Berg/Bayern, 27.6.02
Gemeinderat Berg sah dringenden Handlungsbedarf und verabschiedete einstimmig neue Verordnung zur Hundehaltung
,Große Hunde‘ müssen Tag und Nacht an die Leine
Bei Verstößen drohen ab sofort Geldbußen —
BERG (fl) — „Kampfhunde und große Hunde sind innerhalb geschlossener Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen“ und „Kampfhunde sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften anzuleinen“. So lautet Paragraf 1 der neuen „Hundehaltungsverordnung“, die der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat.
Im Paragraf heißt es: Große Hunde sind Hunde, die eine Schulterhöhe von 50 Zentimetern aufweisen. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.
„Wir werden seit Jahren immer wieder mit Problemen konfrontiert. Es besteht daher dringend ein Handlungsbedarf“, sagte Bürgermeister Helmut Himmler. Wer gegen die neue Verordnung verstößt, wird ab sofort (nach Paragraf 4) mit Geldbuße belegt und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
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