Bekomme ich eine Haltergenehmigung auch ohne Hund

Olga

10 Jahre Mitglied
Ich habe mal eine Frage wegen der Haltergenehmigung und kann leider im Forum nichts zu meiner Frage finden.

Ist eine Haltergenehmigung immer auf einen bestimmten Hund zugelassen oder kann ich mit einer Haltergenehmigung jeden Hund aus dem TH holen?

Ich frage deswegen, mein Traum ist es ja immer noch einem Oldiesoka ein neues Zuhause zu geben. Den gibt es aber noch nicht und es kann auch noch eine ganze Weile dauern bis wir den/die Richtige gefunden haben. Kann ich jetzt schon zum OA gehen und eine Haltergenehmigung beantragen, auch wenn ich noch gar keinen Hund gefunden habe? Oder läuft so eine Genehmigung irgendwann ab wenn man sie nicht mit einem Hund "einlöst"?

Sonst würde ich nämlich gerne schon mal beim OA eine beantragen und wenn wir einen passenden Hund gefunden haben hätte ich sie dann schon.

Freue mich über Antworten
Sabine
 
  • 27. April 2024
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Hi Olga ... hast du hier schon mal geguckt?
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Haltegenehmigung ist bei uns in RLP immer nur mit Hund möglich und gilt auch nur für diesen Hund.
Du kannst aber schonmal Vermietergenehmigung einholen,Theoretische Sachkundeprüfung ablegen,zB:hallo:
 
Moin Sabine!

Als ich vor 1,5 Wochen meine vorläufige Haltergenehmigung beantragt hab, mußte da alles mögliche über den Hund drin stehen... Alter, Farbe, Geschlecht, Chipnr.....

Also denke ich nicht, dass Du ohne Hund eine Haltergenehmigung bekommst.

Allerdings, warum auch? Bei mir hat das, abgesehen von einer netten Diskussion zum Thema "Kampfhunde" gerade mal 5 Min gedauert....Zettel ausgefüllt, Stempel drunter, Kopie gemacht und gut. Um die ordentliche Haltegenehmigung zu bekommen hab ich 3 Minate Zeit, Sachkunde, Versicherungsnachweis und Führungszeugnis vorzulegen...
 
Das hört sich ja gar nicht so kompliziert an. Wir haben ein eigenes Haus, somit entfällt die Vermietererlaubnis und den Sachkundenachweis habe ich ja eh schon, Versicherung ist auch da, fehlt nur das Führungszeugnis und ein nettes Gespräch beim OA.

Habe vermutet das es komplizierter ist das zu bekommen und deswegen dachte ich, biste schlau und machst das schon vorher. Dann haben wir, wenn wir irgendwann einen passenden Hund finden, nicht mehr den Stress damit. Aber ich nehme es auch gerne mal einfacher, umständlich geht ja immer;)

Danke für die Antworten

Sabine
 
na, vorher mit dem OA reden schadet ja nicht...
ich weiß nicht wie die bestimmungen in SH sind, aber ich denke, es sollte dort kein thema sein? ... einfach mal nachfragen...

wegen einem umzug habe ich vorab auch schon mit verschiedenen OA's telefoniert und die waren allesamt auskunftsbereit und freundlich...
 
Die Haltegenehmigung ( auch die vorläufige ) ist auf den Hund bezogen. Ebenso die Genehmigung zum Führen eines "gefährlichen Hundes" ( für den Partner z.B. )-Ausnahme gibt es sicherlich bei TH-Mitarbeitern und Gassigängern


Gruß Yvonne
 
Du musst nur diese rote Karte neu bezahlen weil die auf einen Hund ausgestellt wird. Aber alles andere brauchst du nicht neu zu machen und bezahlen :)

Die Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes hast du sobald du diese Karte bekomme hast. Also alles kein Problem. Die Erlaubnis ist nicht nur auf einen Hund bezogen! Die gilt generell, du musst nur einen neuen Ausweis bezahlen
 
Ja, ja immer wollen die nur mein Bestes - mein Geld :D
Aber daran soll es ja mal nicht scheitern!

Weiss jemand wie die Lage ist wenn man einen Hund als End/Pflegestelle nimmt, dann ist doch das TH nach wie vor Besitzer. Gelten dann die gleichen Auflagen wie bei einem eigenen Hund? Klar muss ich meine Sachen haben (Führungszeugnis, Sachkundenachweiss usw.), aber ist als Pflegestelle irgendwas anders oder muss man was nicht haben?
 
Da würde ich mich erkundigen. Aber wenn du die Erlaubnis hast, sollte das kein Problem sein :)

Hast du schon einen Hund im Auge?
 
6. Zu § 3 Abs. 1 (Erlaubnis; Erlaubnispflichtiger)
Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist personenbezogen. Sie gestattet einer bestimmten Person die Haltung eines bestimmten Hundes.
Hundehalter ist derjenige, wer nicht nur vorübergehend
a) die tatsächliche Bestimmungsmacht über einen Hund hat,
b) aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
c) den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und
d) das Risiko seines Verlustes trägt.
Hundehalter können mehrere Personen (z.B. Eheleute) sein, auch juristische Personen. Sie müssen nicht Eigentümer des Tieres sein.
Der Finder eines zugelaufenen Hundes wird dann zu dessen Halter, wenn er ihn zu behalten beabsichtigt und somit ein eigenes Interesse am Tier hat. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Finder den Hund nicht binnen einer Frist von zwei Wochen bei einem Tierheim abgibt oder bei den Behörden meldet.

Vielleicht hilft Dir das weiter.....:hallo:
 
Ist ja ganz schön kompliziert und ich finde selbst in dem Geschriebenen kann man sich nicht so richtig zurecht finden :verwirrt:
Ich rufe jetzt einfach mal beim OA an und frage wie die das sehen, ist wohl tatsächlich der beste Weg.

@meike
naaaajaa, also es gibt da wohl einen der mich sehr interessiert ;) aber da der Hund doch einige Kriterien erfüllen muss, muss da noch einiges getestet werden. Und die Frage ist ja auch wie so ein alter Hund hier zurecht kommt, mit meiner Bande und den Tagesgästen. Und nichts wäre schlimmer als einen Alten wieder zurück geben zu müssen weil es nicht klappt, das möchte ich keinem Hund zumuten müssen. Aber ich hoffe einfach mal das wir so einer alten Nase bis zum Winter helfen können.
 
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