Auskunft Ordnungsbehörde

Libelle76

Darf eine Ordnungsbehörde (Öffentliche Ordnung - Hunde) auf Nachfrage einem Bürger Auskunft darüber geben, ob ein gewisser Hund einer Verordnung untersteht bzw. Auflagen erlassen worden sind (Entzug Hundeführung und Maulkorbzwang)? Untersteht dies nicht dem Datenschutz?
 
  • 19. April 2024
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Hi Libelle76 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kommt drauf an.
Wenn ein Bürger Angst vor einem bestimmten Hund in seiner Umgebung hat, darf der natürlich beim Amt anrufen und fragen ob "so einer" überhaupt gehalten werden darf/abgeleint werden darf/usw.
Es kann auch jeder eine Anzeige machen, wenn er der Meinung ist dass ein bestimmter Hund nicht gehalten werden dürfte. Dann würde in die Richtung ermittelt werden und es kann auch sein, dass dem "Ankläger" dann eine kurze Auskunft gegeben wird ob er den Anschein nach Recht hatte oder nicht.

Natürlich darf niemand vom Amt persönliche Daten wie Namen, Adressen, Vorstrafen, laufende Verfahren usw an irgendeinen Anrufer weitergeben.
 
Darf eine Ordnungsbehörde (Öffentliche Ordnung - Hunde) auf Nachfrage einem Bürger Auskunft darüber geben, ob ein gewisser Hund einer Verordnung untersteht bzw. Auflagen erlassen worden sind (Entzug Hundeführung und Maulkorbzwang)? Untersteht dies nicht dem Datenschutz?

Eigentlich sagen die sowas nicht.
Frag doch einfach beim Ordnungsamt nach, dann wirst du es schon merken.;)
 
Auf Nachfrage hat das Ordnungsamt hat mir schriftlich bestätigt, dass eine fremde Person nachgefragt hat ob es diese Auflagen gegenüber dem Hund / Hundeführer gibt. Und das Ordnungsamt hat dieser Person dies bestätigt.
 
vielleicht wendest du dich mit deinem anliegen einfach mal an einen anwalt.

und wiedermal sei hier lars weidemann von hund und halter geannt...
 
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