Wolfsburg/Niedersachsen, 21.2.02
Alarm in Wolfsburg: Die Kampfhunde sind wieder frei! Immer mehr Besitzer lassen ihre Pitbulls, Bullterrier oder American Staffordshire ohne Leine und Maulkorb durch die Gegend springen. Auch Besitzer so genannter B-Hunde wie Rottweiler sind wieder sorgloser. Die Kampfhundeverordnung von 2000 ist bei vielen fast in Vergessenheit geraten oder wird schlicht ignoriert – kein Wunder: Teilweise ist sie auch rechtswidrig.
Im Sommer 2000 waren die bissigen Kampfhunde in aller Munde. „Heute ist das Thema völlig aus der öffentlichen Diskussion verschwunden”, weiß Ordnungsamtsleiter Friedhelm Peter. „Weil einige Teile der Kampfhundeverordnung des Landes aber inzwischen rechtswidrig sind, ist bei Behörden wie bei Hundebesitzern auch eine gewisse Ratlosigkeit eingekehrt.”
Die rechtswidrigen Passagen betreffen nur Fragen wie Kastrationen und Hundetötungen. Nach wie vor eindeutig gültig ist dagegen der Maulkorb- und Leinenzwang für alle A-Kampfhunde und B-Hunde ohne Wesenstest.
Viele Wolfsburger halten sich heute nicht mehr an die Bestimmung. Im Hasselbachtal, am Schillerteich und Allersee oder in der Stadt begegnen arglose Spaziergänger wieder öfter Pitbull und Co. ohne Leine und Maulkorb. Bürger erschrecken sich und machen einen Bogen um die Tiere. Nur wenige melden den Vorfall bei Polizei oder Ordnungsamt. Peter kennt den Grund: „Es gibt Beschwerden über frei laufende Kampfhunde. Aber die Hysterie hat sich gelegt.” Die Bürger sind nicht mehr bissig.
Dafür warten Peter und seine Kollegen im Land auf eine neue Kampfhundeverordnung, um in allen Fragen Rechtssicherheit zu haben. „Der jetzige Zustand trägt nur zur Verwirrung bei”, ärgert sich der Ordnungshüter der Stadt. Und zu einer Gefährdung der Bevölkerung: „Die verschwommene Rechtslage könnte bei manchem Hundebesitzer die Erkenntnis wecken, es gäbe keine Kampfhundeverordnung mehr. Aber das ist falsch”, bemerkt Friedhelm Peter.
Alarm in Wolfsburg: Die Kampfhunde sind wieder frei! Immer mehr Besitzer lassen ihre Pitbulls, Bullterrier oder American Staffordshire ohne Leine und Maulkorb durch die Gegend springen. Auch Besitzer so genannter B-Hunde wie Rottweiler sind wieder sorgloser. Die Kampfhundeverordnung von 2000 ist bei vielen fast in Vergessenheit geraten oder wird schlicht ignoriert – kein Wunder: Teilweise ist sie auch rechtswidrig.
Im Sommer 2000 waren die bissigen Kampfhunde in aller Munde. „Heute ist das Thema völlig aus der öffentlichen Diskussion verschwunden”, weiß Ordnungsamtsleiter Friedhelm Peter. „Weil einige Teile der Kampfhundeverordnung des Landes aber inzwischen rechtswidrig sind, ist bei Behörden wie bei Hundebesitzern auch eine gewisse Ratlosigkeit eingekehrt.”
Die rechtswidrigen Passagen betreffen nur Fragen wie Kastrationen und Hundetötungen. Nach wie vor eindeutig gültig ist dagegen der Maulkorb- und Leinenzwang für alle A-Kampfhunde und B-Hunde ohne Wesenstest.
Viele Wolfsburger halten sich heute nicht mehr an die Bestimmung. Im Hasselbachtal, am Schillerteich und Allersee oder in der Stadt begegnen arglose Spaziergänger wieder öfter Pitbull und Co. ohne Leine und Maulkorb. Bürger erschrecken sich und machen einen Bogen um die Tiere. Nur wenige melden den Vorfall bei Polizei oder Ordnungsamt. Peter kennt den Grund: „Es gibt Beschwerden über frei laufende Kampfhunde. Aber die Hysterie hat sich gelegt.” Die Bürger sind nicht mehr bissig.
Dafür warten Peter und seine Kollegen im Land auf eine neue Kampfhundeverordnung, um in allen Fragen Rechtssicherheit zu haben. „Der jetzige Zustand trägt nur zur Verwirrung bei”, ärgert sich der Ordnungshüter der Stadt. Und zu einer Gefährdung der Bevölkerung: „Die verschwommene Rechtslage könnte bei manchem Hundebesitzer die Erkenntnis wecken, es gäbe keine Kampfhundeverordnung mehr. Aber das ist falsch”, bemerkt Friedhelm Peter.