Verwaltungsgericht Halle: Miniatur Bullterrier von Behörde messen lassen

? Für sie ist es doch Super? Zumal das 2008 war und sich scheinbar nichts bei ihr geändert hat, also sie aus der Sache raus ist (inkl ihres Hundes).
Das Urteil braucht man nicht um sich darauf zu berufen, da gibt es mittlerweile genug andere. ;)
 
  • 28. April 2024
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Gibt es eigentlich irgendwo ne Liste wo die Gutachter der einzelnen Bundesländer aufgeführt sind?

Eine Gesamtliste (bundesländerübergreifend) wüsste ich nicht - und glaube ich auch nicht. In Thüringen gibt es eine Liste aller Gutachter (wird jährlich? aktualisiert) - kann man über das Landesverwaltungsamt bekommen.

Zum Thema: Man sollte sich von den Behörden auf keinen Fall auf der Nase rumtanzen lassen. Die wissen auch nicht alles und was sie zu wissen glauben, ist teilweise falsch. Selbst die Gesetze/Verordnungen lesen + ein guter Anwalt - da kann man einiges erreichen.
 
Crabat;3130918[B schrieb:
]? Für sie ist es doch Super? Zumal das 2008 war und sich scheinbar nichts bei ihr geändert hat, also sie aus der Sache raus ist (inkl ihres Hundes). [/B]
Das Urteil braucht man nicht um sich darauf zu berufen, da gibt es mittlerweile genug andere. ;)

das schon, wenn man aber ein rechtskräfiges urteil hat, wäre schon besser.
so scheint das blos vom oa gedultet zu werden,und wen dann mal wieder ein sehr befließener neuer beamter kommt, kann der ganze mist wieder von vorne losgehen.
 
MEIN letzter Satz. :lol: Es gibt genug andere Urteile auf die sich MBt- Halter berufen können. Aus beinahe jeden beliebigen Bundesland. Meines Wissens ist noch nie ein MBt- Halter vor Gericht gescheitert, wenn es um die Einstufung zum Listenhund ging. Die Rasse ist nunmal nicht gelistet.
Leider sind nur nicht alle denen das drohte vor Gericht gegangen. Selber Schuld.
 
MEIN letzter Satz. :lol: Es gibt genug andere Urteile auf die sich MBt- Halter berufen können. Aus beinahe jeden beliebigen Bundesland. Meines Wissens ist noch nie ein MBt- Halter vor Gericht gescheitert, wenn es um die Einstufung zum Listenhund ging. Die Rasse ist nunmal nicht gelistet.
Leider sind nur nicht alle denen das drohte vor Gericht gegangen. Selber Schuld.

sorry mein fehler;)

ich hat mich jetzt auf den fall bezogen.:hallo:
 
Spätestens seit der MBt eine eigene FCI-Rasse ist (war ja 2008 noch nicht der Fall), sollte da eigentlich Rechtssicherheit herrschen. Dachte ich zumindest...

Ich kenne aber pers. einen Fall hier in Thüringen, der immer noch vor Gericht ist mit seinen MBt. Das zuständige Ordnungsamt möchte unbedingt gefährliche Hunde daraus machen.
 
Dabei gibt es aus Thüringen bereits ein Urteil. Und zwar auch noch eins, in dem es um einen Hund ohne Vdh- Papiere ging. ;)


Solche Verfahren können sich leider ewig ziehen. Aber ich glaube nicht das der Halter etwas zu befürchten hat.

EDIT: Auch Thüringen:
 
Genau, für Thüringen gibt es schon mehrere Urteile, allerdings wohl noch nicht von dem Verwaltungsgericht, was in diesem speziellen Fall zuständig ist.

Es geht um MBt mit Papieren. Johanna, die Leute kennst du auch, Crabat kommt da her :) Da braucht man sich keine Sorgen machen, die bleiben dran und haben prof. Unterstützung.
 
Dabei gibt es aus Thüringen bereits ein Urteil. Und zwar auch noch eins, in dem es um einen Hund ohne Vdh- Papiere ging. ;)


Solche Verfahren können sich leider ewig ziehen. Aber ich glaube nicht das der Halter etwas zu befürchten hat.

EDIT: Auch Thüringen:

naja hier gehts aber darum das der mini allgemein als gefährlich einzustufen ist.
übrigens hat der hund papiere.

aber das eigentliche problem ist wenn ich einen mini habe der keinen herkunfts nachweis hat und das oa kommt zum schluss der hund ist ein standart.;)
 
Der Hund hatte IRC- Papiere. Wie ich bereits hier schrieb, müssen auch die anerkannt werden. Weil der Vdh eben kein Monopol sein darf. ;)
Natürlich brauchst Du vor Gericht irgendwas das belegt das Dein Hund ein Mbt ist. Entweder ein Rassegutachten (wie zB Peggy), oder eben Papiere/einen Abstammungsnachweis. Dann ist die Größe egal.

Willst Du diskutieren um des diskutierens Willen, oder wo liegt das Missverständnis?
 
aber das eigentliche problem ist wenn ich einen mini habe der keinen herkunfts nachweis hat und das oa kommt zum schluss der hund ist ein standart.;)

Das Ordnungsamt ist kein Rassegutachter. Aber solche Fälle können tatsächlich langwierig sein. Kommt auf die Einsichtsfähigkeit das Amtes an. Kenne nicht nur einen Fall, nach dem der Käse sofort gegessen war, als ein offizielles Gutachten vorgelegt wurde. Ging also gar nicht vor Gericht.
 
Es geht um MBt mit Papieren. Johanna, die Leute kennst du auch, Crabat kommt da her :) Da braucht man sich keine Sorgen machen, die bleiben dran und haben prof. Unterstützung.

Ach so. :D Sag das doch. In dem Fall pochen die Behörden so, da es nicht nur um die Haltung, sondern auch um die Zucht geht. Da kämpfen die Behörden mit harten Bandagen. Die andere Seite aber auch. :eg:
 
Es geht um MBt mit Papieren. Johanna, die Leute kennst du auch, Crabat kommt da her :) Da braucht man sich keine Sorgen machen, die bleiben dran und haben prof. Unterstützung.

Ach so. :D Sag das doch. In dem Fall pochen die Behörden so, da es nicht nur um die Haltung, sondern auch um die Zucht geht. Da kämpfen die Behörden mit harten Bandagen. Die andere Seite aber auch. :eg:

Yep, kann ja nicht sein, dass die friedliche Kleinstadt mit Bestien überschwemmt wird. Der Hort des Bösen sozusagen. ;) Aber hier will sich auch eine neue Ordnungsbeamtin profilieren. Nur Parkknöllchen verteilen macht keinen Spaß...
 
Der Hund hatte IRC- Papiere. Wie ich bereits hier schrieb, müssen auch die anerkannt werden. Weil der Vdh eben kein Monopol sein darf. ;)
Natürlich brauchst Du vor Gericht irgendwas das belegt das Dein Hund ein Mbt ist. Entweder ein Rassegutachten (wie zB Peggy), oder eben Papiere/einen Abstammungsnachweis. Dann ist die Größe egal.

Willst Du diskutieren um des diskutierens Willen, oder wo liegt das Missverständnis
?

nö wie schon geschrieben ich will mir ein mini in ferner zukunft holen und eben einen aus dem th und wenn es eben einer ohne papiere und herkunft wird ,will ich blos wissen was auf einen zu kommt.
 
Kannst du ein Rassegutachten eines zugelassenen Gutachters in Zusammenarbeit mit dem TH vor der Übernahme machen lassen?
Dann kannst du es, wenn Zweifel angemeldet werden, bereits bei der Anmeldung des Hundes vorlegen.
(Dann kann das Amt auch nicht mehr diskutieren, dass sie dieser oder jene zugelassenen Gutachter für ihr Amt tätig werden soll.)
 
Naja, kerstin 1, was kommt auf einen zu? Je nach Ordnungsamt wird halt versucht, "Spielchen zu spielen". Da muss man Willens und in der Lage sein, das durchzustehen. Die Gesetze sind auf deiner Seite.

Und ja, ein Gutachten kann man natürlich gerade bei Hunden ohne Papiere im Zweifelsfalle schon vor der Übernahme machen lassen. Über die anfallenden Kosten muss/kann man sich einigen. Gab auch schon Fälle, in denen das die TH gemacht haben, wenn sich dadurch die Vermittlungschancen steigern ließen.
 
Meine Hündin hatte auch keine Papiere (war von BiN). Hier wird geschrieben von "zugelassenen Gutachtern", ist damit gemeint vom Oa? Zu diesem Gutachter muss man nur auf Anweisung des Gerichts. Waren wir auch. Ich habe sofort noch ein Gegengutachten machen lassen (und ich hätte noch mehr machen lassen).
Gutachter vom Oa bzw. vom Staat wollen neue Aufträge, folglich werden Gutachten meistens im Sinne des Oa bzw. der Gemeinde erstellt; also kann ich Gegengutachten machen lassen, denn es muss auch Niemand ein Gutachten durch eine Versicherung bei einem Autounfall akzeptieren.
 
Spätestens seit der MBt eine eigene FCI-Rasse ist (war ja 2008 noch nicht der Fall), sollte da eigentlich Rechtssicherheit herrschen. Dachte ich zumindest...

Wo hast Du das denn her?

Die Standards des Minibullis wurden 1998 geändert und zwar wurde die verbindliche Größenangabe in eine Sollgröße geändert, genauso die Gewichtsangaben.

Diese Änderungen kann der VdH doch nur vornehmen wenn der Mini eine eigenständige Hunderasse ist.
 
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