2000 Euro Hundesteuer für "Kampfhund" Mona

Ich schreie das solange, bis der letzte Hundehalter die Namen dieser Personen kennt. Schweigen über Schandtaten ist nicht immer die Lösung.

Dann schreie doch bitte dort, wo die Namen noch nicht bekannt sind. Hier im Forum sind diese Texte von dir nun wirklich sattsam bekannt. Wir können sie schon im Schlaf herbeten.

Zumal mat mit dem "Geschrei" tatsächlich Energie verschwendet, die man in die Abschaffung der Listen stecken könnte.

Immer wieder auf die Schuldigen zu zeigen bringt nichts für die Zukunft, es sei denn, du bekommst diese dadurch dazu sich ebenfalls für die Abschaffung der Listen einzusetzen.

Und - für wie wahrscheinlich hältst du das?
 
  • 27. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich schreie das solange, bis der letzte Hundehalter die Namen dieser Personen kennt. Schweigen über Schandtaten ist nicht immer die Lösung.

Dann schreie doch bitte dort, wo die Namen noch nicht bekannt sind. Hier im Forum sind diese Texte von dir nun wirklich sattsam bekannt. Wir können sie schon im Schlaf herbeten.


Über den freudschen Schreibfehler musste ich auch lächeln. Solange hier noch ein neuer User auftaucht, schreibe ich hier die Wahrheit (wie ich es erlebt habe) über den Betrug des SV und VDH am Hund in den Jahren 1992 und 2000. Und an den hundehaltenden Familien. Ist ja alles belegt. Fischer in Leipzig, Breitsamer. Lux. Bei dessen Verabschiedung als Hauptgeschäftsführer SV hat man sich ordentlich verplappert. Setzt mich doch ignore :)
 
Am häufigsten wird das heutige Urteil auf den Schäferhund zurück fallen. Schließlich werden die auffälligen Hunde anderer Rassen auch dieser Steuer unterworfen. Und der Schäferhund beisst nun mal laut Statistk am häufigsten.

Das wird die betroffenen Schäferhundfreunde bestimmt erfreuen; ein ehemaliger? SV Leistungsrichter, der ehemalige Hauptgeschäftsführer des SV waren maßgeblich beteiligt an der Gefahrenhundeverordnung Bayern und legten damit den Grundstein für diese Abzocke. Es gab ja auch schon klagen von betroffenen Schäferhundhaltern. Auf einmal hatten se nen gefährlichen Hund. Ach nee, der ist doch Kulturgut :) Im Vergleich zu anderen Rassen durfte der wenigstens einmal zubeissen :)
.


Sorry aber dieses Geleiere über den SV ist langsam echt nervig... wie so ne Schallplatte mit Sprung:rolleyes:

Wie wäre es, wenn du dein Trauma mal behandeln lässt und anfängst deine schrecklichen Erlebnisse mit dem SV zu verarbeiten?:rolleyes:
Das KANN nur hilfreich sein!

Du hast es wohl nicht so mit der Wahrheit? Worauf beruhen den die Gesetze und Steuererhöhungen? Ich denke, alle betroffenen Hundehalter sollten die Namen der Personen kennen sollten, die Anteil an ihren Repressalien haben und Familien und deren Hunde trennen. Tausende Hunde wurden mittlerweile aus Familien eingezogen, viele wurden getötet. Andere zahlen erhöhte Steuer. Rasselisten in Deutschland. Was für eine Schande! Du magst denken, es sind ja nur Tiere. Mich ekelt es an. Man hat sich für diese Verordnung feiern lassen, Erfolge der Kynologie. Erfolg für den Verein (SV)! Das sind die Worte.

Ich schreibe das solange, bis der letzte Hundehalter die Namen dieser Personen kennt und was sie getan haben. Schweigen über Schandtaten ist keine die Lösung, Veränderung!

Bitte was?!?:verwirrt:

Weil ich dein Gejammere nicht mehr hören kann?

Und immer dieses "mit dem Finger auf andere zeigen"... schrecklich.
Kindisch und unreflektiert.
 
Hast Du einen Link zur sächsischen Verordnung parat?

Wenn die anderen Rassen nicht gelistet ist...dann ist das unter "nice try" der Stadt zu verbuchen. ;)

ich weis nicht ob das reicht aber die gesamte verordnug hab ich nur als pdf un weis nicht wie ich die hier rüberbringe

 
Habs gefunden.
Also in Zwickau könnte man gegen die höhere Besteuerung von den ANDEREN Rassen durchaus vorgehen. Leider nicht gegen die Besteuerung von Pit, Staff und Bulli.

Wenn Du eh schon mit denen telefoniert hast, könntest Du Dir den Spaß erlauben und schriftlich nach der rechtlichen Grundlage fragen, die ihnen erlaubt die nicht- gelisteten Rassen höher zu besteuern. Mal sehen was zurück kommt.
 
Habs gefunden.
Also in Zwickau könnte man gegen die höhere Besteuerung von den ANDEREN Rassen durchaus vorgehen. Leider nicht gegen die Besteuerung von Pit, Staff und Bulli.

Wenn Du eh schon mit denen telefoniert hast, könntest Du Dir den Spaß erlauben und schriftlich nach der rechtlichen Grundlage fragen, die ihnen erlaubt die nicht- gelisteten Rassen höher zu besteuern. Mal sehen was zurück kommt.

na wird wohl nicht gescheites sein;)

aber schön das man mal mit der nase draugestossen wird ,da läuft man so zig jahre mit seinen hunden so durch die welt und fühlt sich auf der sicheren seite weil man alles gemacht hat was man machen muss und merkt garne das ein doch jeder in den allerwertesten tretten kann;):hallo:
 
Nett, hab einfach mal, aus Neugierde, ein paar Satzungen, hier in Niedersachsen durchgeschaut.

Oldenburg - ohne Liste!



Osnabrück und Hannover - die üblichen Verdächtigen!





Vechta - erzkatholisch, dennoch ohne Liste



Und jetzt - Nortrup
Liegt einige Kilometer entfernt, auch im nördlichen Landkreis OS!

Wow!

 
Bei Nortrup, das sind die Rassen der alten niedersächsischen Liste, oder? Ich denke die haben das dann einfach so stehen lassen, ob bewusst oder unbewusst. Aber wie gesagt...da kann man gegen vorgehen.
 
:albern: Auch andere Rassen nicht. Den DogO nicht, die ganzen Rassen nicht bei denen der Bindestrich fehlt... :lol:
 
Bei Nortrup, das sind die Rassen der alten niedersächsischen Liste, oder? Ich denke die haben das dann einfach so stehen lassen, ob bewusst oder unbewusst. Aber wie gesagt...da kann man gegen vorgehen.

Könnte durchaus sein, dass es unbewusst ist.

Hier hat man die Satzung auch problemlos geändert, nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass wir in Niedersachsen liegen!
 
mal ganz blöd gefragt: gibt es andere Steuern, bei denen die Höhe so willkürlich festgelegt wird?
Ich kenn mich da so gar nicht mit aus...

Gar nicht auf Listenhunde bezogen aber es macht ja schon mit normalem Hund einen riesen Unterschied aus, ob ich in Ort A oder 100 meter weiter in Ort B wohne...
 
mal ganz blöd gefragt: gibt es andere Steuern, bei denen die Höhe so willkürlich festgelegt wird?
Ich kenn mich da so gar nicht mit aus...

Gar nicht auf Listenhunde bezogen aber es macht ja schon mit normalem Hund einen riesen Unterschied aus, ob ich in Ort A oder 100 meter weiter in Ort B wohne...

meines Wissens nach nicht. Ist ja ne Luxussteuer und kann somit willkürlich von Gemeinde zu Gemeinde festgesetzt werden und auch wie sie genutzt wird bleibt denen überlassen :sauer: Ist schon ein starkes Stück...
Hier mal die Städte und ihre unterschiedlichen Steuersätze
 
mal ganz blöd gefragt: gibt es andere Steuern, bei denen die Höhe so willkürlich festgelegt wird?
Ich kenn mich da so gar nicht mit aus...

Gar nicht auf Listenhunde bezogen aber es macht ja schon mit normalem Hund einen riesen Unterschied aus, ob ich in Ort A oder 100 meter weiter in Ort B wohne...

Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B.
 
meines Wissens nach nicht. Ist ja ne Luxussteuer und kann somit willkürlich von Gemeinde zu Gemeinde festgesetzt werden und auch wie sie genutzt wird bleibt denen überlassen :sauer: Ist schon ein starkes Stück...
Hier mal die Städte und ihre unterschiedlichen Steuersätze

Wow - ich lebe in der Stadt in NRW, in der Anlage 1 Hunde am höchsten besteuert werden ("normale" Hunde haben hier auch den höchsten Satz) :uhh:

Könnte ich mir gar nicht leisten, deswegen habe ich auch keinen ... :unsicher:
 
mal ganz blöd gefragt: gibt es andere Steuern, bei denen die Höhe so willkürlich festgelegt wird?
Ich kenn mich da so gar nicht mit aus...

Gar nicht auf Listenhunde bezogen aber es macht ja schon mit normalem Hund einen riesen Unterschied aus, ob ich in Ort A oder 100 meter weiter in Ort B wohne...


Es fängt ja schon damit an, dass es Bundesländer gibt in denen eine Hundesteuer von der Gemeinde erhoben werden muss (BaWü zB) und andere Bundesländer, in denen eine Hundesteuer von der Gemeinde erhoben werden kann (zB SchleswigHolstein). Es daher auch Gemeinden geben, die gar keine Hundesteuer erheben. Wenn du also das maximale Pech hast, dann läuft zwischen Ort A und Ort B nicht nur die Gemeindegrenze, sondern auch noch eine Ländergrenze.

Den Rechtsbegriff dafür hab ich vergessen...
 
Ja, iat unzulässig. Wart es schon in einer anderen bayr. Gemeinde.
Aber das Gericht hat leider trotzdem bestätigt das eine höhere Steuer für "Listenhunde" zulässig ist.

In Bayern widerlegt man die Gefährlichkeit des Hundes mit einem WT auch, aber das hat nichts mit der Steuer zu tun.


Neee - in Bayern kann man das so pauschal nicht sagen. Das kommt auf die genaue Formulierung in der Hundesteuersatzung an. Manchmal sind da Rassen aufgeführt - dann reicht die Rasse alleine, dass die erhöhte Steuer fällig wird, Das ist aber in Bayern nur eher selten der Fall. Viele Hundesteuersatzungen lesen sich wie die von Bad Kohlgrub, das ist eigentlich so das übliche. Unterschiedlich sind dann nur die jeweiligen Sätze, die erhoben werden.

Und da versteh ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass dieser Prozess überhaupt geführt worden ist !!!

Schau dir nämlich mal die Hundesteuersatzung von Bad Kohlgrub an:


Da steht sogar explizit drin, dass bei vorhandenem Negativzeugnis die erhöhte Steuer entfällt. Und das ist eigentlich auch juristische Logik. Denn Negativzeugnis bedeutet ja, dass ein Liste2-Hund kein Kampfhund ist.
Hätte er kein Negativzeugnis, wäre er ein Kampfhund. Und ein Kampfhund fällt unter die Liste 1 - dann bräuchte also eine Genehmigung der Gemeinde und die erhöhte Steuer wäre das geringste Problem des Halters.
 
Was genau heißt das Urteil denn nun? Kann ich nun behaupten mein Hund kostet mich 5 Euro im Monat und ich muss dann maximal 60 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen?

Nein. Das Gericht hat ermittelt, dass eine durchschnittliche Hundehaltung mit 900 bis 1000 Euro pro Jahr anzusetzen ist:
 
Nachtrag zu oben...


Zum Vergleich die Hundesteuersatzung von Germering:
hier sind die Rassen aufgelistet, aber ein Wegfall der erhöhten Besteuerung ist mit einem Negativzeugnis nicht verknüpft.

http://www.germering.de/germering/web.nsf/gfx/DB84A135B41FC049C125794B003DB701/$file/Hundesatzung%202012.pdf

(den Link muss man glaub ich kopieren und in den Browser einfügen, geht nicht anders darstellbar)
Hier hätte ich verstanden, dass man den Klageweg beschreitet.


Viele Hundesteuersatzungen kann man über diesen Link hier finden:
 
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