Verwaltungsgericht Halle: Miniatur Bullterrier von Behörde messen lassen

Spätestens seit der MBt eine eigene FCI-Rasse ist (war ja 2008 noch nicht der Fall), sollte da eigentlich Rechtssicherheit herrschen. Dachte ich zumindest...

Wo hast Du das denn her?

Die Standards des Minibullis wurden 1998 geändert und zwar wurde die verbindliche Größenangabe in eine Sollgröße geändert, genauso die Gewichtsangaben.

Diese Änderungen kann der VdH doch nur vornehmen wenn der Mini eine eigenständige Hunderasse ist.

Ist der MBt doch seit 23.12.2011. Siehe u.a.

Die Geschichte mit den Gutachtern ist leider überall anders geregelt. In Thüringen gibt es wie gesagt eine Liste (ca. 45 Leute) - herausgegeben durch das Landesverwaltungsamt. Von denen kann ich mir einen aussuchen. Ich muss nicht den nehmen, den das OA will. In Berlin kenne ich mich dazu leider nicht aus, da sollten die Berliner hier mal was zu sagen.
 
  • 27. April 2024
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Hi kadde77 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Mini ist schon beinahe so alt wie der Bullterrier, also keine "neue" Rasse (es gab ja mal noch einen dritten den "Toy Bullterrier" ). Nur hat leider die Fci für den Mini keinen eigenen Rassestandard rausgegeben, sondern ihn unter der gleichen Fci- Nummer geführt, wie den BT. Nur deshalb kamen die Behörden hier überhaupt auf "Unterart".
Eine eigenständige Rasse ist er aber schon sehr viel länger.
 
Ja, das habe ich blöd geschrieben. Klar gibt es die Rasse schon lange, aber den eigenen FCI-Standart nicht und das hatten sich die Ämter zunutze gemacht, um MBt-Haltern das Leben schwer zu machen.
 
Meine Hündin hatte auch keine Papiere (war von BiN). Hier wird geschrieben von "zugelassenen Gutachtern", ist damit gemeint vom Oa? Zu diesem Gutachter muss man nur auf Anweisung des Gerichts. Waren wir auch. Ich habe sofort noch ein Gegengutachten machen lassen (und ich hätte noch mehr machen lassen).
Gutachter vom Oa bzw. vom Staat wollen neue Aufträge, folglich werden Gutachten meistens im Sinne des Oa bzw. der Gemeinde erstellt; also kann ich Gegengutachten machen lassen, denn es muss auch Niemand ein Gutachten durch eine Versicherung bei einem Autounfall akzeptieren.

Es wurde doch gerade geschrieben, nicht die vom OA empfohlenen zu nehmen, sondern sich selbst einen zugelassenen Gutachter zu suchen.
Du hast es damals doch auch so gemacht.
 
@matty
Ich hatte 2008 schon geschrieben das ein zugelassener Rassegutachter für alle Rassen, ob vom VdH oder anderen einem Verband, Rassegutachten erstellen dürfen. Unser Gutachter war in Berlin nicht zugelassen (erhat auch auf keiner Liste gestanden), hatte aber vor Gericht keine Rolle gespielt.

Zitat @kadde77 Die Geschichte mit den Gutachtern ist leider überall anders geregelt. In Thüringen gibt es wie gesagt eine Liste (ca. 45 Leute) - herausgegeben durch das Landesverwaltungsamt. Zitat ende

Ich muß niemanden von dieser Liste nehmen, denn darum geht es doch. Auch Rassegutachten aus anderen Bundesländer müssen anerkannt werden, sonst könnte die Behörde doch auch bei Zuchtpapiere sagen: " Die Papiere und der Züchter sind nicht aus unserem Bundesland also erkennen wir sie nicht an".
Es wird den Leuten eingeredet das es anders geregelt ist, denn von der Liste der 45 Gutachter sind unter Garantie 60 % keine Rassegutachter sondern für Wesenstests, oder liege ich da verkehrt?
 
@matty
Ich hatte 2008 schon geschrieben das ein zugelassener Rassegutachter für alle Rassen, ob vom VdH oder anderen einem Verband, Rassegutachten erstellen dürfen. Unser Gutachter war in Berlin nicht zugelassen (erhat auch auf keiner Liste gestanden), hatte aber vor Gericht keine Rolle gespielt......

Ja, ich weiß noch ziemlich genau, wie das damals lief, weil einfach unglaublich war, was dir da passiert ist. Und im diesem Sinne sollte man mich auch verstehen.
Zumindest in Brandenburg z.B. kannst du auch Sachverständige die dort zugelassen sind heraussuchen, wenn du dich zuvor entsprechend informierst.
Da gibt es schon welche, wo alle Versuche, ihre Gutachten zu kippen, fehl geschlagen sind.

Denn, solange es um ein Gutachten vor Übernahme aus dem TH geht, wird dieser Kompromiss im Zusammenwirken mit dem TH sicher eher möglich sein.
 
Ich glaube Ihr redet aneinander vorbei?
Was Piggy sagen möchte, ist doch dass man nicht zu einem vom Bundesland vereidigten Gutachter gehen MUSS, sondern man kann auch zu einem zB Vdh/Fci/Ukc/Akc/whatever- Richter gehen, übrigens sogar zu einem Hundesportrichter (!), um ein Gutachten erstellen zu lassen und diese müssen AUCH anerkannt werden. ;)
 
Genau das will ich auch ausdrücken;) und zusätzlich, (Kerstins Frage betreffend), dass ein Sachverständiger aus einem anderen Bundesland halt schwierig wird, wenn es vor Übernahme des Hundes aus dem TH erfolgen soll. Da muß das TH sehr kooperativ sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, mit einem, der im eigenen Bundesland zugelassenen ist und den man selbst auswählt, wird das eher was.
 
naja ich hab mir mitlerweilen überlegt, wenn es doch einer ohne papiere und herkunftsnachweis aus dem tierheim werden sollte,meld ich ihn einfach als standart an ,mach den wesenstest und hab meine ruhe.
hier ist man mit bestanden wesenstest alle sorgen los.
das hin und her mit gutachtern und dann noch eventuelle gerichtsverfahren wäre mir dann doch zu stressig.denn hat ich mit meinen apbts nicht.;):hallo:
 
Nicht sehr klug. Aber natürlich genau das was Behörden von der Herde wünschen. ;)
 
Weil es einfach Dein Recht ist, wenn der Hund kein BT ist, ihn ganz normal zu halten. Ohne Specialtest, Auflagen, erhöhte Steuern, Reiseverbote, Kastra- Auflagen, etc.
Ein Gerichtsverfahren, WENN es denn überhaupt dazu kommen würde!!!, ist nervig, aber auch irgendwann vorbei. Nicht erst mit Tod des Hundes, wie es mit der Liste der Fall wäre.
Seinen Hund aus reiner Faulheit (oder Feigheit) einstufen lassen, finde ich "nicht klug". Oder anders: dumm. ;)
 
Weil es einfach Dein Recht ist, wenn der Hund kein BT ist, ihn ganz normal zu halten. Ohne Specialtest, Auflagen, erhöhte Steuern, Reiseverbote, Kastra- Auflagen, etc.
Ein Gerichtsverfahren, WENN es denn überhaupt dazu kommen würde!!!, ist nervig, aber auch irgendwann vorbei. Nicht erst mit Tod des Hundes, wie es mit der Liste der Fall wäre.
Seinen Hund aus reiner Faulheit (oder Feigheit) einstufen lassen, finde ich "nicht klug". Oder anders: dumm. ;)

naja ich halt hier meine apbts nach bestandenen wesenstest als ganz normale hunde ohne auflagen,die sind nicht mehr als gefährlich eingestuft.
also das ergebnis wäre hier das selbe.
 
Nicht ganz. Wenn man Reisen, Umzüge, etc miteinbezieht.
Wenn ich einen Hund habe der nicht gelistet ist, warum sollte ich den freiwillig einstufen?! Macht gar keinen Sinn. Zumal Du gar nichts zu verlieren hast mit einem Rassegutachten, oder einem Gerichtsverfahren. Solltest Du das verlieren, wovon nicht auszugehen ist wenn Du im Recht bist, bist Du auf dem gleichen Stand wie wenn Du es gar nicht erst angehst?
 
Nicht ganz. Wenn man Reisen, Umzüge, etc miteinbezieht.
Wenn ich einen Hund habe der nicht gelistet ist, warum sollte ich den freiwillig einstufen?! Macht gar keinen Sinn. Zumal Du gar nichts zu verlieren hast mit einem Rassegutachten, oder einem Gerichtsverfahren. Solltest Du das verlieren, wovon nicht auszugehen ist wenn Du im Recht bist, bist Du auf dem gleichen Stand wie wenn Du es gar nicht erst angehst?


das ist nicht ganz richtig
wenn du so ein verfahren verlierst bezahlt du den ganzen mist und auch de kosten der gegenseite.
und das kann über mehrere instanzen sehr sehr teuer werden.;)

aber ich versteh schon worauf du hinaus wills und du hast ja im grunde auch recht.:hallo:


ps:

für dein vertauen in unseren rechtsstaat bewundere ich dich
 
Nö, Vertrauen in den Staat habe ich eigentlich nicht. Aber Vertrauen in einen guten Anwalt und in Hartnäckigkeit. Ich glaube ich wäre einfach zu stur da nachzugeben, wenn ich keinen Anlass sehe einzulenken. :D
Wegen den Kosten von verlorenen Verfahren...ja. Aber SO würde ich nicht in ein Gerichtsverfahren gehen. Außerdem gibts da ja ne Rechtsschutzversicherung die auch Verwaltungsrecht abdeckt. ;)
 
ich muss mal blöd fragen,als was zählt den eigentlich ne verpaarung zwischen standartbully und minibully das müsste doch rein theoretisch ein mischling sein?

ich sellt die frage deshalb, hier in sachsen sind ja listenhundemixe mit nicht gelisteten hunden ,listenfrei.
also ein mix zwischen standard und mini wäre von allen befreit oder?:gruebel:
 
Eigentlich nicht. ;)
Wenn Du die Elterntiere, bzw den reinrassigen MBt, nachweisen kannst als Elterntier...ja, dann ginge das.
 
ich muss mal blöd fragen,als was zählt den eigentlich ne verpaarung zwischen standartbully und minibully das müsste doch rein theoretisch ein mischling sein?

ich sellt die frage deshalb, hier in sachsen sind ja listenhundemixe mit nicht gelisteten hunden ,listenfrei.
also ein mix zwischen standard und mini wäre von allen befreit oder?:gruebel:

Sonnenklar das ist ein MBT das ganze ist legal und nennt sich Interbreed :lol:
 
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