Stemi
Hallo ihr lieben,
lange ist es schon ein großer Wunsch von mir, einen Hund zu halten. Schon als Kind hatte ich sehr viel Kontakt mit Schäferhunden und Rottweilern aus unserer Nachbarschaft und bin mit diesen auch öfters Gassi gegangen, was meinen Wunsch selber einen Hund zu haben nur größer werden lies.
Leider durften wir in meinem Elternhaus keine Hunde halten, weil der Vermieter dies nicht erlaubte.
Nun bin ich 26 Jahre alt und der Wunsch ist nach wie vor da und nächstes Jahr im Juni soll es endlich soweit sein! Ein bekannter von uns hatte damals eine Dogo Argentino Hündin, ein unglaublich toller Hund war das und von da an war mir klar, sollte ich mir einen Hund holen, dann soll es ein Dogo Argentino sein. Ich weiß, dass sie einen sehr konsequenten Halter brauchen und nicht immer einfach sind. Das diese Rasse sehr viel Auslauf und Beschäftigung braucht ist mir klar. Auch der Jagdtrieb den viele haben ist mir nicht unbekannt.
Ich würde den Hund gerne aus einem Tierheim holen wenn es dann soweit ist, nun ist mir aber aufgefallen das die Dogo Arentino's bei uns in Oppenheim (nähe Mainz) zu den Listenhunde der Kategorie 2 Zählen.
In dieser Satzung steht:
"(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachge- wiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 4 er- fassten Hunden."
Nun habe ich in Erfahrung gebracht, dass man ein sogenanntes Negativzeugnis benötigt, damit der Hund nicht als "gefährlich" gilt. Damit würde für den Hund dann nur eine *normale* Hundesteuer fällig sein wie für jeden anderen Hund, der auf keiner Liste steht.
Womit wir zu meinen Fragen kommen: Wie bekommt man dieses Negativzeugnis und mit welchen Auflagen ist dies verbunden? Welche Kosten kommen da auf mich zu? Wie lange hält das Negativ Zeugnis und muss man trotzdem *Strafsteuern* für den Hund bezahlen?
Bei meiner Suche im Netz bin ich auf verschiedene Antworten gestoßen, die mich nur noch mehr verwirrt haben. Langsam raucht mir der Kopf und ich verliere den Überblick, weswegen ich mich an euch wende.
Bitte verzeit, wenn das alles etwas viel ist, ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich habe mich schon versucht so kurz wie möglich zu halten.
lange ist es schon ein großer Wunsch von mir, einen Hund zu halten. Schon als Kind hatte ich sehr viel Kontakt mit Schäferhunden und Rottweilern aus unserer Nachbarschaft und bin mit diesen auch öfters Gassi gegangen, was meinen Wunsch selber einen Hund zu haben nur größer werden lies.
Leider durften wir in meinem Elternhaus keine Hunde halten, weil der Vermieter dies nicht erlaubte.
Nun bin ich 26 Jahre alt und der Wunsch ist nach wie vor da und nächstes Jahr im Juni soll es endlich soweit sein! Ein bekannter von uns hatte damals eine Dogo Argentino Hündin, ein unglaublich toller Hund war das und von da an war mir klar, sollte ich mir einen Hund holen, dann soll es ein Dogo Argentino sein. Ich weiß, dass sie einen sehr konsequenten Halter brauchen und nicht immer einfach sind. Das diese Rasse sehr viel Auslauf und Beschäftigung braucht ist mir klar. Auch der Jagdtrieb den viele haben ist mir nicht unbekannt.
Ich würde den Hund gerne aus einem Tierheim holen wenn es dann soweit ist, nun ist mir aber aufgefallen das die Dogo Arentino's bei uns in Oppenheim (nähe Mainz) zu den Listenhunde der Kategorie 2 Zählen.
In dieser Satzung steht:
"(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachge- wiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 4 er- fassten Hunden."
Nun habe ich in Erfahrung gebracht, dass man ein sogenanntes Negativzeugnis benötigt, damit der Hund nicht als "gefährlich" gilt. Damit würde für den Hund dann nur eine *normale* Hundesteuer fällig sein wie für jeden anderen Hund, der auf keiner Liste steht.
Womit wir zu meinen Fragen kommen: Wie bekommt man dieses Negativzeugnis und mit welchen Auflagen ist dies verbunden? Welche Kosten kommen da auf mich zu? Wie lange hält das Negativ Zeugnis und muss man trotzdem *Strafsteuern* für den Hund bezahlen?
Bei meiner Suche im Netz bin ich auf verschiedene Antworten gestoßen, die mich nur noch mehr verwirrt haben. Langsam raucht mir der Kopf und ich verliere den Überblick, weswegen ich mich an euch wende.
Bitte verzeit, wenn das alles etwas viel ist, ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich habe mich schon versucht so kurz wie möglich zu halten.