wegen Vermögensverlagerung ins Ausland blieb hier nur, ein Duales Studium anzustreben, alles andere wäre nicht zu finanzieren gewesenNun muss sie dankbar sein, dass er zahlt, was er sich so gedacht hat, auch wenn es weniger ist, als ihr zusteht. Aber wenn sie klagt, bekommt sie erstmal gar nichts und könnte ihr Studium an den Nagel hängen.
schränkte die Auswahl der Studienfächer natürlich ein, aber es fand sich was
ja, Kindergeld-Anspruch besteht noch, dieses wird jetzt mir alleine zugerechnet (haut also voll auf mein zu versteuerndes Einkommen). Ausbezahlt wurde es schon immer mir, allerdings wurde vorher die Hälfte auf dem Papier auf seine theoretische Unterhaltsleistung angerechnet, minderte also seine eigentlich zu leistende Zahlung (die ja eh nie erfolgte). Aber ich durfte steuerlich den vollen Kinderfreibetrag geltend machen.Mit eigenem Hausstand hat er doch während seiner Ausbildung selbst Anspruch auf sein komplettes Kindergeld. Vielleicht bin ich da auf dem falschen Dampfer, aber hängt der Freibetrag nicht an dem Kindergeldbezug?
jetzt darf ich bei gleichem Einkommen weniger Steuerfreibetrag geltend machen - Gerechtigkeit schaut für mich echt anders aus .....