen, die auf den Listen der Bundesländer stehen, müssen nicht die gleichen sein, die die Gemeinden mit einer erhöhten Hundesteuer belegen.
Sonst dürfte es, hier in Niedersachsen, ja gar keine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen geben.

Die Gemeinden sind da, was die Rassen anbelangt, weitgehend autonom, die Höhe der "Kampfhundesteuer" wurde schon von Gerichten gedeckelt!
 
kann man den in bayern die gefährlichkeit des hundes nicht mit einen wesenstest wiederlegen?
 
Wenn ein geringeres Übel gültiges Recht wird. Den Lügen und Verleumdungen wird das Urteil kein Ende bereiten. Schon gar nicht einer im doppelten Sinn unrechten Steuer.

 


Gut, dass der Hund der Gemeinde, im Tierheim, keine Kosten verursacht!:unsicher:
 
kann man den in bayern die gefährlichkeit des hundes nicht mit einen wesenstest wiederlegen?

Hat aber immer noch nichts mit der Hundesteuer zu tun!

Das ist Sache der Gemeinden!

na hier in sachsen schon,

wenn ich hier die gefährlichkeit meines hundes wiederlege wird er nur noch als normaler hund geführt und ich bezahl nur noch die normale steuer.

In ganz Sachsen, oder nur in deiner Gemeinde?
Solltest du mal prüfen.
Sollte deine Aussage zutreffen wäre es ja schon mal was!

Aber hier siehst du, dass es nicht selbstverständlich ist!

http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/151405-gefaehrliche-hunde-voerde-gewaehrt-rabatt.html
 
Bin zwar in Erdkunde nicht die Leuchte, aber Halle (Saale) liegt doch in Sachsen!?

Da finde ich z.B. keine Ermäßigung der "Kampfhundesteuer" bei bestandenem Wesenstest.



Lass mich da aber gerne eines Besseren belehren!
 
Bin zwar in Erdkunde nicht die Leuchte, aber Halle (Saale) liegt doch in Sachsen!?

Da finde ich z.B. keine Ermäßigung der "Kampfhundesteuer" bei bestandenem Wesenstest.



Lass mich da aber gerne eines Besseren belehren!

nö sachsen anhalt.

aber meines wissens ist das in ganz sachsen so.
 
Ja, iat unzulässig. Wart es schon in einer anderen bayr. Gemeinde.
Aber das Gericht hat leider trotzdem bestätigt das eine höhere Steuer für "Listenhunde" zulässig ist.

In Bayern widerlegt man die Gefährlichkeit des Hundes mit einem WT auch, aber das hat nichts mit der Steuer zu tun. Auch in Sachsen ist die Steuer Sache der Gemeinde. Weshalb selbst in NDS (ohne Liste) viele Gemeinden erhöhte Steuern auf die üblichen 4 Verdächtigen erheben, da sie sich bei ihrer Definition von "gefährlicher Hund" dann einfach aufs Importverbot stützen und das ist leider rechtens.
 
Crabat hat recht. Es ist ja nicht so, das die Gemeinden einfach selbst festlegen kann, welche Hundetyp da gerade gefährlich ist. Die berufen sich wohl auf die landeseigenen Rasselisten und/oder auf das bundesweite Verbringungsverbot bla bla.

Am häufigsten wird das heutige Urteil auf den Schäferhund zurück fallen. Schließlich werden die auffälligen Hunde anderer Rassen auch dieser Steuer unterworfen. Und der Schäferhund beisst nun mal laut Statistk am häufigsten.

Das wird die betroffenen Schäferhundfreunde bestimmt erfreuen; ein ehemaliger? SV Leistungsrichter, der ehemalige Hauptgeschäftsführer des SV waren maßgeblich beteiligt an der Gefahrenhundeverordnung Bayern und legten damit den Grundstein für diese Abzocke. Es gab ja auch schon klagen von betroffenen Schäferhundhaltern. Auf einmal hatten se nen gefährlichen Hund. Ach nee, der ist doch Kulturgut :) Im Vergleich zu anderen Rassen durfte der wenigstens einmal zubeissen :)

Die Hundesteuer sollte mMn generell abgeschafft werden.
 
Ja, iat unzulässig. Wart es schon in einer anderen bayr. Gemeinde.
Aber das Gericht hat leider trotzdem bestätigt das eine höhere Steuer für "Listenhunde" zulässig ist.

In Bayern widerlegt man die Gefährlichkeit des Hundes mit einem WT auch, aber das hat nichts mit der Steuer zu tun. Auch in Sachsen ist die Steuer Sache der Gemeinde. Weshalb selbst in NDS (ohne Liste) viele Gemeinden erhöhte Steuern auf die üblichen 4 Verdächtigen erheben, da sie sich bei ihrer Definition von "gefährlicher Hund" dann einfach aufs Importverbot stützen und das ist leider rechtens.

bestreitet ja niemand , aber hier wird die steuer nach der gefählichkeit des hundes festgelegt.

hier bekommst du einen steuerbescheid mit mit dem inhalt vorrausichtlich gefählicherhund und erhöhten steuersatz hier 750 euro. und gleich das angebot das du mit deinen hund die gefählichkeit wiederlegen kannst und dann in die normale steuer eigestuft wirst
also hat der wt schon was mit der steuer zu tun.
und das ist in ganz sachsen so
 
Nope. OB die Steuer mit einem WT ermäßigt wird, ist Gemeindesache. Die Gemeinden können auch entscheiden sie erheben GAR keine Steuer, oder sie erheben keine höhere Steuer für Listenhunde. Aber sie können eben auch entscheiden, dass sie wegen einem WT nicht ermäßigen.
 
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