Auflagen nicht erfüllt -> Hund weggenommen

  • 29. April 2024
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Hi Pete23021972 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Neben allem Irrsinn in diesem Landeshundegesetz ist diese im Ausgangsfred angesprochene Frage eine, die solchen Irrsinn aufdeckt.

Wenn man ganz genau das Gesetz liest und anwendet wäre jemand der "illegal" einen Staff gehalten hat unzuverlässig und dürfte gar keinen Hund (ausser kleine Hunde) mehr halten. Da dies aber völlig überzogen wäre, da es oft nette Halter trifft die einfach nur besonders schlau sein wollten oder auch wirklich nicht genau wussten, dass der Hund nicht anzumelden geht und dann weg ist, wird nicht jedem der diesen für den Hund dramatischen Fehler gemacht hat die Zuverlässigkeit aberkannt. So könnte man theoretisch sagen, der Halter bekommt seinen geliebten Hund (Staff etc.) nicht wieder, kann sich aber streng genommen einen anderen Staff aus dem TH holen da er dann das berechtigte Interesse an der Haltung des Hundes hat. :unsicher:

Das er seinen eigenen nicht nehmen kann steht bereits in Urteilen die dazu gefällt wurden, auch das der Hund nicht innerhalb der Familie übernommen werden kann weil es dann eine "Umgehung des Gesetzes" wäre steht schon irgendwo.

Besonders toll wenn man das so machen würde und an seinem Hund im Th vorbei geht mit einem anderen Hund am Strick. So einen Irrsinn kann man gar nicht in Worte fassen, alternativ würde aber jeder der einen solchen Fehler begangen hat die nächsten Jahre keinen Hund halten dürfen der 40 cm oder größer ist oder unter die Listen fällt.
 
:hallo:
es ist definitiv in NRW so geregelt, dass wenn ein HH seinen Katg.1 Hund illegal hält, sprich ohne Genehmigung, er diesen Hund nie mehr wieder bekommt!!!!......


wo steht diese regelung?

pete

Ergibt sich doch aus der Tatsache, dass er keine Erlaubnis zum Halten des Hundes bekommen kann weil das öffentliche Interesse fehlt (wenn es denn wirklich fehlt). Und die Rückgabe wurde schon von Gerichten verneint, denn wenn der Halter seinen eigenen MIT öff. Interesse aus dem Th bekäme würde jeder Halter der seinen Staff aus Frankfurt holt diesen ins Th geben und am nächsten Tag rausholen mit öff. Interesse.

Im LHundG steht es aber nicht ausdrücklich so drin. Es sei denn man münzt die illegale Haltung auf Unzuverlässigkeit dann geht gar kein Hund ab 40/20 mehr.
 
Neben allem Irrsinn in diesem Landeshundegesetz ist diese im Ausgangsfred angesprochene Frage eine, die solchen Irrsinn aufdeckt.

Wenn man ganz genau das Gesetz liest und anwendet wäre jemand der "illegal" einen Staff gehalten hat unzuverlässig und dürfte gar keinen Hund (ausser kleine Hunde) mehr halten. Da dies aber völlig überzogen wäre, da es oft nette Halter trifft die einfach nur besonders schlau sein wollten oder auch wirklich nicht genau wussten, dass der Hund nicht anzumelden geht und dann weg ist, wird nicht jedem der diesen für den Hund dramatischen Fehler gemacht hat die Zuverlässigkeit aberkannt. So könnte man theoretisch sagen, der Halter bekommt seinen geliebten Hund (Staff etc.) nicht wieder, kann sich aber streng genommen einen anderen Staff aus dem TH holen da er dann das berechtigte Interesse an der Haltung des Hundes hat. :unsicher:

Das er seinen eigenen nicht nehmen kann steht bereits in Urteilen die dazu gefällt wurden, auch das der Hund nicht innerhalb der Familie übernommen werden kann weil es dann eine "Umgehung des Gesetzes" wäre steht schon irgendwo.

....


sorry aber wo steht das?

pete
 
Kapieren tu ich das trotzdem nicht.

Entweder ist der Halter unzuverlässig, dann darf er gar keinen Listi mehr halten. Weder seinen eigenen noch einen anderen.

Oder aber man drückt ein Auge zu, unterstellt nicht sofort Unzuverlässigkeit, dann darf er wieder einen Listi halten - auch seinen eigenen. Nach Erfüllung aller Auflagen, selbstverständlich.

Erklär mir bitte mal einer, wie es sein kann, dass jemand zwar einen anderen Listi aus dem TH mitnehmen darf, nicht aber seinen eigenen? Das ist doch absurd. Entweder die Person ist zuverlässig (dann darf sie auch ihren eigenen Hund wiederhaben) oder eben nicht (dann gar keinen Listi).
 
Seinen eigenen Hund bekommt er zu 100% Sicherheit nicht mehr zurück.
Jedoch bezweifle ich, dass dieser HH auch einen neuen Listi bekommt, da er sich durch die Beschlagnahmung illegaler Haltung schuldig gemacht hat.
Normalerweise müsste er in diesem Fall sicherlich einen Eintrag in sein polizeiliches Fühtungszeugnis bekommen, womit sich die Haltung eines Kat.1 -Hundes für immer erledigt hätte....
 
Seinen eigenen Hund bekommt er zu 100% Sicherheit nicht mehr zurück.
Jedoch bezweifle ich, dass dieser HH auch einen neuen Listi bekommt, da er sich durch die Beschlagnahmung illegaler Haltung schuldig gemacht hat.
Normalerweise müsste er in diesem Fall sicherlich einen Eintrag in sein polizeiliches Fühtungszeugnis bekommen, womit sich die Haltung eines Kat.1 -Hundes für immer erledigt hätte....


ich denke es reicht nun, du hast genug unfug geschrieben.
weder ist die zukünftige haltung eines § 3 noch eines § 10 hundes ausgeschlossen. dies unterliegt einer jeweiligen einzelfallprüfung. mir ist keine nrw-regel bekannt, welche den von dir beschriebenen unsinn bekräftigt. sollten die haltevoraussetzungen vorliegen, so steht der übernahme des hundes nicht viel entgegen. die zuverlässigkeit scheitert nicht perse an einem einzelnen fehlverhalten.

und einen eintrag ins polizeiliche führungszeugnis gibt es schon mal gar nicht.
 
Danke, bist du freundlich :hallo:
Hast wohl schon deine Erfahrungen damit gemacht... Oder weshalb nimmst du diese illegalen Hundehaltungen in Schutz? Letztendlich sind dann alle, die dich an die Regeln und Verordnungen halten, die Deppen der Nation!
Falls du nicht lesen kannst, steht hier nix dass ich es belegen kann, dass diese "tollen" illegalen Kat.1-HH, nicht einen neuen Hund bekommen!!
Hier steht lediglich, dass ich dies bezweifle... Letztendlich kannst auch nicht sagen, ich hab nur einen Menschen umgebracht, das ist doch noch gar nicht so schlimm... Einmal reicht aus - auch bei illegaler Haltung.
 
Hier geht es doch darum dem TE eine Antwort/Hilfe zu geben. Vermutungen, schlechte Wünsche und Emotionen bringen hier gar nichts. Zudem handelt es sich um NRW und da sollten sich auch nur die zu Wort melden, die Ahnung und Fachwissen haben.

Danke!
 
:hallo:
es ist definitiv in NRW so geregelt, dass wenn ein HH seinen Katg.1 Hund illegal hält, sprich ohne Genehmigung, er diesen Hund nie mehr wieder bekommt!!!!.....

....
Wie schon gesagt, Verantwortung gleich null gezeigt oder schlechte Haltung, Hund weg für immer...

Seinen eigenen Hund bekommt er zu 100% Sicherheit nicht mehr zurück.....


also, diese aussagen sind schlicht und ergreifend falsch.

Danke, bist du freundlich :hallo:
Hast wohl schon deine Erfahrungen damit gemacht... Oder weshalb nimmst du diese illegalen Hundehaltungen in Schutz? Letztendlich sind dann alle, die dich an die Regeln und Verirdnungen halten, die Deppen der Nation!
Falls du nicht lesen kannst, steht hier nix dass ich es belegen kann, dass diese "tollen" illegalen Kat.1-HH, nicht einen neuen Hund bekommen!!
Hier steht lediglich, dass ich dies bezweifle... Letztendlich kannst auch nicht sagen, ich hab nur einen Menschen umgebracht, das ist doch noch gar nicht so schlimm...

schätzeke, glaube mir, ich kann lesen und ja, ich habe erfahrungen. offensichtlich unterscheidet mich dies von dir. und von von bezweifeln steht da oben nicht wirklich viel. eher etwas von "nie wieder bekommt", "Hund weg für immer" und "zu 100 % sicherheit".

aber ich bin ja nicht freundlich. und wen ich wann warum in schutz nehme oder auch nicht bleibt immer noch mit vorbehalten. ich will mich auch nicht mit jemandem zanken, der von der sache an sich keinerlei ahnung hat. ich habe nur die sorge, das dir irgend jemand glaubt.

pete
 
Hier geht es doch darum dem TE eine Antwort/Hilfe zu geben. Vermutungen, schlechte Wünsche und Emotionen bringen hier gar nichts. Zudem handelt es sich um NRW und da sollten sich auch nur die zu Wort melden, die Ahnung und Fachwissen haben.

Danke!

wenn es in einer sache schon so weit gekommen ist, dann ist der erteilte rat, rechtshilfe in anspruch zu nehmen, der einzig richtige. dieser rat wurde erteilt und offensichtlich befolgt.
mehr kann man hier mangels infos nicht tun.

pete
 
Dann solltest du dich besser erkundigen...
Frag mal bei der Claudia von pitstaff nach. Ich hatte genau über dieses Thema vor ein paar Wochen mit ihr diskutiert als ich in Köln war....
Ich konnte dies zu Beginn auch nicht glauben, da unter diesen illegalen HH auch bestimmt auch super nette und liebe Leute sind (die sich halt leider nicht an die Gesetze halten).
Es ist aber tatsächlich so, dass dieser HH seinen Staffi, Pitti etc. aufgrund illegaler haltung nicht wiederbekommt. Auch wenn er sich bereit erklärt nun alle Auflage zu erfüllen!

Danke - habe fertig
 
glaub mir einfach, ich muss mich da nicht erkundigen aber "die claudia von pitstaff" darf mich gerne anrufen und ich erkläre es ihr dann. und man erklärt sich nicht bereit auflagen zu erfüllen. man erfüllt sie oder eben nicht.

pete
 
Leider bekommt er seinen beschlagnahmten Hund nicht wieder.:(

Den selben Fall hatten wir vor einigen Jahren hier in RLP.
Die Halter hatten einen Staff geschenkt bekommen und sind gleich zum Ordnungsamt um diesen auch ordnungsgemäß anzumelden. Da war nix mit illegaler Haltung...
Leider wurde der kleine Kerl trotzdem beschlagnahmt es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, nix zumachen. Da der Hund von Privat war und die Halter kein berechtigtes Interesse vorlegen konnten.

Trotzdem wurden den Haltern angeboten sie könnten sich jederzeit einen Staff aus dem TH holen, nur nicht ihren eigenen.
 
nasenbär, ordnungsrecht ist landesrecht. führt zwar zu unsinnigen ergebnissen, ist aber so. leider. hier geht es um nrw.

pete
 
@ Pete:
Die tierheime in Köln müssen dann echt bescheuert sein, wenn sie die Hunde nicht den Haltern zurückgeben :verwirrt:
Weshalb bist du so selbstherrlich wenn es doch genügend Beweise hierfür in den Kölner Tierheimen gibt....
Und dann Leute belehren zu wollen, die 365 Tage im Jahr für Sokas unterwegs sind, beschlagnahmte Hunde weitervermitteln etc.
FYI: meine Aussage bezieht sich auf die Mitarbeiter eines Tierschutzvereins
 
Die tierheime in Köln müssen dann echt bescheuert sein, wenn sie die Hunde nicht den Haltern zurückgeben :verwirrt:
Weshalb bist du so selbstherrlich wenn es doch genügend Beweise hierfür in den Kölner Tierheimen gibt....


ich bin nicht selbstherrlich. so etwas verbitte ich mir. selbstherrlich ist, wenn man auskünfte erteilt und diese als gesichert darlegt, obwohl man sie aus eigenem wissen weder belegen kann oder versteht.

ich halte mich lediglich an das landeshundegestz nrw nebst der dazugehörigen durchführungsverordnung unter beachtung des allgemeinen ordnungsrechtes.

tierheime bescheuert? nein, bestimmt nicht aber in rechtlichen fragen sind diese oftmals sehr, sehr unbeholfen. das liegt weniger an den mitarbeitern als eher an den seltsamen gesetzlichen konstellationen.

vielleicht solltest du unterscheiden zwischen dem, was ein tierheimmitarbeiter sagt, welcher je nach rechtsform ein städtischer angestellter oder angestellter eines vereines ist und dem, was das ordnungsamt als zuständige behörde veranlasst und veranlassen darf. rechtsverbindliche entscheidungen treffen die behörden und werden von gerichten geprüft. tierheime kommen hierbei nicht vor.

pete
 
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