American Staffordshire in Baden-Württemberg halten + zu Besuch in Nordrhein-Westfalen

Lara1110

Hey :)

Ich plane mir nun endlich einen Hund aus dem Tierheim zu holen. Nachdem ich immer ein bisschen auf der Suche war, habe ich in einem Tierheim in meiner Nähe eine Anzeige zu einer 3-jährigen American Staffordshire Hündin gefunden, deren Charakterbeschreibung mir sehr sympathisch ist. Bevor ich sie mir anschauen gehe (und mich eventuell verliebe), hätte ich allerdings ein paar Fragen zur Haltung, die ich durch eine Internetrecheche leider nicht (eindeutig) klären konnte. Wäre super, wenn ihr mir behilflich sein könntet :)

1.) Sie hat schon einen bestandenen Wesenstest. Brauche ich dann noch einen Sachkundenachweis und wenn ja welchen? (Einen 20/40 aus NRW habe ich schon, aber der wird mir ja in BW und mit einem Listenhund wahrscheinlich nichts bringen)

2.) Ich habe auf manchen Seiten gelesen, dass American Staffs *immer* als potentiell gefährlich gelten, auch unabhängig vom bestandenen Wesenstest. Stimmt das? Und wenn ja, wie sollte ich die ein berechtigtes Interesse einen potentiell gefährlichen Hund zu halten nachweisen? (Das ich natürlich so nicht habe)

3.) Ich fahre ab und zu nach NRW. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich nur "zu Besuch" bin. Gilt dann Leinen und Maulkorbpflicht trotz in BW bestandener Prüfung?

4.) Habt ihr noch eine Idee was ich beachten sollte außer den o.g. Punkten + einwandfreies Führungszeugnis + Haftpflichtversicherung?

Vielen Dank im Vorraus! :love:
 
  • 28. März 2024
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Hi Lara1110 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ebenfalls hey und schön, dass Du einem Staff aus dem Tierheim ein Zuhause geben möchtest.

Du brauchst auf jeden Fall den Sachkundenachweis und musst auch den Wesenstest noch mal absolvieren, weil der besitzerabhängig ist.
Ein berechtigtes Interesse ist, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt. Da Du den Hund aus dem Tierheim übernehmen möchtest, ist das berechtigte Interesse erfüllt.

Wenn Dein Lebensmittelpunkt in BW ist, ist der Hund in NRW ein Besuchshund. Ich kenne die Besuchshundregeln in NRW nicht, da werden sich aber noch sicher Leute melden, die das wissen.
 
Du brauchst auf jeden Fall den Sachkundenachweis
In BW?
Hast Du dazu nen link?

und musst auch den Wesenstest noch mal absolvieren, weil der besitzerabhängig ist.
ebenfalls: in BW?

Ein berechtigtes Interesse ist, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt.
berechtigtes Interesse gibt es in BW nicht, auch, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt.
Wenn er einen bestandenen Wesenstest hat, ist kein berechtigtes Interesse erforderlich
 
In BW gilt der Hund nach bestandenem WT nicht mehr als gefährlich und damit fällt auch das berechtigte Interesse weg.
Allerdings gilt weiterhin Leinenpflicht.

edit: DobiFraulein war schneller :)

Ansonsten musst du schauen ob deine Gemeinde eine erhöhte Hundesteuer verlangt und wenn du zur Miete wohnst, ob dein Vermieter einen solchen Hund genehmigt.
 
Der Hund sitzt in einem Tierheim in Baden Württemberg und somit auch hier den WT bestanden? Dann benötigst du für die Haltung in Baden Württemberg keinen neuen Test, sondern dieser zählt.
Als Besucherhund muss er sich an die LHV halten, sprich MK und Leine - ja.

In Badwn Württemberg darf kein Kat.1 ohne WT gehalten, da es hier um das berechtigte Interesse geht, und das kannst du als Privatperson nicht vorweisen.
 
Ebenfalls hey und schön, dass Du einem Staff aus dem Tierheim ein Zuhause geben möchtest.

Du brauchst auf jeden Fall den Sachkundenachweis und musst auch den Wesenstest noch mal absolvieren, weil der besitzerabhängig ist.
Ein berechtigtes Interesse ist, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt. Da Du den Hund aus dem Tierheim übernehmen möchtest, ist das berechtigte Interesse erfüllt.

Wenn Dein Lebensmittelpunkt in BW ist, ist der Hund in NRW ein Besuchshund. Ich kenne die Besuchshundregeln in NRW nicht, da werden sich aber noch sicher Leute melden, die das wissen.
Man brauch in BW keine Sachkunde
 
In Badwn Württemberg darf kein Kat.1 ohne WT gehalten, da es hier um das berechtigte Interesse geht, und das kannst du als Privatperson nicht vorweisen.
In BW gilt der Hund nach bestandenem WT nicht mehr als gefährlich und damit fällt auch das berechtigte Interesse weg.
berechtigtes Interesse gibt es in BW nicht, auch, wenn der Hund aus dem Tierheim stammt.
Wenn er einen bestandenen Wesenstest hat, ist kein berechtigtes Interesse erforderlich

:verwirrt:
 
1.) Sie hat schon einen bestandenen Wesenstest. Brauche ich dann noch einen Sachkundenachweis und wenn ja welchen? (Einen 20/40 aus NRW habe ich schon, aber der wird mir ja in BW und mit einem Listenhund wahrscheinlich nichts bringen)
Sachkundenachweis wird nicht benötigt

2.) Ich habe auf manchen Seiten gelesen, dass American Staffs *immer* als potentiell gefährlich gelten, auch unabhängig vom bestandenen Wesenstest. Stimmt das? Und wenn ja, wie sollte ich die ein berechtigtes Interesse einen potentiell gefährlichen Hund zu halten nachweisen? (Das ich natürlich so nicht habe)
Was in BW leider ist, ist generelle Leinenpflicht für gelistete Hunde.
Evtl. kannst du für das Gebiet deiner Gemeinde eine Leinenbefreiung beantragen. Die würde dann aber nur auf der Gemarkung deiner Gemeinde gelten. Restliches Baden-Württemberg dann trotzdem noch Leinenpflicht.
Maulkorbbefreiung kann man beantragen.

3.) Ich fahre ab und zu nach NRW. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich nur "zu Besuch" bin. Gilt dann Leinen und Maulkorbpflicht trotz in BW bestandener Prüfung?
Hier melden sich evtl. noch User aus NRW
4.) Habt ihr noch eine Idee was ich beachten sollte außer den o.g. Punkten + einwandfreies Führungszeugnis + Haftpflichtversicherung?
Am besten mal mit der Behörde bei dir im Ort klären, was sie benötigen.
Außerdem gleich prüfen, wie hoch die Hundesteuer für Listenhunde bei euch im Ort ist
 
3.) Ich fahre ab und zu nach NRW. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich nur "zu Besuch" bin. Gilt dann Leinen und Maulkorbpflicht trotz in BW bestandener Prüfung?
Ich denke ja. Leinenpflicht auf jedenfall, bei MK bin ich mir unsicher. Am besten die Gemeinde die du besuchen willst kontaktieren.
 
Wenn der Hund keinen WT hat, gilt er als gefährlich und darf nur mit berechtigtem Interesse gehalten werden, dazu reicht TH-Herkunft nicht aus, wird kaum genehmigt.

Mit Wesenstest brauchst du kein berechtigtes Interesse mehr.
Ja das hab ich verstanden, aber da dieser Hund ja den WT hat, war ich verwirrt wegen der Aussage die gebe es für PPersonen nicht.(in dem Fall eh unerheblich eben wegen bestandenem WT)
 
Das widerspricht sich doch nicht?
Lennox hat geschrieben, dass er ohne WT nicht gehalten werden darf. Das ist korrekt, weil es das dafür notwendige berechtigte Interesse eigentlich gar nicht gibt.
Schau was ich Dunni schrieb :)
Edit: Um es genau zu sagen eure Postings fand ich ok, das andere irreführend.
 
ja, in diesem Fall ist es egal

Der Hund hat einen bestandenen Wesenstest und der gilt in BW für den Hund, nicht für den Halter, der den Hund führt.

Das war nur zusätzlich nochmal aufgeführt, weil Paule von berechtigtem Interesse angefangen hat.

@Lara1110 entschuldige bitte die Verwirrung :hallo:
 
@Lara1110

Sorry, da ist mir böse was durcheinander gegangen. Obwohl ich BW gelesen und auch geschrieben habe, war ich gedanklich in RLP.
Tut mir leid, aber die richtigen Antworten sind ja noch gekommen.
 
Vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten! :)

Die Hundesteuer ist in meiner Gemeinde immer gleich hoch egal, ob Listenhund oder nicht. das habe ich schon geprüft. :dafuer:

Von der Leinenpflicht kann man sich ja soviel ich weiß auch noch befreien lassen. Quasi in einem Leinenpflicht-Wesenstest, ist das richtig? Oder ist das wieder eine Geschichte, die nur in manchen Bundesländern gilt? (Föderalismus kann schin nervig sein :wand::D )
 
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