Gericht verhängte Leinenzwang gegen 2 Kaukasen
Neustadt/Bayern, 18.3.02
Die Besitzerin von zwei Hunden der Rasse kaukasische Owtscharka darf beide Tiere auf dem Gebiet der Gemeinde Neustadt immer nur angeleint laufen lassen.
Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt in einem Sofortverfahren entschieden und damit die Klage der Halterin gegen einen entsprechenden Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Lohr abgewiesen.
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verwaltungsgemeinschaft an, wonach beide Hunde der Klägerin »an Beißvorfällen gegenüber Menschen und Tieren« beteiligt gewesen waren. Dadurch sei die Gesundheit von Tieren und Menschen gefährdet gewesen.
Die Besitzerin der Hunde bagatellisiere diese Vorfälle und sei »entweder nicht willens oder nicht in der Lage, die Gefahren, die von der Größe und Rasse ihrer beiden Hunde ausgehen, sachgerecht einzuschätzen«, meinten die Richter zur Begründung.
Es sei der Frau durchaus zuzumuten, ihre beiden Tiere außerhalb des Wohnhauses nur angeleint zu führen, so das Gericht.
oder
Neustadt/Bayern, 18.3.02
Die Besitzerin von zwei Hunden der Rasse kaukasische Owtscharka darf beide Tiere auf dem Gebiet der Gemeinde Neustadt immer nur angeleint laufen lassen.
Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt in einem Sofortverfahren entschieden und damit die Klage der Halterin gegen einen entsprechenden Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Lohr abgewiesen.
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verwaltungsgemeinschaft an, wonach beide Hunde der Klägerin »an Beißvorfällen gegenüber Menschen und Tieren« beteiligt gewesen waren. Dadurch sei die Gesundheit von Tieren und Menschen gefährdet gewesen.
Die Besitzerin der Hunde bagatellisiere diese Vorfälle und sei »entweder nicht willens oder nicht in der Lage, die Gefahren, die von der Größe und Rasse ihrer beiden Hunde ausgehen, sachgerecht einzuschätzen«, meinten die Richter zur Begründung.
Es sei der Frau durchaus zuzumuten, ihre beiden Tiere außerhalb des Wohnhauses nur angeleint zu führen, so das Gericht.
oder