Falls das stimmen sollte, und man das eindeutig nachweisen könnte (etwa durch einen Abstammungsnachweis per Gentest - keine Rassebestimmung, mehr so ein Elternschaftstest), und der Hund optisch auf die besagten Eltern käme, sollte das kein Problem sein.
Problematisch ist, dass bei Mischlingen, bei denen von Amttseite eine Beteiligung von Kategorie-1-Hunden
vermutet wird (was in Bayern in 99,9% aller Fälle ein Haltungsverbot nach sich ziehen würde), die Einstufung nach
Phänotyp erfolgt. Also, rein nach
Aussehen. Es ist dem Gutachter wurscht, wer die Elterntiere sind. Oftmals kennt man diese ja bei bereits erwachsenen Hunden nicht. Kommt der Hund nach ´dem Ambull, wird er entsprechend eingestuft. Kommt er dem Gutachter "staffig" vor, weil er vielleicht etwas klein ausgefallen ist... - dann wird plötzlich, und mehr oder weniger willkürlich, ein Staffmix draus. Und dann hat man den Salat. (Leider schon oft genug passiert, darum auch das "warnende Geschrei" hier im Forum.)
Davon ab: Wenn der Hund deines Freundes als AmBull-Mix eingestuft würde, sollte er sich freuen und nicht durch irgendwelche zu plumpen Nachfragen in Richtung Steuerersparnis "schlafende Hunde" bei unterbeschäftigten Ordnungsamts-Mitarbeitern wecken...
Wäre zumindest, wie ich es selbst wohl halten würde.