Abstimmung der Mietparteien über Haltungserlaubnis rechtens?

Maitec

15 Jahre Mitglied
Hallo,
ich habe mich gerade maßlos geärgert. Ich habe vor über einem Monat bei meiner Wohnungsbaugesellschaft angefragt, ob sie mir die Hunde-Haltungs-Erlaubnis gibt. In meinem Mietvertrag gibt es keinen Passus zur Tierhaltung, so dass ich prinzipiell von der Erlaubnis ausgegangen bin. Nachdem bislang keine Antwort eingegangen ist, habe ich heute den zuständigen Herrn mal telephonisch erwischt (als Sachbearbeiter sitzt man ja während der Bürozeiten eher selten am Arbeitsplatz ...). Er war absolut ablehnend, nachdem ich aber gar nicht locker gelassen habe, habe ich jetzt die tolle Chance, dass ich die Erlaubnis bekomme, sofern alle Mieter des Hauses schriftlich zustimmen. Das sind außer mir noch elf Personen. Zu einigen habe ich ein nettes Verh., viele kenne ich aber aufgrund häufiger Fluktuation gar nicht. Ich finde die Situation für mich ziemlich prostituierend und für die Mieter auch unangenehm. Ich habe jetzt ein Anschreiben formuliert, in dem ich sie um Zustimmung bitte und auch klar mache, dass ich den Hund nicht bekomme, sofern auch nur einer nicht einverstanden ist.
Ist das rechtlich eigentlich okay? Für eine große Wohnungsbaugesellschaft, die viel Geld in die Aufbesserung ihres Images steckt, ist das Vorgehen ja schon ziemlich dilettantisch ...
 
Hallo,
wie es rechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber auch hier in Niedersachsen/Wilhelmshaven gibt es eine Wohnungsbaugesellschaft die nur mit Zustimmung aller Hausbewohner Hundehaltung erlaubt (Staff und co gleich ausgeschlossen)
Zum Glück gibt es nicht nur die eine Gesellschaft!

Viel Glück wünscht
Sabine
 
Ich persönlich finde diese Möglichkeit der Hundehaltung sehr gut. Es bringt dir nämlich herzlich wenig, wenn du eine Haltegenehmigung bekommst, die aber in den meisten Fällen mit dem Zusatz verfasst wird, dass der Hund solange erlaubt ist, bis sich ein Nachbar gestört fühlt. Wenn du nun alle Nachbarn vorher fragst, dann würde ich zu jedem Einzeln hingehen, vielleicht mit eine Bild, von dem Hund, den du aufnehmen möchtest und deine Situation und deinen Wunsch erklärst. Dann lernst du auch gleich die Nachbarn kennen, die du noch nicht kennst....;) .
Wie genau das rechtlich aussieht, weiss ich nicht, aber ich würde die Chance nutzen und mich freuen, dass die Wohnungsbaugesellschaft nicht gleich grundsätzlich "Nein" gesagt hat.
Wir haben dass bei uns auch so gemacht, dass wir unseren Hund, jedem Nachbarn vorgestellt haben (wir haben nur 4) haben dazu aber von vorneherein eine Genehmigung für ihn. Auch die hatten anfängliche Bedenken, sprechen uns jetzt aber immer nur an, weil sie unserem Dicken Leckerlies geben wollen oder uns sagen, dass man ihn ja überhaupt nicht hört.
Ich drück dir die Daumen, dass alle Nachbarn zustimmen. Wie gesagt, ich würde es persönlich machen, ein Anschreiben im Briefkasten würde mich wohl auch nicht überzeugen...
 
Hi.

Nutze die Möglichkeit.
Hier in unserer Gegend sind bei fast allen Wohnungsgesellschaften Hunde von vorneherein verboten.
Ich wüsste jetzt aus dem Kopf gar keine Gesellschaft, wo Hundehaltung noch erlaubt wäre...
Selbst dort, wo früher Hunde erlaubt waren, die haben vor ca. 10 Jahren beschlossen: Keine Hunde mehr. Die, die noch da waren, durften bis zum Tod bleiben, danach durften aber keine neuen mehr angeschafft werden und Neumieter mussten gleich unterschreiben, dass Hundehaltung verboten ist.

Und dabei hat in diesem Fall jede Wohnung einen eigenen Garten hinterm Haus und die Gegend ist ländlich - ideal für Hunde.
Es sind damals jede Menge Leute mit ihren Hunden aus der Siedlung ausgezogen, aber das war der Gesellschaft nur recht, die wollten nur junge Familien in die Wohnungen haben - aber ohne Haustiere und mit maximal 2 Kindern.

Gruß
tessa
 
Das war hier bei uns ganz genau so. Zuerst hieß es "Hund kein Problem", als es dann klar war, dass es ein Listi sein soll hieß es "schlagen sie sich das aus dem Kopf".
Nur weil wir hartnäckig blieben wurde uns dann ebenfalls die Option eingeräumt, dass wir die Erlaubnis bekommen, wenn alle anderen Mieter shriftlich zustimmen und da bin ich froh und dankbar drüber!

Ehrlich gesagt verstehe ich absolut nicht, dass du dich darüber aufregst, das ist schon ein unglaubliches Entgegenkommen!!! Listis sind sonst so gut wie nirgendwo erlaubt und auch "normale" Hunde kaum noch...
Versetz dich doch bitte mal in die Vermieter, die müssen sich doch auch irgendwie absichern... Es gibt Fälle, wo z.B. Mieter eine Mietminderung vor Gericht durchgeboxt haben, weil sie den mit im Haus lebenden Bullterrier als Einschränkung der Lebensqualität (weil Angst) angegeben haben. Dem muss ein Vermieter doch vorbeugen. Und wie ChristinaLena sagt, dann bist du immerhin auf der sicheren Seite. Besser als wenn du nicht fragst, dann den Hund holst, weil es erlaubt ist und einer der Mieter ist nicht einverstanden und beschwert sich bei der Gesellschaft so lange (auch mit erfundenen Anschuldigungen, z.B. der Hund hätte nach ihm geschnappt etc.) bis du ihn wieder hergeben muss. Das wär mir viel zu riskant...

Soll es denn ein Listi sein? Wenn ja ist dir schon klar, dass dann eine normale Genehmigung nicht ausreicht, sondern sowohl vom Vermieter als auch von allen Nachbarn AUSDRÜCKLICH ein Listenhund (mit Rassenangabe) genannt sein muss?
 
Dunja schrieb:
Hallo,
wie es rechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber auch hier in Niedersachsen/Wilhelmshaven gibt es eine Wohnungsbaugesellschaft die nur mit Zustimmung aller Hausbewohner Hundehaltung erlaubt
Eine solche Möglichkeit ist zwar sehr schön, doch sollte man dann bei der Genehmigung genau auf den Vertragstext achten.
Steht dort dann z.B.:
Eine Hundehaltung ist erlaubt, solange alle Mitmieter einverstanden sind.
könnte es Probleme bei einem späteren Mitmieterwechsel geben.
Im Mietvertrag sollte also klipp und klar aufgenommen werden:
Hundehaltung ist erlaubt
Grüße Klaus
 
Das mit den Unterschriften sammeln würde ich persönlich machen. Zuerst zu den Nachbarn mit denen du ein gutes Verhältnis hast und eine Unterschriftenliste anfangen. Wenn die neuen oder eher skeptischen Mieter sehen dass schon einige Leute unterschrieben haben werden sie sich wohl eher anschliesen.

Aber schonmal viel Glück.


Ps.: Wir haben fast alle unsere Nachbarn im Haus gefragt, wenn wir sie gesehen haben.
 
Hallo,
danke für euere Antworten. Ich hätte gedacht, dass anonyme Wohnungsbaugesellschaften, wo eben kein privater Vermieter, sondern einfach ein Unternehmen mit Angestellten dahinter steckt und die in meinem Fall zehntausende Wohnungen in ganz Dtschl. haben, großzügigere Lösungen für die Tierhaltung hätten - v.a. wenn eben auch keine Einschränkung im Mietvertrag steht.

Ich werde mich über die rechtl. Seite noch mal informieren. Ich fühle mich selbst mit dieser Mieterbefragung absolut unwohl und total erpressbar. Da könnte doch ein Mensch, dem irgend was an mir nicht passt, ganz toll die Hundeschiene fahren, obwohl der Hund nichts mit der Sache zu tun hat. Außerdem ist die Fluktuation bei uns so hoch, so dass der Aussagewert der Befragung m.E. gegen Null geht.

@ Klaus: Die Erteilung wird def. nur auf Widerruf erteilt.

Im Haus selbst habe ich mit zwei Personen gesprochen und ihnen mein Schreiben in die Hand gedrückt. Ich hab ihnen aber gesagt, sie sollten nach dem Gespräch in Ruhe entscheiden. Ich selbst empfinde es als Nötigung, wenn man mich belatschern würde und ich direkt was unterschreiben sollte. Ich mag die Art einfach nicht und unser Haus zeichnet sich auch bislang dadurch aus, dass jeder einfach sein Ding macht, man höflich grüßt, aber ansonsten komplett in Ruhe gelassen wird. Keiner sagt was, wenn bei jmd. die Musik mal ziemlich laut ist oder irgend etwas im Treppenhaus rumsteht.
Beide Nachbarn sagten auch mdl. zu, dass sie keine Einwände hätten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dann schriftlich 'ne Kehrtwende machen. Einer, den ich gar nicht persönlich kenne, hat ein ganz fettes Kreuz bei "ja" gemacht und mir geschrieben, dass er das ganz toll fände. Hat natürlich sofort ein nettes Antwortschreiben zurück bekommen ... Jetzt müssen nur noch acht "Ja" kommen. Meine Mitbewohner sind zum größten Teil nur sporadisch da (Zweitwohnung etc.), ich werde ab Ende der nächsten Woche mal klingeln, wenn ich keine oder Negativantworten bekomme.

@ Natalie: Nein, leider kein Listi. Das wurde kategorisch ausgeschlossen. Ich hatte damals im mdl. Gespräch schon Schiss, überhaupt keinen Hund zu bekommen und habe deshalb hier auch nicht weiter interveniert. Außerdem und wichtiger: ich möchte den Hund mit ins Büro nehmen und bin hier auch gegen eine Mauer gelaufen. Dafür hat dann mein Besucherhund - ein Schäfer-Collie-Mix - der letztes Jahr zusammengerechnet mind. zwei Monate mit bei mir Zuhause und im Büro war, Überzeugungsarbeit geleistet und ich glaube, es geht bei meiner Wahl dann auch in diese Richtung.
Und den Hund hergeben werde ich eh nicht mehr. Ich möchte in meiner jetzigen Wohnung nicht alt werden, sondern wohne da mehr oder minder noch aus Bequemlichkeit. Lage ist gut, schöner eigener Garten, Nähe zum Büro, aber die Wohnung ist nicht so dolle und ich will auf Dauer ländlicher wohnen ...
 
Bei uns macht das eine Wohnungsbaugesellschaft auch so. Aber das Risiko sind wir nicht eingegangen. Weil uns auch gesagt wurde daß, wenn sich auch nur einer über den Hund beschwert (trotz Einwilligung) der Hund weg muß! Mir wäre das Risiko zu groß wenn Hundehaltung im Mietvertrag nicht erlaubt ist.
 
Hi,

bei mir im Mietvertrag wurde nur reingeschrieben das ein Hund erlaubt ist und sobald es berechtigte Beschwerden gibt der Hund weg muss.
Schaue gerade nach ner Rechtschutz für Tierhalter.
Mir blieb nix anderes übrig, da ich hier kaum Wohnungen finde wo ein größerer Hund erlaubt ist *grmpf*
Aber in der alten Wohnung musste ich das machen :) Haben auch alle unterschrieben ;)
Habe nur nen Text verfasst das der jeweilige Mieter nichts gegen einen Hund hat und er auch darüber aufgeklärt wurde was es für einer ist etc.

LG
Moni
 
Jetzt stehen noch sieben Antworten aus.
Ja, eine Rechtschutzversicherung wäre nicht schlecht. Die Grauzone ist wahrscheinlich ziemlich groß, ob eine Beschwerde berechtigt ist oder nicht ...
Mein Ding ist das nur alles nicht. Ich habe selbst eine ziemlich hohe Toleranzschwelle und würde den Teufel tun, irgend einen Nachbarn von dem, was er nun gerade tun will, abzuhalten und beanspruche selbiges Recht auch für mich. Dabei liegt mir als Harmoniemenschen selbst viel an 'ner guten Atmosphäre und ich hab es bislang noch bei jedem geschafft, einen freundlichen oder zumindest neutral höflichen Umgang herzustellen. Aber klar, auf Höflichkeit und Rücksichtsnahme allein kann man nicht immer bauen, 'ne klare gesetzliche Grundlage müsste schon da sein. Und die sehe ich bei diesem "bis auf Widerruf", bis irgend einem Nachbarn einfällt, sich über meinen Hund zu beschweren, einfach nicht.
 
Ja wenn ihr auch noch ne so groe Fluktuation habt, ist das natürlich alles sche***!
Wir haben hier nur 3 andere Mietparteien. Eine davon ist mein Bruder/Vater und die anderen beiden wohnen seit 18 bzw. 32 Jahren hier und man kennt sich eben...
Da sind solche aussagen natürlich verlässlicher, sonst wär mir das auch zu riskant...
 
@ Maitec: Ja, ich bin auch auf Harmonie bedacht.
In dem haus wohnen mehrere Familien mit kleinen Kindern (habe ja auch eins ;) ) Hoffe mal das die sich in meiner Abwesenheit keine Scherze a la Türklingeln und an der Tür klopfen erlauben *seufz* das sind nämlich meine größten Sorgen.

Sollte es Beschwerden bezüglich bellen geben dann möchte ich gerne ein Bellprotokoll sehen ;) (weiß ja wann ich zuhause bin und wann nicht und ich kann mit Sicherheit sagen das Haga NICHT bellt wenn ich nicht da bin. Frage ja regelmäßig hier im Haus die Nachbarn ob sie was hören und das Haus ist hellhörig. Bisher war nix. ) Und wenn mein Hund angeblich irgendwo nen Haufen gemacht haben soll, dann können die gerne ne DNA-Untersuchung machen *lol*
Aber das wörtchen Berechtigt ist leider halt ziemlich dehnbar.

Habe echt bammel, aber hier gehts nicht mehr. Schimmel und dann noch Ameisen wohin man schaut und der Vermieter macht nix *motz*

LG
Moni
 
Bei unserer großen Wohnungsbaugesellschaft in Worms werden Hunde geduldet.
Solange keiner was sagt, ist denen alles wurscht.
Schriftlich bekommt man von denen nix, frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
@ Era: ein Bellprotokoll, lol, dann muss ich mir also Gedanken machen, wenn jemand sein Mikro in meinem Eingang parkt ...

Auf die Idee, dass man bei mir absichtlich klingeln könnte, um den Hund zu provozieren, muss man erst mal kommen. Kinder halt. Aber da bei uns nur Berufstätige wohnen + ein Säugling mit sehr gelassener tierlieber Mutter, hab ich da glaub ich wenig zu befürchten ...
@ Midivi: tja, hätte ich auch mal das Fragen gelassen. Aber bei mir hat sich (zu Recht???) die Idee festgesetzt, dass Tierheime die schriftl. Einwilligung der Vermieter wollen. Und ich geh die Sachen halt hintereinander an und wollte das Formale erst mal klar haben.
 
Maitec schrieb:
@ Midivi: tja, hätte ich auch mal das Fragen gelassen. Aber bei mir hat sich (zu Recht???) die Idee festgesetzt, dass Tierheime die schriftl. Einwilligung der Vermieter wollen. Und ich geh die Sachen halt hintereinander an und wollte das Formale erst mal klar haben.

Das ist normal auch so, auch bei uns, aber da wir wissen, wie unsere WoBau drauf ist, machen wir bei diesen Interessenten eine Ausnahme.
Dort leben zig Hunde in den Blöcken und keiner kräht danach.
 
@ Maitec: na, dann hast du ja nix zu befürchten was diese Sache anbetrifft ;)

Die Rasse habe ich beim Vermieter nicht angegeben, sonst wäre ich noch immer auf Wohnungssuche. Habe nur gesagt ein Schäferhundgroßer Pinschermix *lol* Hat den auch gesehen und es so akzeptiert ;)

Berichte mal wie es bei dir ausgegangen ist :)

LG
Moni
 
Ich habe jetzt acht von elf ausstehenden Antworten und eine ist negativ. Man habe zwar nichts gegen meinen Hund, wolle aber nicht, dass es einreißt und sich dann auch andere Mieter einen Hund zulegen :heul: Deshalb ein "nein".
Ich warte jetzt die drei ausstehenden Antworten ab und hoffe, dass die positiv sind. Dann werde ich noch mal zu der einen Person hingehen und versuchen, sie zu überzeugen. Na, ja, wäre ja auch zu schön gewesen, wenn es überhaupt keinen Widerstand gegeben hätte ...
 
Wenn Du noch das letzte "Ja" kriegen solltest (Viel Glück!), dann würde ich versuchen, es von der Wobau schriftlich zu bekommen, daß die Erlaubnis der jetzigen Vermieter genügt und zukünftige Mieter dann unter der Prämisse einziehen, daß ein Hund im Haus lebt.

Sonst wäre mir das echt zu gefährlich... Dann warte lieber noch ein wenig bzw. fange gleich an, Dich nach einer Wohnung/Haus auf dem Land umzusehen...
 
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