Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung ist die Hunderasse American Staffordshire Terrier durch eine unwiderlegliche Vermutung als gefährlich eingestuft. Daraus folgt ein Verbot...
Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung ist die Hunderasse American Staffordshire Terrier durch eine unwiderlegliche Vermutung als gefährlich eingestuft
Das ist rein vom deutschen Wortverständnis her schon falsch.. eine Vermutung kann meiner Aufassung dieses Wortes nach IMMER widerlegt werden. Man bemühe nur mal Wikipedia
Die haben alle was an der Klatsche. Solange diese Rassen in einem Bundesland förmlich gejagdt werden und 100m im anderen Bundesland wie Mitzekatzen frei rumlaufen dürfen, sind solche Verordnungen bullshit.
Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung ist die Hunderasse American Staffordshire Terrier durch eine unwiderlegliche Vermutung als gefährlich eingestuft
Ich vermute jetzt mal unwiderlegbar, daß die Politiker in Brandenburg inkompetent, korrupt, überbezahlt und machtgeil sind, weil sie ansonsten nicht solchen Schwachsinn hätten beschließen können......
mal ganz blöde gefragt..
Also die Haltung ist verboten, wie man dem Text entnehmen kann, was machen dann die jenigen, die son "ach so mordlustigen Staff" zu Hause haben...Werden dann alles Hundis eingezogen oder wie?
Sorry aber bin da gerade nicht up to date...
Ich vermute jetzt mal unwiderlegbar, daß die Politiker in Brandenburg inkompetent, korrupt, überbezahlt und machtgeil sind, weil sie ansonsten nicht solchen Schwachsinn hätten beschließen können......
Nun unabhängig von der Einschätzung über die Politik in Brandenburg,
aber die ist nur am Rande ein Brandenburger Problem.
Das Urteil orientiert sich an den Bundesregelungen.
Diese sind höchstrichterlich abgesegnet und so wird es schwer,
eine andere Entscheidung zu treffen.
Hier führt jeder weitere Prozess stets nur zu einer weiteren Bestätigung.
Wer sich nur einmal die Tierschutz Hundehaltungsverordnung ansieht,
der wird eben finden, dass die 4, im Bundeseinfuhrverbot erfassten Rassen,
per Bundesgesetz als gefährlich eingestuft werden.
Eigentlich bundesweitem Zuchtverbot unterliegen.
Die Gefahr ist nur, dass es nicht bei diesen Rassen bleibt.
Lass dich etwas korrgieren. Das Bundesgesetz vermutet nur die Gefährichkeit der einzelnen Rassen und verbietet Bundesweit die Einfuhr.
Die Einstufung ist Ländersache! BaWü z.B. meint, dass die gefährlichkeit des Einzelhundes durch WT widerlegt werden kann. (Brandenburg hätte das auch machen können!) Auch die Zuchtgeschichte ist Ländersache. Konsequenterweise sagt BaWü, dass, wenn der Einzelhund nicht gefährlich ist, mit ihm auch gezüchtet werden darf. Haltungserlaubnis ist dann Kommunensache....
Müssen ja Beamte ALLER Stufen mit dem thema beschäftigt werden
hat aber den Vorteil, dass es für Kampfi-Fans immer noch Orte gibt, an denen man friedlich mit diesen "Bestien" leben kann.....
@Red Amy Aufgrund den Dingen die passiert sind mit unserem letzten Welpen wollten wir vorab erstmal gucken was für Erfahrungen andere Menschen machten, noch einmal möchte ich nicht sowas erleben.
Und durch das Forum bekamen wir viele Anhaltspunkte worauf wir besonders achten sollen etc. ...
Der Thread ist ja schon älter, aber falls mal wieder jemand auf der Suche ist und da Yuma erwähnt wurde: ja, der liegt (exakt) im Standard. Er ist ein bisschen ein schmalerer Vertreter seiner Rasse, aber mir gefällt er sehr gut wie er ist. Auch im Temperament. Wunderbar nervenstark und souverän...
Blau würde ich nur aus TH holen, aber nicht wegen Farbe, nur das der Hund nicht ewig dort sitzen muss. Etwas älter soll auch schon sein, weil ich keine junge Hund mehr holen würde.
Aber bei mir ist es noch kein Thema, Luna wird bald 10Jahre ist aber sehr fit.