Auflagen nicht erfüllt -> Hund weggenommen

noch mal ganz allgemein. ich persönlich lehen das lhg nrw in der vorliegenden art ab. aber, und das weiß jeder, der einmal einen blick dort hinein geworfen hat, einen §3 oder § 10 hund, jene, welche fälschlicher weise immer als anlagen- oder kat 1 und 2-hunde bezeichnet werden, die haltung eines soclhen hundes ist hier nicht äußerst schwierig.

sauberes führungszeugnis, wobei bestimmte eintragungen nicht schädlich sind
haftpflichtversicherung
sachkundenachweis, der gleiche wie bei den 40/20er hunden
öffentliches interesse, also tierheimhund
und keine nachgewiesen unzuverlässigkeit

sind die voraussetzungen. sind diese erfüllt wird die haltung behördlich erlaubt.

nicht hierzu gehören die mietrechtliche erlaubnis. die ist unabhängig vom lhg.

sollte es an einer voraussetzung mangeln, so wird geprüft, ob dieser mangel geheilt werden kann. sicher kann man einen eintrag aus dem bzr nicht löschen und sicher kann man einen wiederholt unzuverlässig aufgefallenen hundehalter nicht zuverlässig zaubern. sollte es aber an der versicherung mangeln oder am sachkundenachweis, so kann man dies nachholen. wer sich hierum umgehend bemüht, dem wird in nrw der hund nicht weggenommen.

wurde der hund dennoch weggenommen, dann gibt es meistens triftigere gründe. diese rhalter bekommt dann aus diesen hunden gar keinen §3 oder §10 hund. und im tierheim normaler weise auch keinen anderen. eine regel, die es ermöglicht, jeden anderen aber diesen nicht, die gibt es hier in nrw nicht.

pete
 
  • 28. April 2024
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Hi Pete23021972 ... hast du hier schon mal geguckt?
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wurde der hund dennoch weggenommen, dann gibt es meistens triftigere gründe. diese rhalter bekommt dann aus diesen hunden gar keinen §3 oder §10 hund. und im tierheim normaler weise auch keinen anderen. eine regel, die es ermöglicht, jeden anderen aber diesen nicht, die gibt es hier in nrw nicht.

pete

Das ist interessant, jetzt können doch Hunde beschlagnahmt und dem HH für immer entzogen werden :verwirrt:
dasselbe hab ich auch schon geschrieben....
 
nein lennox, du schriebst, dass der hundehalter, dem sein hund weggenommen wurde, diesen ..mit 100%iger sicherheit nie mehr zurückbekommen würde, jedoch einen anderen unter §3 fallenden hund bekommen könnte....

das ist etwas völlig anderes. es mag sein, dass sich dir der unterschied nicht erschließt und ich schiebe das auf die kompexität des themas aber es ist ein theoretisch und praktisch großer unterschied.

pete
 
Pete, schau dir mal meinen Post 27 an. Hier steht, dass ich es bezweifle, dass ein HH, dessen Hund beschlagnahmt wurde, überhaupt wieder einen Listi bekommt!
Dies kann ich aber nicht mit sicherheit sagen, da ich dies nicht weiß!
Jedoch haltd ich es für unwahrscheinlich....
Ich weiß nur, dass er seinen eigenen nicht mehr bekommt!

Was war da jetzt an meiner Aussage falsch?
 
lennox, ich denke, ich habe dir in post 31 deine falschen aussagen hinreichend gezeigt. jetzt stampf nicht rum und versuch es zu drehen. sag einfach, ok, ich hab mich verritten und gut ist.
du magst ein netter mensch sein und das herz am rchten platz habe aber sachlich liegst du nun eimal falsch.

pete
 
:hallo:
es ist definitiv in NRW so geregelt, dass wenn ein HH seinen Katg.1 Hund illegal hält, sprich ohne Genehmigung, er diesen Hund nie mehr wieder bekommt!!!!......



ich kann dir auf anhieb 3 Leute nennen die ihren Hund wiederbekommen haben.


wo steht diese regelung?
 
Dass wir hier alle illegale Hundehaltung ablehnen und für völlig unverantwortlich halten, ist ja wohl klar. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Vielmehr geht es doch darum, herauszufinden, warum ein Hundehalter, der einen massiven Fehler begangen hat, nicht eine 2. Chance bekommen kann? Das verstehe ich einfach nicht. Klar, eine intensive Überprüfung des Hundehalters und von mir aus auch eine hohe Geldstrafe sollten gerechtfertigt sein, aber doch nicht den totalen Entzug des Hundes!? Wo leben wir eigentlich?

Ich denke, die Ämter sollten im Einzelfall entscheiden und herausfinden, ob der Hundehalter wirklich so unzuverlässig ist oder, ob er nicht nur eine Dummheit begangen hat, die bestraft gehört.
 
Leider bekommt er seinen beschlagnahmten Hund nicht wieder.:(

Den selben Fall hatten wir vor einigen Jahren hier in RLP.
Die Halter hatten einen Staff geschenkt bekommen und sind gleich zum Ordnungsamt um diesen auch ordnungsgemäß anzumelden. Da war nix mit illegaler Haltung...
Leider wurde der kleine Kerl trotzdem beschlagnahmt es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, nix zumachen. Da der Hund von Privat war und die Halter kein berechtigtes Interesse vorlegen konnten.

Trotzdem wurden den Haltern angeboten sie könnten sich jederzeit einen Staff aus dem TH holen, nur nicht ihren eigenen.
Ja, der Fall ist mir auch bekannt.
Traurig, aber wahr.
 
Kapieren tu ich das trotzdem nicht.

Entweder ist der Halter unzuverlässig, dann darf er gar keinen Listi mehr halten. Weder seinen eigenen noch einen anderen.

Oder aber man drückt ein Auge zu, unterstellt nicht sofort Unzuverlässigkeit, dann darf er wieder einen Listi halten - auch seinen eigenen. Nach Erfüllung aller Auflagen, selbstverständlich.

Erklär mir bitte mal einer, wie es sein kann, dass jemand zwar einen anderen Listi aus dem TH mitnehmen darf, nicht aber seinen eigenen? Das ist doch absurd. Entweder die Person ist zuverlässig (dann darf sie auch ihren eigenen Hund wiederhaben) oder eben nicht (dann gar keinen Listi).

Scroll mal ein bißchen, da findest du nasenbär's Beitrag.
So ist es wirklich gewesen.....
Fand ich auch mehr als merkwürdig.....
 
wurde der hund dennoch weggenommen, dann gibt es meistens triftigere gründe. diese rhalter bekommt dann aus diesen hunden gar keinen §3 oder §10 hund. und im tierheim normaler weise auch keinen anderen. eine regel, die es ermöglicht, jeden anderen aber diesen nicht, die gibt es hier in nrw nicht.

Natürlich steht das nirgends aber wenn man als behörde das Gesetz anwendet kann man doch gar nicht anders als es so zu handhaben, oder?

Fall: Ich gehe mit meinem nicht angemeldeten Pitbull in NRW gassi und er wird mir weggenommen weil er von einer Hinterhofzucht kommt oder woher auch immer.

Ich kann alles nachweisen, Versicherung, Chip, richtige Sachkunde und ein sauberes FZ, habe aber kein berechtigtes privates oder öff. Interesse an der haltung. Das kann ich auch nicht "nachreichen". Es geht einfach nicht weil ICH den Hund entgegen der gesetzlichen Regelungen angeschafft habe. Der Hund bleibt weg und wird an einen Halter vermittelt der DANACH, weil der Hund aus dem TH kommt das öff. Interesse hat.

ICH stehe ohne Hund da, will aber doch so gerne einen Pitbull. Wenn man mir nicht die Zuverlässigkeit abgesprochen hat per OV oder sonstwie, was spricht denn nun dagegen, wenn ich ins TH gehe und einen zu vermittelnden Hund nehme? Dann erfülle ich alles Auflagen und darf diesen halten.

In der Rechtssprechung gibt es aber schon Urteile, dass der Halter der Schuld ist, dass der Hund im TH ist, diesen nicht dann auf dem UMWEG über das TH wieder mit öff. Interesse bekommen kann. Das haben doch schon einige HuHa versucht und verloren.

Ob das Th dem der Schuld ist, dass ein Hund da sitzt einen Hund gibt ist natürlich eine andere Sache.
 
...
In der Rechtssprechung gibt es aber schon Urteile, dass der Halter der Schuld ist, dass der Hund im TH ist, diesen nicht dann auf dem UMWEG über das TH wieder mit öff. Interesse bekommen kann. Das haben doch schon einige HuHa versucht und verloren.
...

ich bitte um fundstellen; denn von dem ich hab da mal gelesen und der hat was gehört und es gibt da entscheidungen habe wir hier oftmals viel zu viel.

pete
 


Zitat daraus:

Anderenfalls könne das gesetzliche Erfordernis des berechtigten Interesses dadurch umgangen werden, dass man sich zunächst illegal einen Hund anschaffe, diesen ins Tierheim gebe, um sodann Belange des Tierschutzes als berechtigtes Interesse für die Ausnahmegenehmigung geltend zu machen. Dies führe zu einer Umgehung der gesetzlichen Vorschriften und könne daher nicht zu einem Anspruch auf die begehrte Haltererlaubnis führen.
 
zum einen sag ich nur koblenz, ok?
sodann ist doch hier keine grundlegende entscheidung getroffen. der hund wurde bewusst illegal importiert. verstoß gegen bundes- und landesrecht.

das ist doch nicht zu verallgemeinern mit der aussage, wem der hund weggenommen wurde, der bekommt ihn nie wieder. das muss doch nun wirklich jeder erkennen.

pete
 
Das sich Behörden aber an solchen Urteilen orientieren, auch in anderen Bundesländern wenn es um die gleiche Sache geht, ist aber klar oder? Und auch wenn in gleichen Fällen geurteilt werden muss wird sich sicher an solchen Fällen orientiert. Du kannst auch Deine sehr selbstgefällige Art jetzt etwas zurückschrauben, ich habe das Gesetz nicht erfunden und finde es auch nicht gut.
 
Das sich Behörden aber an solchen Urteilen orientieren, auch in anderen Bundesländern wenn es um die gleiche Sache geht, ist aber klar oder? Und auch wenn in gleichen Fällen geurteilt werden muss wird sich sicher an solchen Fällen orientiert. Du kannst auch Deine sehr selbstgefällige Art jetzt etwas zurückschrauben, ich habe das Gesetz nicht erfunden und finde es auch nicht gut.

:zufrieden:
 
Das sich Behörden aber an solchen Urteilen orientieren, auch in anderen Bundesländern wenn es um die gleiche Sache geht, ist aber klar oder? Und auch wenn in gleichen Fällen geurteilt werden muss wird sich sicher an solchen Fällen orientiert. Du kannst auch Deine sehr selbstgefällige Art jetzt etwas zurückschrauben, ich habe das Gesetz nicht erfunden und finde es auch nicht gut.

behörden orientieren sich an richtlinien, verwaltungsvorschriften, gesetzen und letztinstantlichen urteilen.
gerichte orientieren sich an urteilen andere bundesländer maximal dann, wenn es die gleichen gesetze und höhere rechtssprechung betrifft.

sorry, ich bin nicht selbstgefällig, ich stütze mich immer noch auf das lhg nrw und die anwendungsregeln. die kann man nachlesen.

pete
 
Ist er von den Mülheimer Behörden beschlagnahmt worden?
 
Ist ok Pete, wie wendest Du denn in meinem Beispiel das Landeshundegesetz an, so dass ich meinen Pitbull wieder zurückbekomme und keinen anderen Hund nehmen muss? Woher bekommen wir denn da das öffentliche Interesse an der Haltung DIESES Hundes? Und ich meine ein echtes öff. Interesse ohne das das Amt die Augen zudrückt was wirklich oft gemacht wird in vielen Städten und Gemeinden.
 
Leider bekommt er seinen beschlagnahmten Hund nicht wieder.:(

Den selben Fall hatten wir vor einigen Jahren hier in RLP.
Die Halter hatten einen Staff geschenkt bekommen und sind gleich zum Ordnungsamt um diesen auch ordnungsgemäß anzumelden. Da war nix mit illegaler Haltung...
Leider wurde der kleine Kerl trotzdem beschlagnahmt es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, nix zumachen. Da der Hund von Privat war und die Halter kein berechtigtes Interesse vorlegen konnten.

Trotzdem wurden den Haltern angeboten sie könnten sich jederzeit einen Staff aus dem TH holen, nur nicht ihren eigenen.

Ich vermute mal du meinst diesen Fall ?
 
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