Yes, Hauptaufgabe muss bei einer Feuerwehr in der Prävention liegen.
Sie darf aber für die Polizei Amtshilfe leisten:
4.4.4 Die von der Polizei angeordnete Hilfeleistung der Feuerwehr ist insbesondere in folgenden Fällen Amtshilfe:
· Suche nach vermißten Personen
· Bergen von Leichen (IMBek vom 25. Oktober 1974, MABI S. 80
· Unterstützung bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei der
Strafverfolgung (z. B. durch Überlassung und Bedienung von Gerät)
· Abstellen von Alarmanlagen (außer Brandmeldeanlagen)
· Öffnen und Verschließen von Räumen, wenn nicht ein Unglücksfall oder öffentlicher Notstand zu
befürchten ist
· Verschalen von Fenstern und Geschäftsräumen.
Also nix mit "Amtsanmaßung".
Ist dann wohl eine Frage der Auslegung, was Unterstützen heißt!
Einen Hund aktiv zu überfahren (unterstellt es war so) ist, zumindest in meinen Augen und der meines Freundes, kein Unterstützen mehr.
Aber das wird wohl ein Richter klären müssen!
P.S. Sollte man das aktive Eingreifen der Feuerwehr als Unterstützen werten hätte man sie damit zur Hilfspolizisten gemacht und das geht deutlich über das, wofür die Feuerwehr ausgebildet ist und würde bedeuten, das Zivilisten, denn nichts anders sind sie, im Namen des Volkes bzw. Staates wie Polizisten handeln dürften!
Man beachte z.B. dass sie ihre Fahrzeuge an der Polizei überlassen dürfen, sie aber nicht selbst bedienen dürfen!
Mist, geht aus deinem Zitat auch anders hervor.
Lassen wir es, wenn es dazu kommt, den Richter entscheiden!