Ja, da ich mich nun im Rahmen der Vermittlung mit dem Unterhalten konnte, der Rocky und die Hündin, mit der er lebte, auf einem Grundstück einfangen durfte, ist das am wahrscheinlichsten.
Er mußte die beschlagnahmten Hunde abholen, weil sie auf dem Grundstück zurückgelassen wurden. Von Beißvorfällen war bei keine Rede.