Nun ja ich arbeite ja doch schon einige Jahre mit Tieren..Bei Pferden war ich zu 98% allein .
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tatsache ist doch, daß sie ihren hund nicht auf dem letzten weg begleiten wollte. das find ich erbärmlich und unentschuldbar und stützt die version des ta.
Da ist die Überlegung das der Tierarzt ganz richtig gehandelt hat von lekto doch einleuchtender....wer Geld hat zu klagen ..hätte wohl auch das Geld gehabt für die OP
Jo Podi ob das überall gibt? Und was das hier jetzt mit dem Fall zu tun hat erschließt sich mir nicht ganz..
Buroni, ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso du dich so darauf versteifst, die Version des TA nicht zu glauben. Für mich ist sie in sich schlüssig.
Und das Verhalten der Besitzerin im negativen Sinne auch.
Mir fällt es viel schwerer zu glauben, dass dieser TA böswillig der am Boden zerstörten Frau, die totunglücklich war, weil sie die OP-Kosten nicht aufbringen konnte, das Geld für die Euthanasie abgeknöpft hat, anstatt ihr Ratenzahlung anzubieten, und dann auf eigene Kosten (aus reiner Bosheit?) das Tier operiert hat.
Was kostete die OP? 2000 €? Glaubst du wirklich, er hätte das Tier anschließend auch nur halbwegs kostendeckend vermitteln können? Warum also sollte er das tun, wenn er es nicht für den einzigen Weg hielt, das Tier zu retten?
@ Buroni
Dann findest du das wohl ganz sicher richtig :
http://forum.ksgemeinde.de/you-will...mal-koennt-ich-kot-oder-gute-reise-flash.html
immerhin hat dieser TA ja dem Wunsch des Halters entsprochen, und diesen Hund eingeschläfert.
Ich hoffe, er bekommt deinen Applaus...
Evtl. gab es ja auch einen Grund warum die Kammer sich da eingemischt hat? Das macht sie nämlich nicht bei jedem Kleinkram!
Evtl. konnte die Frau dort überzeugende Argumente bringen?
Wir wissen es nicht...
2500 Euro „Ordnungsgeld“ verlangt die Standesvertretung von Popp, weil „der Werksvertrag über die Tötung nicht eingehalten wurde“.
Das klingt für mich sehr formal. Der TA wurde von der HH beauftragt, den Hund einzuschläfern, und hat dies ihr gegenüber nicht abgelehnt. Dadurch kam ein Werksvertrag zustande, also hatte er den auch einzuhalten. Reines Vertragsrecht. Ohne jeglichen Bezug auf "gute Gründe" von welcher Seite auch immer. Eine Argumentation wie aus einer Autowerkstatt. [/quote]2500 Euro „Ordnungsgeld“ verlangt die Standesvertretung von Popp, weil „der Werksvertrag über die Tötung nicht eingehalten wurde“.
Ich finde es furchtbar traurig wenn sich jemand die Behandlung seines Tieres nicht leiste kann (möchte?)
In deinem Beispiel ging es anscheinend "nur" um schlechte Arbeit. Hier ging es um Vertragsbruch. Das dürfte der entscheidende Unterschied sein.
Dieselbe Kammer hätte denselben TA mit Sicherheit auch belangt, wenn er der Frau, wie hier auch in dem einen oder anderen Beitrag angeregt wurde, preislich entgegengekommen wäre bzw. unentgeltlich operiert hätte. Das darf er nämlich auch nicht. Da macht er sich auch strafbar.
Diese Dinge sind klar geregelt und greifbar. Kunstfehler sind sicherlich rechtlich heikler zu beurteilen. Ich kann mir vorstellen, dass man da deshalb nicht so gern ran mag.