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Sera und Rest
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Wohnungsgesellschaften dulden keine Kampfhunde mehr
Köln, 20.11.01
Die städtischen Wohnungsgesellschaften dulden keine gefährlichen Hunde mehr in ihren Wohnungen. Auch die Haltung von großen Hunden wird in Zukunft nicht mehr gestattet.
Grundlage des Vorhabens ist eine Richtlinie aus dem Jahre 1994, wonach bisswütige Hunde und Tiere mit einem Stockmaß von mehr als 45 Zentimeter in GAG-Wohnungen nicht geduldet werden. Seit dem Zusammenschluss der beiden städtischen Wohnungsgesellschaften im Januar 2000 gelten diese Bestimmungen auch für die Bewohner in Häusern der Grund und Boden GmbH (Grubo).
„Unser Ziel ist es, alle 42 000 Wohnungen kampfhundfrei zu bekommen“, erklärt Günter Ott, Leiter des Bestandsmanagements von GAG und Grubo. „Wir sind es unseren Mietern schuldig, dass sie angstfrei leben können.“ Aus diesem Grunde werden alle Besitzer von Hunden, die in der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft sind, aufgefordert, sich von ihren Tieren zu trennen. Dagegen dürfen große Hunde, die zurzeit schon in städtischen Wohnungen gehalten werden, vorerst bei ihren Besitzern bleiben - Neuanschaffungen werden allerdings nicht erlaubt.
Rechtlich stehen die Vermieter dabei auf der sicheren Seite. Weil laut Mietvertrag die Haltung von Hunden an eine ausdrückliche Genehmigung gebunden ist, können sie von allen Mietern, denen eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wurde, die Abschaffung des Tieres fordern. Dies hat das Kölner Amtsgericht Anfang November im Urteil gegen die Mieterin einer Grubo-Wohnung in Ossendorf ausdrücklich bestätigt. „Es kommt gar nicht darauf an, ob der gehaltene Hund ein Kampfhund ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Die Entscheidung würde nicht anders ausfallen, wenn es sich um einen Golden Retreiver handeln würde.“ Entscheidend sei einzig, ob die Genehmigung für die Hundehaltung vorliege oder nicht. „Uns geht es aber nur um die großen und gefährlichen Hunde“, versichert Günter Ott. „Kleine Hunde wie Pudel oder Dackel werden wir natürlich weiterhin dulden, das bekommen die Besitzer jetzt auch schriftlich.“
Gerade dieses Verhalten ist für Christian-Peter Löwisch von der Interessengemeinschaft der Besitzer großer Hunde (IBGH) ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: „Eine solche Diskriminierung einzelner Hunderassen lässt sich noch nicht einmal durch die Landeshundeverordnung rechtfertigen.“ Löwisch würde sich zumindest wünschen, dass Hunde mit bestandener Wesensprüfung anerkannt werden. Aber auch hier riegelt Ott ab: „Wir wollen diese Hunde auf keinen Fall in unseren Wohnungen haben, ob mit Test oder ohne.“
Bleibt die Frage, wohin die Tiere sollen. In den Kölner Tierheimen ist kein Platz: „Wir sind jetzt schon absolut überfüllt und können nicht noch mehr Hunde aufnehmen, die dann dauerhaft bei uns bleiben“, klagt Bernd Schinzel, Leiter des Tierheim Dellbrück. Für den Großteil der Hundebesitzer kommt eine Abschaffung ohnehin nicht in Frage, da der Vierbeiner längst zur Familie gehört. So bleibt vielen dann einzig der Weg, den auch die Ossendorfer Grubo-Mieterin nach ihrer Niederlage vor Gericht gewählt hat: Sie hat sich nach einer neuen Wohnung für sich und ihren Hund umgeschaut.
Ergänzend dazu:
Kölner Stadtanzeiger
Jahrelang haben die städtischen Wohnungsgesellschaften ein Auge zugedrückt, was die Hundehaltung in ihren Wohnungen betrifft: Offiziell war Hundehaltung zwar verboten, aber wer auf seinen Vierbeiner nicht verzichten wollte, hatte nichts weiter zu befürchten als ab und an einen Brief, in dem man auf das unrechtmäßige Tun hingewiesen wurde.
Heute können sich die Verantwortlichen glücklich schätzen, so verfahren zu sein. Die unendliche Geschichte um die Klassifizierung von Kampfhunden und den Sinn einer solchen Einteilung erübrigt sich dank der Briefe. Das jüngste Gerichtsurteil gibt den Wohnungsgesellschaften das Recht, immer dann aktiv zu werden, wenn sie glauben, eine Gefährdung der anderen Mieter ausgemacht zu haben oder von Hausbewohnern auf Missstände hingewiesen werden.
Gleichzeitig bürden die Richter ihnen damit aber auch eine gehörige Portion Verantwortung auf, denn nicht jeder so genannte Kampfhund ist eine Beißmaschine und nicht jeder kleine Pinscher ist ungefährlich.
Aussagen wie „Wir wollen Kampfhunde auf keinen Fall in unseren Wohnungen haben, ob mit Test oder ohne“ heizen die Stimmung dabei im Übrigen nur unnötig an.
Bis dann Sera
Quelle:
Nie vergessen wirst Du sein.
Köln, 20.11.01
Die städtischen Wohnungsgesellschaften dulden keine gefährlichen Hunde mehr in ihren Wohnungen. Auch die Haltung von großen Hunden wird in Zukunft nicht mehr gestattet.
Grundlage des Vorhabens ist eine Richtlinie aus dem Jahre 1994, wonach bisswütige Hunde und Tiere mit einem Stockmaß von mehr als 45 Zentimeter in GAG-Wohnungen nicht geduldet werden. Seit dem Zusammenschluss der beiden städtischen Wohnungsgesellschaften im Januar 2000 gelten diese Bestimmungen auch für die Bewohner in Häusern der Grund und Boden GmbH (Grubo).
„Unser Ziel ist es, alle 42 000 Wohnungen kampfhundfrei zu bekommen“, erklärt Günter Ott, Leiter des Bestandsmanagements von GAG und Grubo. „Wir sind es unseren Mietern schuldig, dass sie angstfrei leben können.“ Aus diesem Grunde werden alle Besitzer von Hunden, die in der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft sind, aufgefordert, sich von ihren Tieren zu trennen. Dagegen dürfen große Hunde, die zurzeit schon in städtischen Wohnungen gehalten werden, vorerst bei ihren Besitzern bleiben - Neuanschaffungen werden allerdings nicht erlaubt.
Rechtlich stehen die Vermieter dabei auf der sicheren Seite. Weil laut Mietvertrag die Haltung von Hunden an eine ausdrückliche Genehmigung gebunden ist, können sie von allen Mietern, denen eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wurde, die Abschaffung des Tieres fordern. Dies hat das Kölner Amtsgericht Anfang November im Urteil gegen die Mieterin einer Grubo-Wohnung in Ossendorf ausdrücklich bestätigt. „Es kommt gar nicht darauf an, ob der gehaltene Hund ein Kampfhund ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Die Entscheidung würde nicht anders ausfallen, wenn es sich um einen Golden Retreiver handeln würde.“ Entscheidend sei einzig, ob die Genehmigung für die Hundehaltung vorliege oder nicht. „Uns geht es aber nur um die großen und gefährlichen Hunde“, versichert Günter Ott. „Kleine Hunde wie Pudel oder Dackel werden wir natürlich weiterhin dulden, das bekommen die Besitzer jetzt auch schriftlich.“
Gerade dieses Verhalten ist für Christian-Peter Löwisch von der Interessengemeinschaft der Besitzer großer Hunde (IBGH) ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: „Eine solche Diskriminierung einzelner Hunderassen lässt sich noch nicht einmal durch die Landeshundeverordnung rechtfertigen.“ Löwisch würde sich zumindest wünschen, dass Hunde mit bestandener Wesensprüfung anerkannt werden. Aber auch hier riegelt Ott ab: „Wir wollen diese Hunde auf keinen Fall in unseren Wohnungen haben, ob mit Test oder ohne.“
Bleibt die Frage, wohin die Tiere sollen. In den Kölner Tierheimen ist kein Platz: „Wir sind jetzt schon absolut überfüllt und können nicht noch mehr Hunde aufnehmen, die dann dauerhaft bei uns bleiben“, klagt Bernd Schinzel, Leiter des Tierheim Dellbrück. Für den Großteil der Hundebesitzer kommt eine Abschaffung ohnehin nicht in Frage, da der Vierbeiner längst zur Familie gehört. So bleibt vielen dann einzig der Weg, den auch die Ossendorfer Grubo-Mieterin nach ihrer Niederlage vor Gericht gewählt hat: Sie hat sich nach einer neuen Wohnung für sich und ihren Hund umgeschaut.
Ergänzend dazu:
Kölner Stadtanzeiger
Jahrelang haben die städtischen Wohnungsgesellschaften ein Auge zugedrückt, was die Hundehaltung in ihren Wohnungen betrifft: Offiziell war Hundehaltung zwar verboten, aber wer auf seinen Vierbeiner nicht verzichten wollte, hatte nichts weiter zu befürchten als ab und an einen Brief, in dem man auf das unrechtmäßige Tun hingewiesen wurde.
Heute können sich die Verantwortlichen glücklich schätzen, so verfahren zu sein. Die unendliche Geschichte um die Klassifizierung von Kampfhunden und den Sinn einer solchen Einteilung erübrigt sich dank der Briefe. Das jüngste Gerichtsurteil gibt den Wohnungsgesellschaften das Recht, immer dann aktiv zu werden, wenn sie glauben, eine Gefährdung der anderen Mieter ausgemacht zu haben oder von Hausbewohnern auf Missstände hingewiesen werden.
Gleichzeitig bürden die Richter ihnen damit aber auch eine gehörige Portion Verantwortung auf, denn nicht jeder so genannte Kampfhund ist eine Beißmaschine und nicht jeder kleine Pinscher ist ungefährlich.
Aussagen wie „Wir wollen Kampfhunde auf keinen Fall in unseren Wohnungen haben, ob mit Test oder ohne“ heizen die Stimmung dabei im Übrigen nur unnötig an.
Bis dann Sera
Quelle:
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Nie vergessen wirst Du sein.