In der Chipnummer sind die ersten 3 Zahlen der
Was aber nichts zu sagen hat, weil auch mit einem Chip aus dem Ausland gechipt werden darf und auch wird.
schon verstanden
Aber das hat doch mit der Einfuhr nichts zu tun?
Ein Staffordshire Bullterrier dürfte auch kleiner 20/40 sein (ich lass mich gerne korrigieren) und darf trotzdem nicht aus dem Ausland eingeführt werden. Auch nicht nach Brandenburg.
Ja klar, der ist ja in BB auch gelistet und muss daher auch beim OA angemeldet werden.
Jeder nicht gelistete Hund, der unter 20/40 bleibt, jedoch nicht.
Ja, das hab ich letztlich dann auch verstanden. Zunächst aber nicht, weil sie ständig mit "Umzugsgut" argumentiert hat. Das las sich für mich so, als könne man ihn ihr nicht abnehmen, weil er zu ihrem Umzugsgut gehört.
Also bitte, sie schreibt ständig, dass die Alternative zurückschicken nicht geht und verweist auf die 2. In der gesetzlichen Reglung genannte, also die Einziehung in DE. Extra auch noch der Hinweis auf das oder in der Reglung.
Davon, dass jemand einen Hund, der unter diese Regelung fällt, sls Umzugshut behalten darf, steht da nichts und auch ich habe das nicht mal angedeutet.
Ob dieser Mix, zumindest in DE ist es einer, unter das Importverbot fällt, kann man nach einem Foto im Forum sicher nicht beurteilen. Dafür gibt zugelassenen Gutachter.
Ich denke, die TE wird sich von einen Anwalt, der auf Hunde sozialisiert ist, beraten lassen. Da ist eher auf der sicheren Seite.