Ebenfalls hey und schön, dass Du einem Staff aus dem Tierheim ein Zuhause geben möchtest.
Du brauchst auf jeden Fall den Sachkundenachweis und musst auch den Wesenstest noch mal absolvieren, weil der besitzerabhängig ist.
Ein berechtigtes Interesse ist, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt. Da Du den Hund aus dem Tierheim übernehmen möchtest, ist das berechtigte Interesse erfüllt.
Wenn Dein Lebensmittelpunkt in BW ist, ist der Hund in NRW ein Besuchshund. Ich kenne die Besuchshundregeln in NRW nicht, da werden sich aber noch sicher Leute melden, die das wissen.