Meinereiner hat heute von der Bußgeldstelle des Frankfurter OA ein Verwarnungsgeld von 10 Euroleins bekommen, da ich angeblich am 3.12.2003 um 13.50 Uhr in einer Hermann-Ibbach-Strasse in Frankfurt mit meinem Peugeot mit dem amtlichen Kennzeichen F-P 50.. eine Begrenzungslinie überfahren habe. Zeuge war eine OA-Mitarbeiterin.
Lustig ist: Ich hab keinen Peugeot, sondern einen Opel Vectra Caravan (na gut, das Kennzeichen stimmt zumindest), mein Fahrzeug war vom 2.12. bis zum 9.12. in der Werkstatt zwecks Unfallreparatur und in einer Hermann-Ibbach-Strasse war ich in meinem ganzen Leben noch nicht und weiß noch nicht mal, wo die in Ffm. überhaupt sein soll.
Könnte ich jetzt nicht nachweisen, dass mein Fahrzeug nachweislich am 3.12. in der Werkstatt war hätte ich ein Problem denen zu beweisen, dass diese OA-Mitarbeiterin einfach nur ein Problem mit den Augen hat.
So hab ich denen nun einen netten verarschenden Brief geschrieben und warte gut gelaunt die Antwort ab.
P.S.: Bekommen die eigentlich Provision pro gemeldeter OWI?
Lustig ist: Ich hab keinen Peugeot, sondern einen Opel Vectra Caravan (na gut, das Kennzeichen stimmt zumindest), mein Fahrzeug war vom 2.12. bis zum 9.12. in der Werkstatt zwecks Unfallreparatur und in einer Hermann-Ibbach-Strasse war ich in meinem ganzen Leben noch nicht und weiß noch nicht mal, wo die in Ffm. überhaupt sein soll.
Könnte ich jetzt nicht nachweisen, dass mein Fahrzeug nachweislich am 3.12. in der Werkstatt war hätte ich ein Problem denen zu beweisen, dass diese OA-Mitarbeiterin einfach nur ein Problem mit den Augen hat.
So hab ich denen nun einen netten verarschenden Brief geschrieben und warte gut gelaunt die Antwort ab.
P.S.: Bekommen die eigentlich Provision pro gemeldeter OWI?