19.10.2001 - Plenarsitzung des Bundesrates

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
THEMA: BUNDESGESETZ !!!

Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 19. Oktober
2001, 9.30 Uhr
Redaktionsschluss Dienstag, 16. Oktober 2001, 12.00 Uhr

TO-Punkt 38
Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von
gefährlichen Hunden in das Inland (Hundverbringungs- und -
einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
- Drucksache 444/01 -

Seit Mitte April 2001 ist das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde in Kraft. Danach ist es grund­sätzlich verboten, Pitbull-
Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen nach Deutschland
einzuführen. Das gleiche gilt für Hunde, für die nach Landesrecht
eine Gefährlichkeit vermutet wird. Das Gesetz ermächtigt die
Bundesregierung, Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen. Mit der
vorliegenden Verordnung sollen diese Ausnahmefälle geregelt werden.
Generell ausgenommen vom Einfuhrverbot werden nach der Verordnung
Diensthunde des Bundes, der Länder und fremder Streitkräfte sowie
Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und
Rettungsschutzes. Außerdem dürfen gefährliche Hunde nach einem
vorüberge­henden Aufenthalt im Ausland nach Deutschland zurückkehren,
wenn sie hier berechtigterweise gehalten werden. Auf diese Weise
sollen gefährliche Hunde, die von ihren Haltern zum Beispiel auf eine
Reise in das Ausland mitgenommen werden, auf dem Rückweg auch
problemlos wieder die deutsche Grenze passieren können. Die
Begleitperson ist in diesem Fall verpflichtet, Dokumente vorzulegen,
die die Identität des Tieres belegen. Bei einem Verstoß gegen die
Verordnung ist die zuständige Behörde be­rechtigt, den Hund
anderweitig unterzubringen oder das Zurückbringen an seinen
Herkunftsort anzuord­nen.

Ausschussempfehlungen 444/1/01: Der Ausschuss für Innere
Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung nach Maßgabe
von Änderungen zuzustimmen.

Nach Ansicht des Ausschusses sollen alle nach dem Gesetz gefährlichen
Hunde vorübergehend nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, wenn
der Aufenthalt im Rahmen zum Beispiel von Urlaubsrei­sen nicht länger
als vier Wochen dauert. Die Verordnung sieht hier eine
unterschiedliche Behandlung von Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier
und solchen Hunden vor, für die eine Gefährlichkeit nach Landesrecht
vermutet wird. Nach Auffassung des Aus­schusses gibt es keine
sachliche Begründung für diese unterschiedliche Behandlung. Außerdem
wendet sich der Ausschuss gegen eine weitere Vorschrift der
Verordnung, wonach Hunde, deren Gefährlichkeit nach Landesrecht
vermutet wird, auch dann mit dem Ziel des ständigen Haltens nach
Deutschland einge­führt werden dürfen, sofern eine Berechtigung zur
Haltung des Tieres erst noch erlangt werden soll. Nach Ansicht des
Innenausschusses sollte ein Hund nicht nach Deutschland gebracht
werden dürfen, bevor die Frage geklärt ist, ob er tatsächlich
berechtigterweise - zum Beispiel durch Bestehen eines Wesenstestes -
in Deutschland gehalten werden darf. Darüber hinaus fordert der
Ausschuss, dass die Identitätsnachweise amtlich bestätigt sein
müssen. Sie würden überwiegend durch die Hundehalter selbst
ausgefüllt und könnten ohne amtliche Bestätigung keine
Kontrollfunktion entfalten.

Schließlich sollte die Bundesregierung gebeten werden, umgehend auch
von den übrigen Ermächtigun­gen des Gesetzes zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde Gebrauch zu machen. Insbesondere die Einfuhr und
das Verbringen von gefährlichen Hunden über bestimmte Grenzkontrollen
in das Inland müsse näher geregelt werden, um einen möglichst
effektiven Vollzug sicherzustellen.
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „19.10.2001 - Plenarsitzung des Bundesrates“ in der Kategorie „Wichtige Ankündigungen & Veranstaltungstipps“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Grazi
freu mich sehr für dich!!! eddi!!:hallo::hallo::hallo:
Antworten
11
Aufrufe
2K
babsi13
B
B
Klar bin ich dankbar das unsere Hunde leben! Und das wird sich nicht ändern! Mich macht es nur so fassungslos wie bei Hunden unterschieden wird. Nur anhand der Rasse. Ich bin mit eine Rottihündin (Alexa) aufgewachsen. Ich habe mich immer schon für alle arten von Bollerköppen interessiert und...
Antworten
30
Aufrufe
4K
Bull_Love
B
D
Das ist ja mal nett... Das freut mich. :) Den Hund hab ich übrigens gestern schon bewundert... Aber hier geht im Moment einfach kein Hund. nichtmal ein kleiner. :(
Antworten
5
Aufrufe
2K
lektoratte
lektoratte
chiquita
scheint vermittelt oder verstorben zu sein
Antworten
3
Aufrufe
2K
chiquita
chiquita
Zurück
Oben Unten