Halteerlaubnis Poizeibehörde Amstaff Bw

G

Gelöschtes Mitglied 32751

... wurde gelöscht.
Guten Abend liebe Kampfschmuser,

Ich möchte mir in 2 Monaten einen American Staffordshire Terrier Welpen, der 10 Wochen alt ist, kaufen.

Jetzt muss ich dafür eine Halteerlaubnis bei der Ortspolizeibehörde holen.

Das schreibt das Innenministerium dazu:

Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. Außerdem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen.

Was kann ich unter berechtigtes Interesse an der Haltung verstehen ?

Danke schonmal im Voraus :)
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Gelöschtes Mitglied 32751 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Bw im Titel heißt Baden-Würtemberg? Da kenn ich mich nicht aus, aber berechtiges Interesse ist bei uns dem Hund den Tierheimaufenthalt zu ersparen... Das ist glaub ich auch in anderen Bundesländern der einzige Grund... Oder?-an alle anderen? ;)
Ansonsten noch die theoretische Variante als Wachhund im abgeschiedenen Waldhäuschen, die aber selten bis nie anerkannt wird... So sagte es mir unser O-Amt Mensch als ich neugierig nur mal nachfragte...
 
Nein, ist in BW nicht so!
Berechtigtes Interesse gibt es so gut wie gar nicht genehmigt.
Der Hund macht in einem bestimmten Alter einen wesenstest und dann gilt er nicht mehr als Kampfhund.

Allerdings je nach Gemeinde trotzdem mit Auflagen wie leinenpflicht, erhöhte Steuer usw.

In BW ist Anschaffung von privat erlaubt
 
Hallo dobifraulin,

Das heißt ich brauche nur einen wesenstest ?

Weil mein Vermieter möchte eine Haltererlaubnis von der Ortspolizeibehörde und einen wesenstest ?

Lg manic
 
Nein, ist in BW nicht so!
Berechtigtes Interesse gibt es so gut wie gar nicht genehmigt.
Der Hund macht in einem bestimmten Alter einen wesenstest und dann gilt er nicht mehr als Kampfhund.

Allerdings je nach Gemeinde trotzdem mit Auflagen wie leinenpflicht, erhöhte Steuer usw.

In BW ist Anschaffung von privat erlaubt

Ach, und diese Aussage des Innenministeriums vom TE ist dann irreführend oder ist anzunehmen dass das nicht passend zu BW recherchiert ist? Ich denke da jetzt gerade wieder an den Dschungel der Informationsbeschaffung... :verwirrt:
 
Ach, und diese Aussage des Innenministeriums vom TE ist dann irreführend oder ist anzunehmen dass das nicht passend zu BW recherchiert ist? Ich denke da jetzt gerade wieder an den Dschungel der Informationsbeschaffung... :verwirrt:

Nein es bedeutet, dass ein Liste 1 Hund mit bestandenen Wesenstest kein "Kampfhund" ist und du deshalb das alles nicht benötigst. Besteht der Hund den Test nicht, dann bleibt er ein "Kampfhund" und du bräuchtest den ganzen Kram, stehst aber vor dem Problem, dass BaWü, wohl (lt. Dobifraulein) keine Gründe für ein "berechtigtes Interesse" anerkennt.
Der Wesenstest ist also in BaWü von entscheidender Bedeutung, da er über das Schicksal eines Hundes entscheidet.
 
Ach ok, jetzt versteh ich die besondere Dringlichkeit manch eines Hundebesitzers, vielen Dank für die Aufklärung :)
 
"berechtigtes Interesse" wurde mir erklärt , liegt wohl vor wenn man ein Tier aus dem Tierheim holt, ob das so stimmt kann ich leider auch nicht wirklich sagen.
 
Aus den vorstehenden Aussagen werde ich nicht recht schlau. Die Anschaffung von privat ist erlaubt, aber ohne WT gibt es keine Halteerlaubnis. Berechtigtes Interesse hat man nur bei Übernahme aus dem TH.

Dann kann ich aber keinen Welpen kaufen? Der hat ja unmöglich schon nen WT.
 
Aus den vorstehenden Aussagen werde ich nicht recht schlau. Die Anschaffung von privat ist erlaubt, aber ohne WT gibt es keine Halteerlaubnis. Berechtigtes Interesse hat man nur bei Übernahme aus dem TH.

Dann kann ich aber keinen Welpen kaufen? Der hat ja unmöglich schon nen WT.

Da gibt es glaube ich verschiedene Altersstufen - bis Lebensmonat X aufgrund des Alters keine "Kampfhundeeigenschaften", dann gibt es den Termin zum Wesenstest (ab X Lebensmonaten) und dann entscheidet sich die Zukunft.
Somit ist es legal sich einen Welpen zuzulegen, aber "illegal" einfach einen adulten Liste 1 Hund ohne Wesenstest zu halten.
 
Doch. Du kannst einen Welpen kaufen, denn Hunde bis zu einem Alter von 6 Monatel gelten grundsätzlich nicht als gefährlich:



Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.
 
Wenn er dann den WT nicht besteht, bleibt er ein Kampfhund, aber er wird dadurch nicht illegal?
Und wenn ein Welpe noch kein Kampfhund ist, muss ich auch kein berechtigtes Interesse nachweisen, sondern darf ihn wie jeden anderen Hund einfach nach Gusto kaufen?
 
Wenn er dann den WT nicht besteht, bleibt er ein Kampfhund
man kann den Test glaub ich widerholen
Aber ich weiß nicht, ob man den Hund bei dauerhaftem Nichtbestehen behalten darf?
Da gibt es aber User, die sich besser mit den Regelungen in BW auskennen und sich evtl. noch melden...

Und wenn ein Welpe noch kein Kampfhund ist, muss ich auch kein berechtigtes Interesse nachweisen, sondern darf ihn wie jeden anderen Hund einfach nach Gusto kaufen?
Ja, Anschaffung eines Welpen von privat ist erlaubt.
 
Wenn er dann den WT nicht besteht, bleibt er ein Kampfhund, aber er wird dadurch nicht illegal?

So wie ich die Reaktionen/Threads von anderen Usern und auch Rosis Engagement interpretiere, ist ein Nichtbestehen des WT wohl der "Worst Case" und die Haltung wird untersagt.
 
Schande. Ich darf mir also einen Hund holen, aber ob ich ihn behalten darf, ist damit nicht gesagt. Wer denkt sich so was aus?
 
Moment. Du hast doch keinen Kampfhund? Gilt das für alle "gefährlichen" Hunde? Also Vorfall => Wesenstest => nicht bestanden => Hund eingezogen?

Somit bin ich der lebende Beweis, dass man als Hundehalter all die Zeit der Hundegesetze hindurch ahnungslos bleiben kann. Und das sogar trotz reger Teilnahme an der KSG. Also habt bitte etwas mehr Nachsicht mit den Neulingen. :tuedelue:
 
Moment. Du hast doch keinen Kampfhund? Gilt das für alle "gefährlichen" Hunde? Also Vorfall => Wesenstest => nicht bestanden => Hund eingezogen?
Ich habe mich ehrlich gesagt nicht näher damit beschäftigt, will es aber auch nicht zwingend drauf ankommen lassen
edit: keine Ahnung, ob da in BW evtl. auch Leinen-/Maulkorbpflicht verordnet werden würde
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Halteerlaubnis Poizeibehörde Amstaff Bw“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

S
Hast du denn deine Bemühungen dokumentiert? Also bei Telefonaten die Namen und Daten/Uhrzeiten usw. aufgeschrieben? Könnte wichtig sein. Hatte schon den Fall, dass einfach geleugnet wurde, dass Telefonate überhaupt stattgefunden haben. Soll jetzt nicht überheblich klingen, oder als Anklage...
Antworten
11
Aufrufe
1K
Milu
ronjasspike
warum nicht? :rolleyes: es macht vielleicht sinn einen namen beizubehalten, wenn der hund was schlimmes hinter sich hat oder er extrem unsicher ist, damit er im neuen zuhause besser ansprechbar ist durch ansprache mit dem ihm bekannten namen. aber da dein hund ja von privat kommt und es...
Antworten
15
Aufrufe
3K
Bine1976
Bine1976
D
Leider ist es oft üblich das die Mühlen langsam mahlen und jetzt kommen noch die ganzen Feiertage dazu.....Das große Führungszeugnis dauert auch ne Weile bis es da ist
Antworten
1
Aufrufe
1K
Wiwwelle
Eringooo
und gerade das ist das problem. das nicht einschätzen können. seinen hund lesen können. etc. pp. es gibt genügend adulte hunde, die extrem freundlich sind, kinder lieben und eine recht gute erziehung genossen haben. hier lernt der hundehalter vom hund und nicht umgedreht. bei meinem rico (...
Antworten
33
Aufrufe
4K
Murphy3101
Murphy3101
Zurück
Oben Unten