25 tote Hunde, bei (illegalem) Hundetransport?

Da ich meinen letzten Beitrag nicht mehr ändern kann: der letzte Link scheint nicht korrekt, hier der richtige:
 
Nein Leute, Traces ist noch nicht rechtsverbindliche Pflicht.

Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte (NICHT von irgendeiner HP kopiert, es darf bitte eine Seite des Bundes sein ;)).


Die waren doch hier schon verlinkt, auf dieser Seite kann man neben der Zusammenfassung auch die Hinweise zur Gesetzeslage finden:



Darunter eben auch die Bestimmungen der EU:


Und hier sind die einzelnen §§ auch noch mal im Einzelnen:

Es geht also um diesen Satz?

§ 19 Anzeige der Ankunft

Soweit es zur Durchführung der Überwachung erforderlich ist, kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Empfänger von Tieren oder Waren aus anderen Mitgliedstaaten die voraussichtliche Ankunftszeit der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde unter Angabe der Art und der Menge der Tiere oder Waren mindestens einen Werktag vorher anzeigt.
Quelle:

Wo steht denn da, das es PFLICHT ist die "Ware" vor Einfuhr zu melden? Ich lese da immer noch ein KANN ("die zuständige Behörde anordnen") - und kein grundsätzliches und bundesweit geltendes MUSS.

Nein, es geht um §4, der auch in einem der Links genannt wurde:


Wer gewerbsmäßig 1.Tiere oder in Anlage 1 genannte Waren innergemeinschaftlich verbringen oder einführen oder.......
will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. ....
Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register.
 
Wunderbar :)

Und jetzt zitiere bitte endlich den entsprechenden Paragraphen mit Quellenangabe, der belegt, das Traces heute schon bundesweit Pflicht ist.

Weisst du, das wird mir langsam echt zu doof. Erst willst du Links der entsprechenden Paragraphen, dann scheint es dir doch zu mühevoll und willst auf einmal Zitate.

Lies die Verordnungen selbst und denk daran: Deutschland ist EU-Mitglied und an die Verordnungen und Richtlinien der EU gebunden.

Allerdings erweckst du so langsam den Eindruck, dass du händeringend nach einem Argument suchst, TRACES legal zu umgehen.
 
Wunderbar :)

Und jetzt zitiere bitte endlich den entsprechenden Paragraphen mit Quellenangabe, der belegt, das Traces heute schon bundesweit Pflicht ist.

Weisst du, das wird mir langsam echt zu doof. Erst willst du Links der entsprechenden Paragraphen, dann scheint es dir doch zu mühevoll und willst auf einmal Zitate.

Lies die Verordnungen selbst und denk daran: Deutschland ist EU-Mitglied und an die Verordnungen und Richtlinien der EU gebunden.

Allerdings erweckst du so langsam den Eindruck, dass du händeringend nach einem Argument suchst, TRACES legal zu umgehen.

Nein, ich wollte von Anfang an entsprechende Zitate mit Quellenangabe haben.

Ich zitiere mich gerne noch einmal selber:

Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte.

Und ich suche nicht nach Wegen, Traces zu umgehen - ich suche nach einer eindeutigen Passage im gültigen Recht, welches belegt, das TSVs heute schon bundesweit an Traces gebunden sind. Wenn Du mir da weiter helfen kannst, wäre das doch wunderbar?
 
Und ich suche nicht nach Wegen, Traces zu umgehen - ich suche nach einer eindeutigen Passage im gültigen Recht, welches belegt, das TSVs heute schon bundesweit an Traces gebunden sind. Wenn Du mir da weiter helfen kannst, wäre das doch wunderbar?

Ich weiss jetzt aber auch nicht mehr, was du noch brauchst? Sind doch alle Gesetze und Regelungen benannt, sogar bei Wiki kann man das gut verständlich nachlesen:
Obwohl die Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 die Nutzung von TRACES durch Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligte ab dem 31. Dezember 2004 vorschreibt...
und die passenden Gesetze dazu sind doch nun mehrfach verlinkt worden. :kp:

edit: Die Fußnote 6, weil der Link nach dem Kopieren nicht zu öffnen ist
 
Es ist bemerkenswert, wie wichtig dies alles im Zusammenhang mit dieser Art von Transporten, um die es hier geht, ist. MUSS man Welpen unter 4 Monaten transportieren, weil es eventuell NOCH GEHT???
Man könnte ja auch die Entscheidung treffen, dies einfach nicht zu tun, weil es NICHT gut ist für die Welpen? Für keinen Hund und keine Katze in DIESER Art von Transporten? So ganz aus dem Tierschutzgedanken heraus?
Tula
 
Und ich suche nicht nach Wegen, Traces zu umgehen - ich suche nach einer eindeutigen Passage im gültigen Recht, welches belegt, das TSVs heute schon bundesweit an Traces gebunden sind. Wenn Du mir da weiter helfen kannst, wäre das doch wunderbar?

Ich weiss jetzt aber auch nicht mehr, was du noch brauchst? Sind doch alle Gesetze und Regelungen benannt, sogar bei Wiki kann man das gut verständlich nachlesen:
Obwohl die Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 die Nutzung von TRACES durch Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligte ab dem 31. Dezember 2004 vorschreibt...
und die passenden Gesetze dazu sind doch nun mehrfach verlinkt worden. :kp:

Meines Wissens nach wird erst seit einigen Monaten diskutiert, ob TSV ebenfalls als Händler angesehen werden (vor dem Gesetz) und das wird ganz sicher so enden - ABER lt. Aussage der Tracesbeauftragten NRW und NS, so wie diverser Zollbehörden bundesweit, gilt Traces nach wie vor nicht als bundesweit verbindliche Pflicht für TSV, vielmehr befindet sich die gesetzliche Durchsetzung, das TSV eindeutig per Gesetz als Händler anzusehen sind (TSV also überhaupt dem von Dir zitierten § zugehörig sind), noch in der Prüfung bzw. ist noch nicht bundesweit anerkannte bzw. durchgesetzte Definition.

Es gilt also zu prüfen, ob TSV heute schon dem seit 2004 gültigen Händler-§ zugehörig sind, oder nicht. Die einen sagen so - die anderen so - und das Netz ist voll mit mehr und minder seriösen und/oder glaubwürdigen Aussagen.

Ich hätte das gerne irgendwie mal schriftlich in Form eines Zitates + Quellenangabe eines entsprechenden Bundesgesetzes.
 
Es ist bemerkenswert, wie wichtig dies alles im Zusammenhang mit dieser Art von Transporten, um die es hier geht, ist. MUSS man Welpen unter 4 Monaten transportieren, weil es eventuell NOCH GEHT???
Man könnte ja auch die Entscheidung treffen, dies einfach nicht zu tun, weil es NICHT gut ist für die Welpen? Für keinen Hund und keine Katze in DIESER Art von Transporten? So ganz aus dem Tierschutzgedanken heraus?
Tula

Wer schreibt Gegenteiliges?
 
So ganz aus dem Tierschutzgedanken heraus?

Vom Tierschutzgedanken heraus hätte auch immer klar sein müssen, dass Seuchenschutzbestimmungen nichts damit zu tun haben können, ob ein eingeführtes Tier beim "Handel" Gewinne erzielt oder nicht- und trotzdem sind seit Jahren viele Vereine der Meinung, die Seuchenschutzbestimmungen für den "Handel" gelten für sie nicht. Dabei weiss doch selbst ein gewerblicher Händler vor der Einfuhr nicht sicher, ob er mit seiner Ware Gewinne erzielen wird.
 
Meines Wissens nach wird erst seit einigen Monaten diskutiert, ob TSV ebenfalls als Händler angesehen werden (vor dem Gesetz) und das wird ganz sicher so enden - ABER lt. Aussage der Tracesbeauftragten NRW und NS, so wie diverser Zollbehörden bundesweit, gilt Traces nach wie vor nicht als bundesweit verbindliche Pflicht für TSV, vielmehr befindet sich die gesetzliche Durchsetzung, das TSV eindeutig per Gesetz als Händler anzusehen sind (TSV also überhaupt dem von Dir zitierten § zugehörig sind), noch in der Prüfung bzw. ist noch nicht bundesweit anerkannte bzw. durchgesetzte Definition.

Es gilt also zu prüfen, ob TSV heute schon dem seit 2004 gültigen Händler-§ zugehörig sind, oder nicht. Die einen sagen so - die anderen so - und das Netz ist voll mit mehr und minder seriösen und/oder glaubwürdigen Aussagen.

Ich hätte das gerne irgendwie mal schriftlich in Form eines Zitates + Quellenangabe eines entsprechenden Bundesgesetzes.

Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?
 
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?

Ich kann nichts schriftlich belegen, was per Gesetz nicht niedergeschrieben ist. Der Umkehrschluss funktioniert also rein sachlich schon nicht.

Ja, es gibt Gerichtsurteile zum Thema. Und (Fern-)mündliche so wie schriftliche Aussagen von Tracesbeauftragten, Zollbehörden, Veterinärämtern und KSG Mitgliedern. Ich habe so ziemlich alles zum Thema gelesen, was es zu lesen gibt und habe mit vielen Leuten gesprochen, die nah am Thema sind.

Gibt es aber auch einen bundesweit verbindlichen Gesetzestext? Den konnte mir bisher niemand nennen ... Vielleicht frage ich auch falsch? :heul:
 
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?

Ich kann nichts schriftlich belegen, was per Gesetz nicht niedergeschrieben ist. Der Umkehrschluss funktioniert also rein sachlich schon nicht.

... Vielleicht frage ich auch falsch? :heul:

Keine Ahnung, ob du falsch fragst, ich verstehe dich nur überhaupt nicht. In den Gesetzestexten und Erläuterungen wird einmal von Tieren gesprochen, die für Dritte bestimmt sind und unterschieden zu Tieren, die mit ihrem Besitzer reisen. Wieso kannst du mir da keinen Gesetzestext benennen, indem TSVs von der EU- Regelung für den Handel ausgenommen wären- wenn es so wäre? In den Ausführungen steht nichts davon, nicht mit einer Silbe erwähnt, dass diese Seuchenbestimmungen in irgendeinen Zusammenhang mit steuerrechtlichen Vergünstigungen zu bringen sind, die ein Verein hat. Rechtlich betrachtet wechseln die Tiere nach dem Transport den Besitzer gegen einen Kaufvertrag.
 
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?

Ich kann nichts schriftlich belegen, was per Gesetz nicht niedergeschrieben ist. Der Umkehrschluss funktioniert also rein sachlich schon nicht.

... Vielleicht frage ich auch falsch? :heul:

Keine Ahnung, ob du falsch fragst, ich verstehe dich nur überhaupt nicht. In den Gesetzestexten und Erläuterungen wird einmal von Tieren gesprochen, die für Dritte bestimmt sind und unterschieden zu Tieren, die mit ihrem Besitzer reisen. Wieso kannst du mir da keinen Gesetzestext benennen, indem TSVs von der EU- Regelung für den Handel ausgenommen wären- wenn es so wäre? In den Ausführungen steht nichts davon, nicht mit einer Silbe erwähnt, dass diese Seuchenbestimmungen in irgendeinen Zusammenhang mit steuerrechtlichen Vergünstigungen zu bringen sind, die ein Verein hat. Rechtlich betrachtet wechseln die Tiere nach dem Transport den Besitzer gegen einen Kaufvertrag.

Ganz einfach: "Bis jetzt" war es immer so, das (bei Flugreisen mit Cargo oder Flugpaten z.B.) der Besitzer des Tieres das Tier erst nach Ankunft in Deutschland (und nachdem das Tier bzw. die Papiere von Zoll und ggf. Amtsvet kontrolliert wurde) an den entsprechenden TSV weiter gegeben hat - unendgeldlich.

Diese "Lücke" soll nun aber in Zukunft nicht mehr anerkannt werden, man kauft es TSV nicht mehr ab, das der z.B. Fugpate zeitgleich der Besitzer des Tieres ist - bis zur Übergabe. Man weiß selbstverständlich, dass das Tier übereignet werden soll (an einen TSV) und das dies alleine die Intention des Importes ist.

So, wie es bisher gelaufen ist, war es nicht illegal - entsprach aber eben auch nur für wenige Stunden (in der Regel die Reisezeit) der Wahrheit, was immer alle wussten (inkl. Vetamt und Zoll etc.) und toleriert haben - aber JETZT soll dies nicht mehr so möglich sein und der TSV als direkter Importeur angesehen werden (was er ja auch ist!).

DAS ist der kleine, aber feine Unterschied zwischen privatem und gewerblichen Import die TSV betreffend und deswegen hat es durchaus seine Berechtigung, die Fragen zu stellen, welche ich stelle. Das wissen wir doch alle, da beisst die Maus keinen Faden ab, also was soll das Beharren darauf, das Gesetzestexte zum gewerblichen Import seit 2004 bestehen. Das tangiert in diesem Kontext überhaupt nicht, relevant ist die bundesweit gesetzliche Definition IST EIN TSV EIN GEWERBLICHER IMPORTEUR ODER NICHT ... :unsicher:
 
Ganz einfach: "Bis jetzt" war es immer so, das (bei Flugreisen mit Cargo oder Flugpaten z.B.) der Besitzer des Tieres das Tier erst nach Ankunft in Deutschland (und nachdem das Tier bzw. die Papiere von Zoll und ggf. Amtsvet kontrolliert wurde) an den entsprechenden TSV weiter gegeben hat - unendgeldlich.

Diese "Lücke" soll nun aber in Zukunft nicht mehr anerkannt werden, man kauft es TSV nicht mehr ab, das der z.B. Fugpate zeitgleich der Besitzer des Tieres ist - bis zur Übergabe. Man weiß selbstverständlich, dass das Tier übereignet werden soll (an einen TSV) und das dies alleine die Intention des Importes ist.

So, wie es bisher gelaufen ist, war es nicht illegal - entsprach aber eben auch nur für wenige Stunden (in der Regel die Reisezeit) der Wahrheit, was immer alle wussten (inkl. Vetamt und Zoll etc.) und toleriert haben - aber JETZT soll dies nicht mehr so möglich sein und der TSV als direkter Importeur angesehen werden (was er ja auch ist!).

DAS ist der kleine, aber feine Unterschied zwischen privatem und gewerblichen Import die TSV betreffend und deswegen hat es durchaus seine Berechtigung, die Fragen zu stellen, welche ich stelle. Das wissen wir doch alle, da beisst die Maus keinen Faden ab, also was soll das Beharren darauf, das Gesetzestexte zum gewerblichen Import seit 2004 bestehen. Das tangiert in diesem Kontext überhaupt nicht, relevant ist die bundesweit gesetzliche Definition IST EIN TSV EIN GEWERBLICHER IMPORTEUR ODER NICHT ... :unsicher:

Ich weiss gerade nicht, ob du jetzt Scherze mit mir machen willst?
Bis jetzt haben etliche Vereine einfach mal, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht, unter "Besitzer" im EU- Ausweis den Flugpaten eingetragen und hatten durch diesen Betrug nur die Bestimmungen für den privaten Reiseverkehr zu erfüllen. Bei Überlandfahrten das Gleiche, da reisen dann jeweils 5 "private" Hunde pro im Pass eingetragenen "Besitzer", der den Transport begleitet. Und du willst mir jetzt bitte nicht weiss machen, dass das nicht genau in dem Wissen und aus dem Grund passiert, eben weil man die Bestimmungen für den Handel dann nicht erfüllen muss oder an eine Lücke glaubt oder geglaubt hat?

Eben, ich habe es zig Mal geschrieben, für die Seuchenbestimmungen ist es völlig irrelevant, ob ein Gewerbe betrieben wird oder nicht, sondern nur, ob Tiere für Dritte transportiert werden oder privat mit ihrem Besitzer reisen. Und für Dritte transportiert eben auch "der Tierschutz". Das ist nicht (nur) meine Meinung, sondern entspricht den Ausführungen z.B. des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wie ja bereits verlinkt wurde. Nur "der Tierschutz" selbst ist der Auffassung, er hätte einen Sonderstatus.
Und genau daher verstehe ich dich nicht und kann deine Sicht der Betrachtung so gar nicht nachvollziehen. Wenn ich namentlich in keinem Gesetz benannt bin, gelten für mich gesetzliche Bestimmungen nicht? Weil ich das, was ich tue, einfach anders nenne, kann ich tun und lassen, was ich will und bin eine Gesetzeslücke?
 
MaHeDo: Eben, ich habe es zig Mal geschrieben, für die Seuchenbestimmungen ist es völlig irrelevant, ob ein Gewerbe betrieben wird oder nicht, sondern nur, ob Tiere für Dritte transportiert werden oder privat mit ihrem Besitzer reisen. Und für Dritte transportiert eben auch "der Tierschutz". Das ist nicht (nur) meine Meinung, sondern entspricht den Ausführungen z.B. des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wie ja bereits verlinkt wurde. Nur "der Tierschutz" selbst ist der Auffassung, er hätte einen Sonderstatus.
Und genau daher verstehe ich dich nicht und kann deine Sicht der Betrachtung so gar nicht nachvollziehen. Wenn ich namentlich in keinem Gesetz benannt bin, gelten für mich gesetzliche Bestimmungen nicht? Weil ich das, was ich tue, einfach anders nenne, kann ich tun und lassen, was ich will und bin eine Gesetzeslücke?[/QUOTE]




Für Tierschutz gibt es keine Gesetze! Darum wird "anderes" angewendet.
Und für Seuchenbestimmungen gibt es Gesetze, die z.B. Tollwutimpfungen verlangen. Wenn die gemacht werden welchen Unterschied gibt es zwischen "Privat und Gewerblich"?
Welcher Unterschied (nach Hausverstand, wenn es den gibt) besteht für einen durchgeimpften Hund der privat und einen durchgeimpften Hund der an Dritte weiter gegeben wird? Kann mir das bitte jemand erklären?
 
Ich verstehe Consultani schon und wenn man es liest kommt man schon drauf was sie möchte.

tte es wird Zeit das wohl auch für TSV gewisse Gesetze gibt ;) wenn man den ganzen Mist hier liest...auf Kosten der Tiere .
 
Danke Martina - genauso wird es wohl auch gehandhabt - "Gesetzeslücke "

Herr Kahr, sie wollen es eben nicht verstehen - für den Tierschutz gelten die Gesetze welche auch für Gewerbliche gelten ! Der TS transportiert für Dritte !

Es ist an der Zeit das genau da angesetzt wird und eben die Lücken geschlossen werden und zwar richtig. Bevor dies nicht geschehen ist wird man sich weiter dumm stellen und sagen wir sind Tierschützer für uns gilt das nicht, haben wir nicht gewußt - traurig eigentlich.
 
Ich verstehe Consultani schon und wenn man es liest kommt man schon drauf was sie möchte.

tte es wird Zeit das wohl auch für TSV gewisse Gesetze gibt ;) wenn man den ganzen Mist hier liest...auf Kosten der Tiere .

So sehe ich das auch. Und es ist richtig dass Gesetze eingehalten werden müssen. Der Wirrwarr ist auch hier ersichtlich.
Und die "Wahrheitsfindung" ist leider nicht so einfach. Z.B. habe ich bis jetzt noch immer nicht die rechtliche Grundlage zum angeblichen "österreichischen Merkblatt" zum Hundetransport bekommen.
 
Ich will mal versuchen, dass "Wirrwarr" ein wenig zu entwirren. Ob mir das gelingt, weiss ich nicht. Und ich muss zugeben, dass man fast schon ein Jurastudium haben muss, um das richtig zu verstehen. Aber ist das nicht bei fast allem so, was von Behörden und Politikern kommt?

@Consultani und andere, die es nicht so ganz verstehen: Nun weiss ich, wo euer Verständnisproblem liegt, und das ist jetzt nicht böse gemeint :) Ihr müsst unterscheiden zwischen Gesetzen und EU-Verordnungen. Zur Erklärung nehme ich jetzt einfach mal Wikipedia zur Hilfe:

Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.

Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.

Es gibt in Deutschland nicht nur Gesetze sondern auch von deutschen Behörden erlassene Verordnungen. Bestes Beispiel ist die Strassenverkehrsordnung und auch eine Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Und nur, weil alles, was in diesen Verordnungen vorgeschrieben ist, nicht genau so in einem Gesetz steht, ist es doch nicht erlaubt.

Der wesentliche Unterschied, mal abgesehen von dem unterschiedlichen Verfahren derer, die diese Gesetze und Verordnungen erlassen, ist die Folge der Nichtbeachtung. Wird gegen ein Gesetz verstossen, ist es eine Straftat und es droht eine Strafe, die nur von einem zuständigen Gericht ausgesprochen werden kann. Wird gegen eine Verordnung verstossen, ist das ein Verstoß bzw. eine Ordnungswidrigkeit. Da droht dann ein Bußgeld, welches von jeder die Verordnung durchsetzenden Behörde verhängt werden darf.

Beispiel: Fährst du ohne Führerschein, dann ist das ein Verstoß gegen das Strassenverkehrsgesetz und du bekommst eine Strafe von dem am Tatort zuständigen Gericht - Geldstrafe, Fahrverbot und sogar Haftstrafe sind möglich. Parkst du im Parkverbot, dann ist das ein Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung und du bekommst einen Strafzettel von der Behörde, die für den Ort des Verstoßes zuständig ist. Und du kannst nicht sagen, dass du den Strafzettel nicht bezahlst, weil es kein Gesetz für Falschparken gibt.

So ist es auch mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Wobei die EU Verordnungen erlässt und ihren Mitgliedern rechtsverbindlich vorschreibt. Die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnungen ist den entsprechenden Behörden der Mitgliedsstaaten überlassen. Tangiert nun ein Verstoß gegen diese EU-Verordnungen zusätzlich ein nationales Gesetz, dann ermittelt der Staatsanwalt. Betrifft der Verstoß "nur" die EU-Verordnung und/oder eine entsprechende nationale Verordnung, dann ermittelt die zuständige Behörde.

Für die Tierschutztransporte gilt also: wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festgestellt, dann ermittelt der Staatsanwalt und kann das Verfahren nach seinem Ermessen entweder einstellen oder an ein zuständiges Gericht zur Durchführung eines Strafverfahrens verweisen. Dieses hat dann die Möglichkeit, nach seinem Ermessen das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, wegen Erstverstoß einen Strafbefehl zu erlassen oder wegen Mehrfachverstoß oder schwere des Verstoßes ein Gerichtsverfahren einzuleiten und im Anschluss ein Urteil zu sprechen. Wird ein Verstoß gegen die für diesen Transport gültigen EU-Verordnungen oder die nationale Seuchenschutzverordnung festgestellt, dann ermittelt die Veterinärbehörde. Und die ist dann ermächtigt, Geldbußen anzuordnen.

Die Schwierigkeit ist, dass es Unmengen von nationalen Gesetzen gibt, aber mindestens genau so viele EU-Verordnungen. Und die deutschen Behörden brauchen anscheinend manchmal etwas länger, bis sich einzelne Dinge dieses Rechtsdschungels bis zu ihnen durchdringen. Außerdem sind sowohl Gesetze als auch Verordnungen oft so schwammig formuliert, dass sie für menschliches Ermessen einigen Interpretationsspielraum bieten. Es muss dann oft eine weitere Gerichtsinstanz zur Hilfe genommen werden, bis vielleicht irgendwann als allerletzte Instanz das Verfassungsgericht bemüht werden muss, um das Gesetz selbst zu prüfen. Bei Verordnungen kommt es daher vor, dass die einzelnen Behörden, je nach Mitglieds- oder Bundesland, sich entweder genau an die Verordnungen halten, eigene Auslegungen haben oder manches einfach übersehen oder auf das eine oder andere nicht so viel Wert legen, manchmal ist es schlicht und ergreifend Unwissenheit.

Doch auf die Unwissenheit oder individuelle Auslegung darf man sich nicht verlassen, denn das kann sich von einem Tag zum anderen ändern. Maßgeblich aber für die korrekte Einhaltung dieses ganzen Wusts aus nationalen Verordnungen zusammen mit den EU-Verordnungen ist in unserem Fall "Tierschutztransporte" die Auslegung des zuständigen Ministeriums (dieses hat die hier verlinkte und im Zergportal eingestellte Stellungnahme ja verfasst, die die Ministeriumsauslegung dokumentiert). Und wenn es irgendwann dem Ministerium zu bunt wird, weil eine zunehmende Zahl von Horrortransporten auffliegt, wird es vielleicht Maßnahmen zur weiteren offiziellen eindeutigen Klärung einleiten. Sei es durch Musterprozesse vor Gerichten oder durch Gesetzesvorlagen, die auf den Weg gebracht werden.

Die unterschiedlichen Auslegungen der EU-Mitgliedsstaaten haben auch zur Folge, dass solche Tierschutztransporte unterschiedlich bewertet werden. So hält sich ja Österreich bisher noch wortgetreu an die EU-Verordnung in Bezug auf Tiere jünger als 4 Monate mit den Ausnahmen für fehlende Impfungen, weil dort bisher wohl noch kein Gericht entschieden hat, dass der Tierschutz dem gewerblichen Handel zuzuordnen ist. In Deutschland ist das aber der Fall und das Ministerium scheint damit vorerst zufrieden zu sein, sonst hätte es in seiner Stellungnahme ja etwas anderes gesagt.

Also nochmal: aufgepasst, nicht alles, wofür es kein besonderes Gesetz in Deutschland gibt, ist legal. Vor allem muss man drauf achten, wenn in einem deutschen Gesetz oder einer deutschen Verordnung auf eine EU-Verordnung verwiesen wird. Man kann nicht sagen: EU geht mich nichts an, ich bin in Deutschland. Und darum die vielen Links zu den einzelnen Verordnungen, denn man darf nie eine allein sehen sondern muss alle zusammen betrachten und beachten. Nur dann ist man auf der sicheren, weil legalen Seite.

Das gilt im Fall Tierschutztransporte nach Deutschland sowohl für die Bestimmungen bezgl. Tiere unter 4 Monaten als auch für TRACES. Ob und wie andere EU-Mitgliedsländer das momentan oder künftig auslegen und inwieweit Flugpatenschaften verstärkt verhindert werden wird wohl davon abhängig sein, wie oft solche Transporte noch auffliegen. Zumindest auf einigen deutschen Flughäfen sind Flugpatenschaften ja schon sozusagen unter verstärkter Aufsicht. Und das wird sich noch eher verschärfen, wenn der Strom der Auslandstiere auf dem heutigen Niveau bleibt oder noch steigt.

Und sorry, das es so lang wurde, aber kurz fassen kann man sich bei solchen Sachen kaum, ohne weitere Verwirrung zu verursachen.
 
es gibt neues zum vereitelten transport nach italien! das TH KIMBA, wo die tiere nach der einbehaltung von den behörden "deponiert" waren bzw immer noch sind, hat mir gestern mitgeteilt, dass die tiere bis auf weiteres in ihrem tb verbleiben müssen(dürfen). diverse spanische orgas hatten die beim örtlichen gericht verlangt. durch einen fehler im prozedere der SEPRONA war der unregelmässige transport beim departement für agrikultur angezeigt worden und nicht sofort beim staatsanwaltschaft. darauf hin hatte laut unseren infos das dept. für agrikultur erst die hunde freigeben wollen zur zurückgabe in die th woher sie stammten. es war aber in keinem fall eine ausreiseerlaubnis erstellt worden.
wir gratulieren allen beteiligten, dass sie es geschafft haben, die rúckgabe der tiere zu verhindern.
 
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