Behörde will Wachkoma-Kind den geliebten Hund wegnehmen

Die Ämter sind so verlogen. Am Tag als in Brandenburg die von Politik, VDH und SV geforderten Rasselisten verabschiedet wurden, gewann in Wittstock ein Staffordshire Bullterrier die Rettungshunde - Weltmeisterschaft. Dominato Dagos Family!

Alles Gute für die Familie; Kinder sollten ohne Auflagen mit ihren Tieren leben können!

Und was bitte hat DAS mit der Verlogenheit der Ämter zu tun?
Nichts! Aber mat mußte ja noch irgendwie den SV erwähnen. :eg:
 
Und was bitte hat DAS mit der Verlogenheit der Ämter zu tun?

Es gäbe die Möglichkeit den Hund als Blinden oder Behindertenbegleithund anzumelden. Vom unwiderlegbar gefährlichen Hund zum Behindertenbegleithund. Wenigstens letzteres hat Substanz.
.

und wo war bitte die Antowrt auf meine Frage?

Was bitte hat die WM Rettungshund mit der Verlogenheit der Ämter zu tun?

Alles andere ist doch nur Polemik

Was verstehst Du denn nicht? Die Familie wird aufgefordert, ihren Hund als Blinden o. Behindertenbegleithund anzumelden. Dann könne man eine Ausnahme genehmigen, dafür lassen die Gesetze Raum. Als die Hunde gelistet wurden, wurden solche Taten und Eigenschaften noch ignoriert. Da nutzte auch eine Rettungshundeweltmeisterschaft nichts. Das ist neu und liegt wohl am grossen Druck der Öffentlichtkeit. Natürlich müssen die Herren Lokalpolitiker den Behindertenbegleithund erstmal neu erfinden, dieser Junge und sein Köter machen nur Ärger. Wie soll man da Gesicht und Gesetz waren; 6 Tonnen Beisskraft und Rasselisten. Dummheit und Willkür
 
Nicht jeder Hund eines Blinden oder Behinderten ist deswegen allein ein Blinden- oder Behindertenbegleithund. Gibt es dafür nicht spezielle Prüfungen?

Ich weiß nicht, was dieser komische Umweg soll. Wenn es Ausnahmeregelungen für Behindertenbegleithunde geben darf, warum dann nicht auch für Listenhunde?
Vielleicht kann sich das Ordnungsamt ja zu einem Kompromiss hinreißen lassen, um nicht das Gesicht zu verlieren. Hund darf bleiben, geht in der brandenburgischen Öffentlichkeit aber mit Maulkorb vor die Tür, oder so.
 
Ich hoffe von Herzen, der Hund darf bei dem Jungen bleiben.
Das zählt erstmal.
Und dann kann man hoffen, dass er als Beispiel in Erinnerung
bleibt, wenn es um blinde Pauschalverurteilungen geht.

Ich glaube, es gibt andernorts Bemühungen, von der
Rassengesetzgebung bedrohte Hunderassen vermehrt als
Thrapiehunde einzusetzen.
Da wäre ich dabei, denn die Menschenliebe dieser Rassen
ist legendär und sucht ihres Gleichen.
Eine sehr schöne Sache.
 
und wen ich mich wiederhole noch mal die frage

wo und in welchen gesetz steht das der staffbull nicht gehalten werden darf?

in welchen gesetz steht ,das der hund nach einen beissvorfall unter hunden vom amt eingezogen werden muss?
 
Nicht jeder Hund eines Blinden oder Behinderten ist deswegen allein ein Blinden- oder Behindertenbegleithund. Gibt es dafür nicht spezielle Prüfungen?

Ich weiß nicht, was dieser komische Umweg soll. Wenn es Ausnahmeregelungen für Behindertenbegleithunde geben darf, warum dann nicht auch für Listenhunde?
Vielleicht kann sich das Ordnungsamt ja zu einem Kompromiss hinreißen lassen, um nicht das Gesicht zu verlieren. Hund darf bleiben, geht in der brandenburgischen Öffentlichkeit aber mit Maulkorb vor die Tür, oder so.



Die lesen hier bestimmt mit!
 
und wen ich mich wiederhole noch mal die frage

wo und in welchen gesetz steht das der staffbull nicht gehalten werden darf?

in welchen gesetz steht ,das der hund nach einen beissvorfall unter hunden vom amt eingezogen werden muss?



Das fragst du am besten mal den netten Herrn vom Amt. Den, der sich auch mit der Beißkraft so gut auskennt :unsicher:
 
allerdings ist der hund kein staffbull... wobei der sbt in berlin nicht auf der liste steht, der amstaff oder bullterrier-staff-mix aber schon... stellt sich mir die frage ob der hund nun richtig, falsch oder unbewusst falsch gemeldet war. ;)

egal - ich drück die daumen, dass der hund in der familie bleiben darf!
 
wo und in welchen gesetz steht das der staffbull nicht gehalten werden darf?

Kam eben nen bericht, da haben sie auch Am Staff gesagt und so sieht sie auch eher aus ;) Ändert aber Denk ich nichts an deiner grundlegenden Frage...

Wobei ich mich Frage, bis Mo gehört zum Behindertenbegleithund keine prüfungen :verwirrt: ?
 
Zumindest für Therapiehunde gibt es doch gar keine standardisierte Ausbildung, da kann sich mW jeder Therapiehundausbilder nennen und bunte Zertifikate mit Wachmalkreiden malen... Ist das bei Behindertenbegleithunden wohl anders?
Sonst nehm ich der gerne persönlich am Wochenende die Prüfung ab, ich hab auch noch schöne Glitzersticker hier :D
 
Das sind doch völlig irrelevante Fragen. Die Antworten dazu gäben zu viele Details, um als Außenstehender den Fall einschätzen zu können. Wichtig sind doch Emotionen!
Behindertes Kind - lieber Hund - soll weg - böses Amt!
Das muss doch wohl hinreichen. :eg: *Ironieende*

Mal ehrlich, man kann doch gar nicht sagen: Das böse Amt. Wer weiß denn, was es für einen Beißvorfall gab? Wurde nicht irgendwo etwas von 2 Anzeichen geschrieben? :verwirrt: All das sind ungeklärte Fakten, die eine vernünftige Einschätzung nicht möglich machen. Meiner Meinung nach zumindest. :)

:ironiean: die Gemeinde bei FB kann das alles ganz genau einschätzen, da sitzen die wahren Spezialisten, mitten in ihrem Tränenmeer. :ironie aus:

Sorry, es stand bisher in keiner einzigen Zeitung, dass der Hund im Land Brandenburg angemeldet ist. Geht ja auch irgendwie gar nicht, dann hätte ja die Behörde nicht erst jetzt von dem Hund erfahren, das stand auf alle Fälle mal so da. In der ganzen Story gibt es einige Ungereimtheiten, Tascha ist auch kein Therapiehund, das haben auch die netten Tränenleute einfach mal so in den Raum geworfen. Die mit Herz versteht sich, alle anderen haben nämlich keins.

Fakt ist, das Kind liegt seit 10 Jahren im Wachkoma, der Hund ist seit 6 Jahren in der Familie, angeschafft vom Sohn und übernommen von den Eltern, weil Sohn sich nicht kümmerte (so stand es in einer Zeitung, welche weiß ich nicht mehr). Die Familie zieht vor 2 Jahren ins Land Brandenburg, wo genau diese Haltung verboten ist und ich mir nicht vorstellen kann, daß der Hund dort angemeldet ist, das ist entweder noch Berlin beim Sohn (wo der Hund ja auch wieder ist) oder es wurden bewusst falsche Angaben gemacht. Beides ist nicht in Ordnung, rein neutral von Aussen betrachtet. Und nun stellt sich Papa ins Video und bittet um Hilfe für sein "Recht", Aha.

Ich finde es schlimm, daß für die eigene Dusseligkeit (nichts anderes ist das) nun internetweit das Kind rumgereicht wird, der Hund dramatisch mit Pfote in Kinderhand dazu drapiert. Und es funktioniert, die Tränen fliessen überall und jeder kennt nun den Fall ganz genau und sieht was wichtig ist für das Kind....nach 3 Fotos! Für meinen Geschmack waren die alle sehr gestellt aber das ist eben mein Blick, wissen kann ich das genauso wenig wie sämtliche Spezialisten.

Diese zwei Petitionen sind auch nur peinlich, Forderungen am Stück, ja prima.

Papa sagt:
er habe in den vergangenen Jahren zwei Fehler gemacht. Als er mit seiner Familie vor zwei Jahren von Berlin ins havelländische Schönwalde/Glien zog, habe er nicht in die märkische Hundehalterverordnung geschaut. Und Ende August habe er nicht aufgepasst. Er hatte Tascha von der Leine gelassen und ihr den Maulkorb abgenommen. Als seine Tochter nach Hause kam und das automatische Tor öffnete, da lief Tascha schnurstracks vom Grundstück und biss einen anderen Hund.
 
Zumindest für Therapiehunde gibt es doch gar keine standardisierte Ausbildung, da kann sich mW jeder Therapiehundausbilder nennen und bunte Zertifikate mit Wachmalkreiden malen... Ist das bei Behindertenbegleithunden wohl anders?
Sonst nehm ich der gerne persönlich am Wochenende die Prüfung ab, ich hab auch noch schöne Glitzersticker hier :D

Au, Münster ist nicht weit weg.
Ich möchte mit malen!:D
 
@ ringelpietz

Ich sehe die Dusseligkeit immer noch bei denen, die die Gesetzte, Verordnungen und Rasselisten geschaffen haben.
Das wird schon allein dadurch bewiesen, dass ein Hund, nur durch überqueren einer Landesgrenze, gefährlich oder ungefährlich werden kann!
 
@ ringelpietz

Ich sehe die Dusseligkeit immer noch bei denen, die die Gesetzte, Verordnungen und Rasselisten geschaffen haben.
Das wird schon allein dadurch bewiesen, dass ein Hund, nur durch überqueren einer Landesgrenze, gefährlich oder ungefährlich werden kann!

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht, was aber mit dem Einzelfall hier auch nichts zu tun hat. Listen weg für Alle, das ist der einzige Weg aber auch wieder ein anderes Thema.
 
@ ringelpietz

Ich sehe die Dusseligkeit immer noch bei denen, die die Gesetzte, Verordnungen und Rasselisten geschaffen haben.
Das wird schon allein dadurch bewiesen, dass ein Hund, nur durch überqueren einer Landesgrenze, gefährlich oder ungefährlich werden kann!

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht, was aber mit dem Einzelfall hier auch nichts zu tun hat. Listen weg für Alle, das ist der einzige Weg aber auch wieder ein anderes Thema.

Aber solche Fälle können dazu dienen, dass sich die Menschen mal Gedanken über diesen Unfug machen.
Selbst wenn, wie in einem anderen Fall, der Halter Fehler gemacht hat bin ich der Meinung er sollte unterstützt werden den Hund wieder zu bekommen. (sofern der Hund gut gehalten wurde und keine ernsthaften Vorfälle da waren)

Ich sehe auch die Unterstützung in Einzelfällen als Arbeit gegen die Listen.
 
@ ringelpietz

Ich sehe die Dusseligkeit immer noch bei denen, die die Gesetzte, Verordnungen und Rasselisten geschaffen haben.
Das wird schon allein dadurch bewiesen, dass ein Hund, nur durch überqueren einer Landesgrenze, gefährlich oder ungefährlich werden kann!



na das lustige ist ja ,jetzt soll der hund als "gefährlich" gelten,aber mit ablegen der behindertenbegleitprüfung ist er auf ein mal ein kuschel tier.

also muss man doch so schon überzeugt sein das der hund harmlos ist,sonst würde man doch die möglichkeit der prüfung gar nicht in erwegung ziehen,
 
na das scheint sich die öffentlichkeit mehr zukümmern als die besitzer familie,wen die aussagen des bürgermeisters so stimmen.

 
na das scheint sich die öffentlichkeit mehr zukümmern als die besitzer familie,wen die aussagen des bürgermeisters so stimmen.


Und hier is es wieder nen Staffbull :unsicher: Weniger die Besitzerfamilie als der Anwalt ;) Weiß leider aus eigener leidvoller Erfahrung das das nicht zwingend zusammen hängt :unsicher:

Also versteh ich das jetzt richtig, der Anwalt muss jetzt nur ne Begründung einreichen warum sie ein Behindertenbegleithund ist und dann ist gut :verwirrt:
 
na das scheint sich die öffentlichkeit mehr zukümmern als die besitzer familie,wen die aussagen des bürgermeisters so stimmen.


Und hier is es wieder nen Staffbull :unsicher: Weniger die Besitzerfamilie als der Anwalt ;) Weiß leider aus eigener leidvoller Erfahrung das das nicht zwingend zusammen hängt :unsicher:

Also versteh ich das jetzt richtig, der Anwalt muss jetzt nur ne Begründung einreichen warum sie ein Behindertenbegleithund ist und dann ist gut :verwirrt:


also ich hab das so verstanden es das attest schon seit 4,11 gibt und erst am 28 11 eingereicht wurde und das bis montag blos noch eine offizieler antrag gestellt werden muss,das der hund als begleithund anerkannt wird.
und dann ist der fall vom tisch und der hund bleibt.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Behörde will Wachkoma-Kind den geliebten Hund wegnehmen“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

G
Das Nicht Bestehen des WT ist wirklich der absolute Worst Caste. Wiederholen ist hier eigentlich auch nicht angesagt. Ich kenne einen Fall, wo der WT wiederholt werden durfte. Der Hund saß bis zum neuen Termin im Tierheim. Nicht umsonst sollte man an der A5 entlang eher nicht zum Test. Da wird...
2
Antworten
24
Aufrufe
2K
einbiest
einbiest
BlackCloud
Genau deswegen sitzt "mein" Gerry Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. jetzt in einem Tierheim,dass es schon seit über einem Jahr nicht fertig gebracht hat die damals einjährige Shally zu vermitteln. Du musst...
Antworten
69
Aufrufe
5K
matty
Crabat
Antworten
61
Aufrufe
8K
rimini
rimini
G
Super!!!! GAAAAANZ Super!!!!!! Wieso hat der nun keinen Polizeijob bekommen????? So als absoluter Scharfschütze? Die sind doch gesucht, ob nebenberuflich oder hauptberuflich. DAS verstehe ich nicht. Der Mann gehört in die besten Eingreiftruppen! Vielleicht erlegt er ja da auch mal per...
Antworten
3
Aufrufe
745
T
L
vielleicht wendest du dich mit deinem anliegen einfach mal an einen anwalt. und wiedermal sei hier lars weidemann von hund und halter geannt...
Antworten
4
Aufrufe
1K
deti
Zurück
Oben Unten