Mit American Bully von Bangkok zurück nach Deutschland

  • 26. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja da hast du recht, aber sie haben ja Papiere (die nicht FCI anerkannt sind, ich weiß das) in denen sie belegen können das es ein Rassehund ist, der eben auf keiner Liste steht.
Stimmt. Und dann kommt es drauf an, ob diese Papiere anerkannt werden. Wie Margit am Bsp. OEB in NRW ausgeführt hat, ist das wohl nicht sicher. Wenn nicht, ist es halt wieder ein Listimix.
 
@bxjunkie

In dem Moment, wo allerdings einer auf die Rassebeschreibung beim UKC schaut, wird es haarig, denn dort steht:

The American Bully breed developed as a natural extension of the American Pit Bull Terrier. The APBT has maintained a characteristic appearance and temperament for over 100 years. As with any long-standing breed, several types evolved from the parent breed, with one in particular taking on a specific build and structure that is so unique it was wise to recognize it as a different breed altogether. That being the American Bully breed.



Es steht zwar weiter unten, dass die AmBullys reine Begleithunde sind und sich besonders durch ihre Freundlichkeit gegenüber Menschen auszeichnen... aber ich denke, bei der Beurteilung reicht (zumindest hier herum, also in NRW) der erste Satz, um die Einfuhr zu untersagen
 
Stimmt. Und dann kommt es drauf an, ob diese Papiere anerkannt werden. Wie Margit am Bsp. OEB in NRW ausgeführt hat, ist das wohl nicht sicher. Wenn nicht, ist es halt wieder ein Listimix.
In NRW haste da ultraschlechte Karten..soweit waren wir aber schon :) Es geht ja um SH.
 
Es steht zwar weiter unten, dass die AmBullys reine Begleithunde sind und sich besonders durch ihre Freundlichkeit gegenüber Menschen auszeichnen... aber ich denke, bei der Beurteilung reicht (zumindest hier herum, also in NRW) der erste Satz, um die Einfuhr zu untersagen
yep..es geht aber nicht um NRW ;)
 
yep..es geht aber nicht um NRW ;)

Nein, haste Recht... entschuldige bitte, das war jetzt missverständlich.

Was ich sagen wollte, war: Wenn die Papiere am Flughafen geprüft würden, weil der Hund auffällig würde - und jemand vom Zoll oder whatever informiert sich dann per Internet beim UKC über die Rasse... und liest "natural extension of the American Pit Bull Terrier" - dann könnte ich mir vorstellen, dass es trotz der Papiere kritisch wird

Und zwar an jedem internationalen Flughafen der BRD - aber ganz sicher in Düsseldorf.
 
Mir ging es jetzt nicht um SH, sondern um die BRD.
ach so, ich dachte es geht um NRW weil du Margit's Beispiel mit OEB/NRW gebracht hattest.
Wie gesagt, wenn der Hund Papiere hat, werden die am Zoll keine eigenen Gutachten erstellen nur weil der Hund phänotypisch nach Pitbull oder Staff aussieht (was er ohne Zweifel tut). Wenn sie keine Papiere haben, sieht es andes aus, denn dann müßen die Beamte davon ausgehen das es ein Mix ist und müßen die Einreise verweigern.
 
Wie gesagt, wenn der Hund Papiere hat, werden die am Zoll keine eigenen Gutachten erstellen nur weil der Hund phänotypisch nach Pitbull oder Staff aussieht (was er ohne Zweifel tut).
Sie gucken einfach ob es diese Rasse überhaupt anerkannt gibt und dann stellen sie fest: Nein, nicht bei uns. Und dann ists da, das Problem. ;) Ein Gutachten erstellen die nicht, der Amtsvet ist vor Ort und wenn er Zweifel hat, wird der Hund erstmal nicht rausgegeben. Er wird in der Animal Lounge verwahrt und dann geht alles seinen Gang mit Ermittlungen wg illegaler Einfuhr, etc.
 
Was ich sagen wollte, war: Wenn die Papiere am Flughafen geprüft würden, weil der Hund auffällig würde - und jemand vom Zoll oder whatever informiert sich dann per Internet beim UKC über die Rasse... und liest "natural extension of the American Pit Bull Terrier" - dann könnte ich mir vorstellen, dass es trotz der Papiere kritisch wird
Ja wenn sie es denn tun..ist ein va Banque Spiel aber das war ja von vorne herein klar :)
 
Also wie auch immer: Im Flieger nach Deutschland würde ich mit diesem Hund nicht riskieren.
 
Also wie auch immer: Im Flieger nach Deutschland würde ich mit diesem Hund nicht riskieren.
Wenn die den Hund nicht zurückschicken, sondern ins TH geben..dann schon. Ja ich weiß das finden einige kagge hier, aber ich fände die Idee den Hund in Thailand zurücklassen zu müßen, schlimmer. Zumal es ja nur Spekulationen sind, ob der Hund überhaupt eingezogen wird. Ist zugegebenermaßen vll. etwas naiv und optimistisch gedacht von mir, aber ich sehe nun einmal nicht direkt alles schwarz..mein Fehler :)
Edit: Und man überlegte ja auch über Amsterdam einzureisen...
 
Das meinte ich auch nicht. Ich würde die Variante über NL wählen.
und dann ein Hundeleben lang Bauchgrummeln haben, ob es nicht doch noch irgendwann auffliegt?
Ich wollte so nicht leben müssen, aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.

Zumal hier auch keiner weiß, ob es dem Hund in Thailand wirklich so schlecht ginge, oder ob da nicht evtl. Bekannte/Freunde sind, die den Hund aufnehmen würden.
 
nd dann ein Hundeleben lang Bauchgrummeln haben, ob es nicht doch noch irgendwann auffliegt?
Ich wollte so nicht leben müssen, aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
Es geht ja auch nicht nur um TH oder Zurückschicken, sondern auch um eine Anklage. Das ist eine Straftat. Wenn sie den Hund wegnehmen/zurückschicken, wirst Du angeklagt.
Und man reist in NL auch nicht ein und alle winken durch. Die können fragen wo Du hinwillst und das auch weiterleiten. In NL reisen nicht nur Deutsche mit "Kampfhunden" ein, sondern halb Europa mit wirklichen Kampfhunden. Thailand hat eine aktive HK- Szene. ;)

Ich finde man sollte es der TE nicht zu rosa malen. Wenn sie das Risiko eingehen möchte, sollte sie immerhin ahnen wie groß es ist.
 
In der Chipnummer sind die ersten 3 Zahlen der

Was aber nichts zu sagen hat, weil auch mit einem Chip aus dem Ausland gechipt werden darf und auch wird.

schon verstanden
Aber das hat doch mit der Einfuhr nichts zu tun?
Ein Staffordshire Bullterrier dürfte auch kleiner 20/40 sein (ich lass mich gerne korrigieren) und darf trotzdem nicht aus dem Ausland eingeführt werden. Auch nicht nach Brandenburg.

Ja klar, der ist ja in BB auch gelistet und muss daher auch beim OA angemeldet werden.
Jeder nicht gelistete Hund, der unter 20/40 bleibt, jedoch nicht.

Ja, das hab ich letztlich dann auch verstanden. Zunächst aber nicht, weil sie ständig mit "Umzugsgut" argumentiert hat. Das las sich für mich so, als könne man ihn ihr nicht abnehmen, weil er zu ihrem Umzugsgut gehört.

Also bitte, sie schreibt ständig, dass die Alternative zurückschicken nicht geht und verweist auf die 2. In der gesetzlichen Reglung genannte, also die Einziehung in DE. Extra auch noch der Hinweis auf das oder in der Reglung.
Davon, dass jemand einen Hund, der unter diese Regelung fällt, sls Umzugshut behalten darf, steht da nichts und auch ich habe das nicht mal angedeutet.

Ob dieser Mix, zumindest in DE ist es einer, unter das Importverbot fällt, kann man nach einem Foto im Forum sicher nicht beurteilen. Dafür gibt zugelassenen Gutachter.

Ich denke, die TE wird sich von einen Anwalt, der auf Hunde sozialisiert ist, beraten lassen. Da ist eher auf der sicheren Seite.
 
Es geht ja auch nicht nur um TH oder Zurückschicken, sondern . um eine Anklage. Das ist eine Straftat. Wenn sie den Hund wegnehmen/zurückschicken, wirst Du angeklagt.
Da ist sicher möglich, jedoch abhängig von der Beurteilung der subjektive Seite des Handeln der T E. Das Aufführen des Hundes im Umzugsgut wird mit Sicherheit anders zu bewerten sein, als der Versuch über die NL.
 
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