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Nein Leute, Traces ist noch nicht rechtsverbindliche Pflicht.
Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte (NICHT von irgendeiner HP kopiert, es darf bitte eine Seite des Bundes sein ).
Die waren doch hier schon verlinkt, auf dieser Seite kann man neben der Zusammenfassung auch die Hinweise zur Gesetzeslage finden:
Darunter eben auch die Bestimmungen der EU:
Und hier sind die einzelnen §§ auch noch mal im Einzelnen:
Es geht also um diesen Satz?
Quelle:§ 19 Anzeige der Ankunft
Soweit es zur Durchführung der Überwachung erforderlich ist, kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Empfänger von Tieren oder Waren aus anderen Mitgliedstaaten die voraussichtliche Ankunftszeit der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde unter Angabe der Art und der Menge der Tiere oder Waren mindestens einen Werktag vorher anzeigt.
Wo steht denn da, das es PFLICHT ist die "Ware" vor Einfuhr zu melden? Ich lese da immer noch ein KANN ("die zuständige Behörde anordnen") - und kein grundsätzliches und bundesweit geltendes MUSS.
Wunderbar
Und jetzt zitiere bitte endlich den entsprechenden Paragraphen mit Quellenangabe, der belegt, das Traces heute schon bundesweit Pflicht ist.
Wunderbar
Und jetzt zitiere bitte endlich den entsprechenden Paragraphen mit Quellenangabe, der belegt, das Traces heute schon bundesweit Pflicht ist.
Weisst du, das wird mir langsam echt zu doof. Erst willst du Links der entsprechenden Paragraphen, dann scheint es dir doch zu mühevoll und willst auf einmal Zitate.
Lies die Verordnungen selbst und denk daran: Deutschland ist EU-Mitglied und an die Verordnungen und Richtlinien der EU gebunden.
Allerdings erweckst du so langsam den Eindruck, dass du händeringend nach einem Argument suchst, TRACES legal zu umgehen.
Wenn Ihr anderer Meinung seid: Zitat und Quelle des Gesetzestextes bitte.
Und ich suche nicht nach Wegen, Traces zu umgehen - ich suche nach einer eindeutigen Passage im gültigen Recht, welches belegt, das TSVs heute schon bundesweit an Traces gebunden sind. Wenn Du mir da weiter helfen kannst, wäre das doch wunderbar?
Und ich suche nicht nach Wegen, Traces zu umgehen - ich suche nach einer eindeutigen Passage im gültigen Recht, welches belegt, das TSVs heute schon bundesweit an Traces gebunden sind. Wenn Du mir da weiter helfen kannst, wäre das doch wunderbar?
Ich weiss jetzt aber auch nicht mehr, was du noch brauchst? Sind doch alle Gesetze und Regelungen benannt, sogar bei Wiki kann man das gut verständlich nachlesen:
Obwohl die Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 die Nutzung von TRACES durch Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligte ab dem 31. Dezember 2004 vorschreibt...
und die passenden Gesetze dazu sind doch nun mehrfach verlinkt worden.
Es ist bemerkenswert, wie wichtig dies alles im Zusammenhang mit dieser Art von Transporten, um die es hier geht, ist. MUSS man Welpen unter 4 Monaten transportieren, weil es eventuell NOCH GEHT???
Man könnte ja auch die Entscheidung treffen, dies einfach nicht zu tun, weil es NICHT gut ist für die Welpen? Für keinen Hund und keine Katze in DIESER Art von Transporten? So ganz aus dem Tierschutzgedanken heraus?
Tula
So ganz aus dem Tierschutzgedanken heraus?
Meines Wissens nach wird erst seit einigen Monaten diskutiert, ob TSV ebenfalls als Händler angesehen werden (vor dem Gesetz) und das wird ganz sicher so enden - ABER lt. Aussage der Tracesbeauftragten NRW und NS, so wie diverser Zollbehörden bundesweit, gilt Traces nach wie vor nicht als bundesweit verbindliche Pflicht für TSV, vielmehr befindet sich die gesetzliche Durchsetzung, das TSV eindeutig per Gesetz als Händler anzusehen sind (TSV also überhaupt dem von Dir zitierten § zugehörig sind), noch in der Prüfung bzw. ist noch nicht bundesweit anerkannte bzw. durchgesetzte Definition.
Es gilt also zu prüfen, ob TSV heute schon dem seit 2004 gültigen Händler-§ zugehörig sind, oder nicht. Die einen sagen so - die anderen so - und das Netz ist voll mit mehr und minder seriösen und/oder glaubwürdigen Aussagen.
Ich hätte das gerne irgendwie mal schriftlich in Form eines Zitates + Quellenangabe eines entsprechenden Bundesgesetzes.
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?
Ich kann nichts schriftlich belegen, was per Gesetz nicht niedergeschrieben ist. Der Umkehrschluss funktioniert also rein sachlich schon nicht.
... Vielleicht frage ich auch falsch?
Habe ich gerade schon beantwortet und in einem der Links wurde auch ein Gerichtsurteil dazu benannt. Ich kann dich auch fragen, in welchem Gesetz denn steht, dass für TSVs andere Regelungen bestünden? Nur weil TSVs ihre Kaufverträge Schutzverträge nennen, obwohl es die rein rechtlich gar nicht gibt?
Ich kann nichts schriftlich belegen, was per Gesetz nicht niedergeschrieben ist. Der Umkehrschluss funktioniert also rein sachlich schon nicht.
... Vielleicht frage ich auch falsch?
Keine Ahnung, ob du falsch fragst, ich verstehe dich nur überhaupt nicht. In den Gesetzestexten und Erläuterungen wird einmal von Tieren gesprochen, die für Dritte bestimmt sind und unterschieden zu Tieren, die mit ihrem Besitzer reisen. Wieso kannst du mir da keinen Gesetzestext benennen, indem TSVs von der EU- Regelung für den Handel ausgenommen wären- wenn es so wäre? In den Ausführungen steht nichts davon, nicht mit einer Silbe erwähnt, dass diese Seuchenbestimmungen in irgendeinen Zusammenhang mit steuerrechtlichen Vergünstigungen zu bringen sind, die ein Verein hat. Rechtlich betrachtet wechseln die Tiere nach dem Transport den Besitzer gegen einen Kaufvertrag.
Ganz einfach: "Bis jetzt" war es immer so, das (bei Flugreisen mit Cargo oder Flugpaten z.B.) der Besitzer des Tieres das Tier erst nach Ankunft in Deutschland (und nachdem das Tier bzw. die Papiere von Zoll und ggf. Amtsvet kontrolliert wurde) an den entsprechenden TSV weiter gegeben hat - unendgeldlich.
Diese "Lücke" soll nun aber in Zukunft nicht mehr anerkannt werden, man kauft es TSV nicht mehr ab, das der z.B. Fugpate zeitgleich der Besitzer des Tieres ist - bis zur Übergabe. Man weiß selbstverständlich, dass das Tier übereignet werden soll (an einen TSV) und das dies alleine die Intention des Importes ist.
So, wie es bisher gelaufen ist, war es nicht illegal - entsprach aber eben auch nur für wenige Stunden (in der Regel die Reisezeit) der Wahrheit, was immer alle wussten (inkl. Vetamt und Zoll etc.) und toleriert haben - aber JETZT soll dies nicht mehr so möglich sein und der TSV als direkter Importeur angesehen werden (was er ja auch ist!).
DAS ist der kleine, aber feine Unterschied zwischen privatem und gewerblichen Import die TSV betreffend und deswegen hat es durchaus seine Berechtigung, die Fragen zu stellen, welche ich stelle. Das wissen wir doch alle, da beisst die Maus keinen Faden ab, also was soll das Beharren darauf, das Gesetzestexte zum gewerblichen Import seit 2004 bestehen. Das tangiert in diesem Kontext überhaupt nicht, relevant ist die bundesweit gesetzliche Definition IST EIN TSV EIN GEWERBLICHER IMPORTEUR ODER NICHT ...
Ich verstehe Consultani schon und wenn man es liest kommt man schon drauf was sie möchte.
tte es wird Zeit das wohl auch für TSV gewisse Gesetze gibt wenn man den ganzen Mist hier liest...auf Kosten der Tiere .
Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind die Verordnungen diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben, in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden („Durchgriffswirkung“). Modifikationen der vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten sind grundsätzlich nicht möglich („Umsetzungsverbot“). Allerdings können auch die Verordnungen einzelne Artikel enthalten, die ausdrücklich Anpassungen an nationales Recht vorschreiben oder gestatten.
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.