Socka
10 Jahre Mitglied
Liebe Leute,
ich freue mich hier zu sein! ich habe mich hier angemeldet, weil ich schon länger überlege, einen Listenhund aus dem Berliner Tierheim nach Hause zu holen. Als Zweithund zu meinem Rüden. Die amtlichen Auflagen habe ich mir zu Gemüte geführt und hoffentlich ausreichend verstanden:
Ganz verstanden habe ich folgendes noch nicht:
Punkt 4 und 6 widersprechen sich doch, oder? Bedeutet das, ich darf so einen Hund in Berlin an der Leine ohne Maulkorb führen (wenn er befreit wurde) aber sobald ich ihn im Auslaufgebiet losmache, muss er einen Maulkorb tragen?
Außerdem würden mich eure Erfahrungen mit Sachkunde- und Wesenstest interessieren. Ist das für einen verantwortungsvollen Halter mit ein paar Jahren Hundeerfahrung zu schaffen? Sind die Tests fair?
viele Grüße
Socka
ich freue mich hier zu sein! ich habe mich hier angemeldet, weil ich schon länger überlege, einen Listenhund aus dem Berliner Tierheim nach Hause zu holen. Als Zweithund zu meinem Rüden. Die amtlichen Auflagen habe ich mir zu Gemüte geführt und hoffentlich ausreichend verstanden:
- 18. Lebensjahr vollendet (§ 6 HundeG)
- Zuverlässigkeit muss gegeben sein (siehe dazu auch § 8 HundeG)
- Sachkundenachweis (§ 7 HundeG)
- Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat (bei tierärztlicher Indikation und Gefahrlosigkeit des Hundes kann eine Maulkorbbefreiung genehmigt werden) (§ 6 HundeG)
- Leinenpflicht (maximal 2m lange Leine, an öffentlichen Plätzen maximal 1m lange Leine) (§ 6 HundeG)
- Auf Freilaufgebieten darf der Hund nur mit Maulkorb frei laufen (§ 6 HundeG)
- das Grundstück muss ausbruchsicher sein (§ 6 HundeG)
- Zuchtverbot für Liste 1-Hunde (§ 9 HundeG)
- bei Auffälligkeit können Auflagen erteilt werden, sowie eine Sicherstellung des Hundes und die Tötung erfolgen (§ 10 HundeG)
- persönliche Daten des Halters dürfen gespeichert und gegebenenfalls weitergegeben werden (§ 11 HundeG)
Ganz verstanden habe ich folgendes noch nicht:
Punkt 4 und 6 widersprechen sich doch, oder? Bedeutet das, ich darf so einen Hund in Berlin an der Leine ohne Maulkorb führen (wenn er befreit wurde) aber sobald ich ihn im Auslaufgebiet losmache, muss er einen Maulkorb tragen?
Außerdem würden mich eure Erfahrungen mit Sachkunde- und Wesenstest interessieren. Ist das für einen verantwortungsvollen Halter mit ein paar Jahren Hundeerfahrung zu schaffen? Sind die Tests fair?
viele Grüße
Socka