Genau DA müsste man ansetzen.
Die Definition der Gefährlichkeit ist einfach absurd.
Da werden Hunde, die aus lauter Freude einen Menschen "gefahrdrohend anspringen" gleichgesetzt mit solchen, die Menschen aus Aggression schwer verletzen. Da werden Hunde, die mal 20 Meter weit einem Karnickel hinterherrennen gleichgesetzt mit Hunden, die Wild reißen. Und die Maßnahmen dagegen sind pauschal, z. T. nicht erforderlich und entsprechen definitiv NICHT dem Mindestmaßgebot! Mich wundert, dass DAS noch kein Anwalt aufgegriffen hat bei all den vielen Klagen zum Thema "gefährlicher Hund", die es schon gab?