Das ich den Autounfall nun auch fnanziell ad acta legen kann. Gegnerische Versicherung hat bezahlt, trotz das sie 50/50 abgerechnet hat.
Denn die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung hatte zur positiven Folge, dass das sog. Quotenvorrecht zur Anwendung kam, was dazu
führte, dass die gegnerische Versicherung trotz Annahme einer Haftungsteilung einzelne Schadensersatzpositionen (sog. quotenbevorrechtigte Positionen) –nämlich die Selbstbeteiligung, die Sachverständigenkosten, die Abmeldekosten und die Abschleppkosten – zu 100 % übernimmt.
Die restlichen 380,00 EUR im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens durchzusetzen, davon hat uns die RAin abgeraten, da es in keinem Verhältnis stehen würde (ca.4000,-Prozesskosten) . Wir haben uns entschlossen trotz das wir die Prozesskosten und Anwaltskosten nicht zahlen müßten, es dabei zu belassen. Das alles würde Zeit und Nerven kosten und würde eh nur die Versicherung treffen und nicht diesen Kerl..bei dem hoffe ich einfach mal auf Karma.
Was mir diese Geschichte allerdings gezeigt hat, immer alles abstreiten und lügen, da kommt man mit durch. Wäre mein Wagen nicht Vollkasko versichert gewesen, hätte ich auf jedenfall geklagt, denn da wäre ich ja auf meinem Schaden sitzen geblieben.
Jedenfalls bin ich froh das es nun alles abgeschlossen ist.