Nicht wenn es eine Sumpfschildkröte ist, ein einheimisches Wildtier.
Wenn es eine Schmuckschildkröte wäre, kann es sein, dass ich sie von Rechts wegen melden müsste. Weiß ich nicht. Landschildkröten muss man anmelden. Vermutlich Wasserschildkröten auch.
Aber ich würde mich ehrlich gesagt so oder so nicht als die Halterin verstehen, wie bei Landschildkröten. Ich habe mir das Tier ja nicht angeschafft, habe keinen Zugriff darauf, sie ist nicht meine. Wenn überhaupt, hätte ich ihre Zuwanderung einer Auffangstation gemeldet.