Und andersrum nicht? Vielleicht wäre das nochmal nen Weg sein Nichterscheinen auch mit ner Geldbuße zu belegen?
Keine Chance, denn der Vater hat ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht.
Wir hatten die Stuation, allerdings umgekehrt:
Die Mutter vom Sohn meines LG wollte, dass der Sohn die halbe Zeit bei uns verbringt (das war in der Scheidungsvereinbarung als Umgangsrecht so aufgenommen worden) und mein Partner freute sich darüber, denn so hatte er viel Kontakt zu seinem Sohn.
Da sie beruflich sehr viel unterwegs ist (sie ist eine international anerkannte Fachfrau in ihrem Bereich), fand sie es beruhigend, dass der Sohn immer bei uns bleiben konnte, wenn sie zu Konferenzen musste.
Sie hatte das alleinige Sorgerecht (Schweiztypisch) und war allerdings nicht bereit, über den sehr hohen Unterhalt zu diskutieren, obwohl sie mehr verdient als mein Partner.
Irgendwann hatte mein LG dann die Nase voll, zumal der Sohn fast nur noch bei uns war.
Natürlich war der Sohn bei uns herzlich willkommen, aber Chris wollte den Unterhalt dafür neu bestimmen lassen.
Sie hat dann versucht, Chris zu verklagen, damit er den Umgang erfüllt und sie trotzdem den Unterhalt bekommt.
Der Richter sagte ihr sehr deutlich, dass der Umgang ein Recht darstellt und keine Pflicht.