Wohnungsuche mit einem "Kampfhund"

diablo49

Hallo,

Ich komme aus berlin und wollte fragen wie es ist eigentlich mit einem "Kampfhund" ich würde gerne wissen wie es ist wenn man sich zb einen staffordshire bullterrier oder minibulli zulegt die ja nicht verboten sind aber trotzdem oft als "Kampfhunde" bezeichnet werden. gibt es mit solchen rassen auch probleme oder darf man alleine rechtlich gesehen nicht wegen erlaubten hunden rausgeworfen bzw nicht angenommen werden wenn man in eine wohnung ziehen will wenn im mietvertrag steht hunde oder kleine hunde sind erlaubt und da der minibulli nur 35 cm hoch und der staffordshire bullterrier laut rassen standart nur 35-40 cm hoch wird sind es ja relativ kleine hunde. aber häufig dulden vermieter ja solche hunde nicht ist das völlig rechtens wenn im mietvertrag steht das hunde erlaubt sindund nicht i-welche rassen als ausnahme da stehn???^^

gruß diablo:hallo:
 
  • 20. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi diablo49 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Also soweit ich weiss
kann im Mietvertrag vieles stehn aber ob der Vermieter es erlaubt diese Rassen
in der wohnung zu halten ist die andere frage ,erkundig dich doch mal vorher bei den vermietern welche rassen sie erlauben;)
 
Habe es nicht verstanden :verwirrt:

Kannst Du Dein Anliegen noch einmal mit Punkt, Komma und Absätzen schreiben ;)
 
Lass Dir die Erlaubnis zur Haltung der Rasse in der Wohnung schriftlich geben. Dann gibt es auch keinen Ärger. ;)
 
soll ich bei der verwaltung anrufen und fragen ob sie mir eine schriftliche erlaubnis schicken???
 
Ich meinte,
Das es der Vermieter Erlauben kann,
diese Rassen zu halten ,oder nicht
es kommt darauf an ob er es genehmigt

Jetzt verstanden ;)
 
THEORETISCH kann der Vermieter dich schlecht rauswerfen, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass Hundehaltung gestattet ist (achte aber in jedem Fall darauf, dass es auch WIRKLICH schriftlich vermerkt ist!).
PRAKTISCH kann fast jeder Vermieter dich durch Tricks und Kniffe (ich sag nur "Eigenbedarf"... >.<) aus seiner Bude vertreiben, wenn du ihm irgendwie nicht mehr genehm sein solltest. Klär ihn also bitte in jedem Fall vorher über den Hund, mit dem du einziehen willst, auf, damit ersparst du dir im Zweifelsfall eine Menge Ärger...

Mietest du allerdings nicht von einem Privatmenschen, sondern von einer Organisation, dann sollte der Vermerk "Hunde erlaubt" im Mietvertrag genügen, denke ich. Denen wird es ziemlich schnuppe sein, wie dein Hund aussieht und wenn Nachbarn sich beschweren hast du ja eine schriftliche Genehmigung, mit der du ihnen vor der Nase rumwedeln kannst.
 
... und wenn Nachbarn sich beschweren hast du ja eine schriftliche Genehmigung, mit der du ihnen vor der Nase rumwedeln kannst.

So einfach ist das nicht. Auch wenn Hundehaltung erlaubt ist ... sobald sich die Mieter (es kann auch nur einer sein) über den Hund beschwert z.B. bellen oder aber er hat ngst vor dem Hund, dann wird der Vermieter "aktiv". Hier geht das Gemeinwohl vor dem Wohl eines Einzelnen.
 
THEORETISCH kann der Vermieter dich schlecht rauswerfen, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass Hundehaltung gestattet ist (achte aber in jedem Fall darauf, dass es auch WIRKLICH schriftlich vermerkt ist!).
Diese Aussage ist falsch.
Macht der Hund Probleme und die Nachbarn beschweren sich, dann kann der Vermieter sehr wohl handeln.

Mietest du allerdings nicht von einem Privatmenschen, sondern von einer Organisation, dann sollte der Vermerk "Hunde erlaubt" im Mietvertrag genügen, denke ich. Denen wird es ziemlich schnuppe sein, wie dein Hund aussieht und wenn Nachbarn sich beschweren hast du ja eine schriftliche Genehmigung, mit der du ihnen vor der Nase rumwedeln kannst.

Diese Aussage ist definitiv falsch.
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sowas nicht schreiben...... :rolleyes:

Es juckt keinen ob das ein Mini-Bulli oder Standard-Bulli ist, die Optik zählt.
Das Gleiche gilt für einen Staffbull.
Möchte man eine solche Rasse halten, dann MUSS die Rasse im Mietvertrag vermerkt sein, sonst hat man ein dickes Problem an der Backe und kann problemlos aus der Wohnung fliegen.

Heutzutage ist es nämlich eben nicht egal, ob Dackel oder Bulli / Staffbull.
Das sind 2 Paar Schuhe..... !!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
THEORETISCH kann der Vermieter dich schlecht rauswerfen, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass Hundehaltung gestattet ist (achte aber in jedem Fall darauf, dass es auch WIRKLICH schriftlich vermerkt ist!).
Diese Aussage ist falsch.
Macht der Hund Probleme und die Nachbarn beschweren sich, dann kann der Vermieter sehr wohl handeln.
Der Threadersteller hat aber nicht nach dem Verhalten der Hunde gefragt, sondern lediglich nach der Rassenfrage und darauf bezieht sich meine Antwort. Das der praktische Fall auch anders aussehen kann, darauf habe ich auch hingwiesen.

Mietest du allerdings nicht von einem Privatmenschen, sondern von einer Organisation, dann sollte der Vermerk "Hunde erlaubt" im Mietvertrag genügen, denke ich. Denen wird es ziemlich schnuppe sein, wie dein Hund aussieht und wenn Nachbarn sich beschweren hast du ja eine schriftliche Genehmigung, mit der du ihnen vor der Nase rumwedeln kannst.

Diese Aussage ist definitiv falsch.
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sowas nicht schreiben...... :rolleyes:

Ich hasse diesen Smiley... Aber egal, ich habe ja auch bewusst "DENKE ICH" geschrieben, weil ich natürlich kein Rechtsexperte bin.

Es juckt keinen ob das ein Mini-Bulli oder Standard-Bulli ist, die Optik zählt.

Klar, rechtlich gesehen zählt die Höhe, hab ich auch nicht bezweifelt.

Das Gleiche gilt für einen Staffbull.
Möchte man eine solche Rasse halten, dann MUSS die Rasse im Mietvertrag vermerkt sein, sonst hat man ein dickes Problem an der Backe und kann problemlos aus der Wohnung fliegen.

Heutzutage ist es nämlich eben nicht egal, ob Dackel oder Bulli / Staffbull.
Das sind 2 Paar Schuhe..... !!!!!!!!!!!!!!!!!!


Ich kann mich nur wiederholen:
Klär ihn also bitte in jedem Fall vorher über den Hund, mit dem du einziehen willst, auf, damit ersparst du dir im Zweifelsfall eine Menge Ärger...
 
In Berlin wäre es sehr wichtig, das der Hund entweder FCI Papiere hat oder ein vom Tierschutz gültiges Rassegutachten, in welchem drin steht SBT oder MBT .

Wenn im Mietvertrag steht, keine Kampfhunde o. Listenhunde, ist es eine Auslegungssache des Vermitters, ob er den MBT oder SBT dazu zählt.
Der Vermieter meine Schwiegereltern, zählt zum Bsp. Englische Bulldogge, Rottweiler und Staffordshire Bullterrier als Kampfhund.

Er kann dir die Erlaubnis verweigern .

Wichtig ist, dass du alles schriftlich hast und auch eine Rasse/ Mix definiert ist.
Deinem Hund bringt es nix, wenn er als Dalmatiner Mix erlaubt ist und jeder sieht dort einen Bullterrier .

Ich persönlich würde mich immer doppelt absichern .
 
Es zählt nicht die Höhe des Hundes, es zählt ganz lapidar die Optik des Hundes.

Dem Vermieter und den Mietern ist es doch sch.eiß egal, ob der Mini-Bulli oder der Staffbull offiziell in der Landeshundeverordnung gelistet sind.
Für die ist das ein "Kampfhund" - Punkt, Aus, Ende.

Alleine der Vermieter bestimmt, ob er diese Hunde im Haus dulden möchte oder nicht.

Kein Tierheim und kein seriöser Züchter würde jemanden so ein Tier vermitteln, wenn nicht exakt die Rasse im Mietvertrag aufgelistet wäre.

Bei solchen Beiträgen sollte man mit "ich glaube" oder "ich vermute" keine Beiträge posten, da der Schuß sonst für den Fragenden nach hinten losgehen kann, wenn er nämlich seinen Hund schnellstmöglichst wieder abschaffen kann oder als andere Option aus der Wohnung fliegt.
 
Es Stimmt was mein Vorredner schrieb,
es ist eben nicht egal denn wenn es im Mietvertrag steht ,und da Hunde erlaubt sind,
aber Nachbarn was dagegen haben egal welche Rasse es ist, könnte es Probleme geben
 
Es zählt nicht die Höhe des Hundes, es zählt ganz lapidar die Optik des Hundes.

Dem Vermieter und den Mietern ist es doch sch.eiß egal, ob der Mini-Bulli oder der Staffbull offiziell in der Landeshundeverordnung gelistet sind.
Für die ist das ein "Kampfhund" - Punkt, Aus, Ende.

WENN der Hund die entsprechenden Papiere hat, die bezeugen, dass er kein Listenhund ist UND der Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt, dann ist rechtlich gesehen alles in Butter. Stress mit dem Vermieter sollte man sich dennoch (zum 3mal) ersparen, der kann einen über Umwege immer rauswerfen - daher von Anfang an informieren.


Zur Info (Quelle )

Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
Sie dürfen dann übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist. Dies wird aber auch unterschiedlich von den einzelnen Gerichten beurteilt, siehe unten unter den Urteilen.
Zu beachten ist auch, dass es zu keiner Überbelegung mit Tieren kommt, bei einer 40 qm Wohnung sah ein Richter des AG München zwei Rehpinscher als "normal" an. (AZ: 473 C 30536/00). Auch 20 Katzen sind zuviel - wenn der Mieter sich weigert Tiere abzuschaffen ist auch eine fristlose Kündigung rechtens. AG Neustadt a. Rübenberge (AZ: 48 C 435/9:cool:.




Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, muss er triftige Gründe haben, zum Beispiel wenn der Mieter einen Kampfhund hält. LG Nürnberg-Fürth (AZ: 7 S 3264/90), oder wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt. AG Hamburg-Altona (AZ: 316 a C 97/89). Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird. LG Hamburg (AZ: 311 S 230/97).
 
Du verstehst den Knackpunkt immer noch nicht, oder? :rolleyes:

Es ist sch.eiß egal, ob der Hund Papiere hat, offiziell gelistet ist oder nicht.

Wenn der Hund nach Kampfhund aussieht und der Vermieter nur "normale" Hunde erlaubt, dann hast du ein Problem.
Da ist rechtlich gar nix in Butter.

Ist das so schwer zu kapieren?

Kannst ja mal diejenigen Fragen, die sich auch entsprechend in die Nesseln gesetzt haben.

Hund ist nicht gleich Hund - heutzutage schon 3x nicht.


Tatsache ist:
Schafft man sich einen Hund mit entsprechender Optik an, dann Bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung des Vermieters inkl. Rasseangabe.
Meint man, dies nicht tun zu müssen, dann sitzt man evtl. schneller auf der Straße als man gucken kann oder das Tierheim hat einen Hund mehr (aber was soll's, gelle ;) )
 
Weiß von euch jemanden, wie das ist, wenn man mit einem "Kampfhund" öfter bei jemanden, der zu Miete wohnt, zu besuch ist. Kann dann vom Mieter auch verlangt werden, das der Besuch den Hund nicht mitbringen darf?

LG Vicky
 
Hm... gute Frage, denke aber eher nicht, dass der Besuch verboten werden kann. Es sei denn, es gab irgendwelche Vorfälle mit dem Hund, was andere Mieter des Hauses angeht, bzw. worüber diese sich beschweren. Ein einzelner (Mitmieter des Hauses) reicht da wohl dann auch nicht aus, um ein Verbot von seiten des Vermieters aufzustellen. "Öfter" zu Besuch heisst ?? Einmal im Monat für 4 Wochen, oder wie meinste "öfter"? ;) Nee, sollte aber eigentlich kein Problem darstellen, wenn sich alles ruhig verhält. "Ich weiß es aber nicht genau", bevor hier gleich wieder scharf geschossen wird, weil man was "falsches" gepostet hat oder sowas... :p also, mach dich lieber schlau, wie denn genau die Gesetzeslage dazu aussieht. Es sei denn, hier ist ein schlauer Fori, der´s besser weiss...

Was die eigentliche Wohnsituation angeht (um mal auf den Ursprungsthread zurückzukommen), lass dir, um ganz sicher zu gehen, vom Vermieter im Mietvertrag vermerken, dass du genau den Hund dieser jener welchen Rasse dort halten darfst !
So... richtig oder falsch ?!:motz::p
 
Hi, soweit ich weis kann niemand Besucherhunde ablehnen !!!
Wenn jemand eine Wohnung in Berlin mir einem Soka sucht hier mal ein Tipp. Harry Gerlach Immobilien hat damit garkein Problem. Die haben in vielen Bereichen in Berlin Wohnungen .Da kommt der Hund mit Chipnummer oder Tätowierung in den Mietsvertrag. Aber es gilt auch hier , es darf sich keiner rechtmäßig beschweren.
Liebe Grüße
 
Teil 2
Ich weis garnicht ob es erlaubt war eine Hausverwaltung zu nennen wo Sokas erlaubt sind.
Wenn nicht Asche auf mein Haupt, ich wohne auch in einer solchen Wohnung daher mein Tipp.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wohnungsuche mit einem "Kampfhund"“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lexmark2
Wir hatten mit Bu eigentlich noch keine Probleme...wohnen zur Zeit in nem Verwaltunsgebäude der CDU... Ich find die Idee mit der eigenen Anzeige sehr gut, wenn man sich die Negativantworten nicht anhören will... Viel glück ;)
Antworten
4
Aufrufe
476
Bubär
S
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Seufz. Ca. 1 km von mir entfernt.
Antworten
12
Aufrufe
325
Carli
Carli
lektoratte
Ich gönne das jedem. Auch jedem Bayern ;) Es ging darum, dass der Artikel eigentlich nicht sooo positiv ist, was die Fakten angeht. Und bei der Rechtsunsicherheit muss man genau wie bei jedem Bayern mit AmStaff sagen: „es geht solange gut, bis es schief geht“.
Antworten
19
Aufrufe
1K
Crabat
Lucie
"Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können." Tiersicherungsdienst Frank Weisskirchen Noch etwas, was man berücksichtigen sollte! Natürlich wird immer wieder erwartet (alleine schon eine Erwartung zu haben, ist für mich in dieser Situation eher befremdlich), dass Tiere nach...
Antworten
8
Aufrufe
531
Lucie
Papaschlumpf
Ne, das liegt daran, dass die zu 1000 billig produziert werden. Frag jeden Listihalter woher der Hund ist, hier in der Region sind 75% Vermehrerhunde 15% TS und der Rest von echten Züchtern. Und dann sieh dir an, wer am anderen Ende der Leine ist.... Sorry, aber in diesem Bereich bist du...
Antworten
97
Aufrufe
6K
pat_blue
pat_blue
Zurück
Oben Unten