Kaze
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Zwickau zeigt Kampfhundebesitzern die Zähne
Verwaltung kassiert auch für Hunde mit positivem Wesenstest 600 Euro pro Jahr ab
Zwickau/Chemnitz. Lachen kann Manfred Obst nicht mehr, wenn er das Wort Hundesteuer hört. Er hat sich vor vier Jahren einen American Staffordshire Terrier angeschafft. „Damals war von Kampfhunden noch keine Rede“, blickt er zurück. Doch weil er in Zwickau wohnt, bekommt das Wort Kampfhund jetzt für ihn eine finanzielle Bedeutung.
600 Euro müssen so genannte Kampfhundebesitzer seit Januar in Zwickau bezahlen. Was Manfred Obst besonders ärgert. „Mein Hund hat einen Wesenstest absolviert, und damit ist seine Gefährlichkeit widerlegt.“ Er dachte nun, in der Folge müsste er für seinen ungefährlichen Hund nur noch die „normale“ Steuer von 90 Euro pro Jahr berappen. Doch da hatte der Zwickauer die Rechnung ohne die Verwaltung gemacht.
„Der Wesenstest hat nichts mit der Steuererhebung zu tun“, erklärt Angelika Michaelis, Sprecherin der Stadtverwaltung. Zwickau hat sage und schreibe 15 Hunderassen sowie deren Kreuzungen in der kommunalen Steuersatzung als gefährlich eingestuft. Das sächsische Gesetz hegt diese Vermutung lediglich bei drei Hundearten. Zwickau erkennt zwar den Wesenstest für Kampfhunde an, wenn es darum geht, die Tiere von der Maulkorbpflicht zu befreien. Doch wenn es ums Geld geht, bleiben die Hunde gefährlich und damit für die Halter teuer.
In Chemnitz würde Manfred Obst vermutlich von der Kampfhundesteuer befreit. Bei einem positiven Wesenstest stuft die Stadt nach Antrag die Hunde in der Regel auf die „normale“ Steuer zurück.
Rechtlich ist die Zwickauer Verfahrensweise nach Ansicht des sächsischen Innenministeriums in Ordnung. „Wenn ein Hund nach dem Gesetz seine Gefährlichkeit widerlegt, heißt das nicht automatisch, dass das auch auf die Steuer zutrifft“, versucht Behördensprecher Thomas Uslaub zu erklären. Die Hundesteuer sei eine rein kommunale Angelegenheit.
Von Grit Strietzel
(Quelle: )
Verwaltung kassiert auch für Hunde mit positivem Wesenstest 600 Euro pro Jahr ab
Zwickau/Chemnitz. Lachen kann Manfred Obst nicht mehr, wenn er das Wort Hundesteuer hört. Er hat sich vor vier Jahren einen American Staffordshire Terrier angeschafft. „Damals war von Kampfhunden noch keine Rede“, blickt er zurück. Doch weil er in Zwickau wohnt, bekommt das Wort Kampfhund jetzt für ihn eine finanzielle Bedeutung.
600 Euro müssen so genannte Kampfhundebesitzer seit Januar in Zwickau bezahlen. Was Manfred Obst besonders ärgert. „Mein Hund hat einen Wesenstest absolviert, und damit ist seine Gefährlichkeit widerlegt.“ Er dachte nun, in der Folge müsste er für seinen ungefährlichen Hund nur noch die „normale“ Steuer von 90 Euro pro Jahr berappen. Doch da hatte der Zwickauer die Rechnung ohne die Verwaltung gemacht.
„Der Wesenstest hat nichts mit der Steuererhebung zu tun“, erklärt Angelika Michaelis, Sprecherin der Stadtverwaltung. Zwickau hat sage und schreibe 15 Hunderassen sowie deren Kreuzungen in der kommunalen Steuersatzung als gefährlich eingestuft. Das sächsische Gesetz hegt diese Vermutung lediglich bei drei Hundearten. Zwickau erkennt zwar den Wesenstest für Kampfhunde an, wenn es darum geht, die Tiere von der Maulkorbpflicht zu befreien. Doch wenn es ums Geld geht, bleiben die Hunde gefährlich und damit für die Halter teuer.
In Chemnitz würde Manfred Obst vermutlich von der Kampfhundesteuer befreit. Bei einem positiven Wesenstest stuft die Stadt nach Antrag die Hunde in der Regel auf die „normale“ Steuer zurück.
Rechtlich ist die Zwickauer Verfahrensweise nach Ansicht des sächsischen Innenministeriums in Ordnung. „Wenn ein Hund nach dem Gesetz seine Gefährlichkeit widerlegt, heißt das nicht automatisch, dass das auch auf die Steuer zutrifft“, versucht Behördensprecher Thomas Uslaub zu erklären. Die Hundesteuer sei eine rein kommunale Angelegenheit.
Von Grit Strietzel
(Quelle: )