Wohnungsgesellschaften wollen Hunde, v.a. Kampfhunde verbannen
Coswig/Sachsen, 7.11.01
Wohnungsgesellschaften wollen Vierbeiner am liebsten aus ihren Wohnungen verbannen.
So weit wie der Coswiger Olaf H., der ein Schwein in seiner Mietwohnung mästete, gehen nur wenige Mieter. Haustiere sehen die meisten Wohnungsgesellschaften aber trotzdem ungern - obwohl sie bei einem Leerstand von bis zu zwanzig Prozent auf jeden Mieter angewiesen sind. Deshalb gibt es auch kaum einen Geschäftsführer, der eine klare Aussage treffen will, ob er Haustiere zuläßt oder nicht.
Ulrich Butzer, Geschäftsführer der Meißner Stadtentwicklungsgesellschaft SEEG: "Man kann weder generell ja noch nein sagen." Es gebe eine Reihe von rechtlichen und hygienischen Bestimmungen, die das Halten von Haustieren einschränken. Deshalb muss jeder, der mit einem Haustier in eine SEEG-Wohnung ziehen will, sich das genehmigen lassen. Ähnlich sieht es bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Meißen GmbH (GWG) aus. "Nicht jedes Tier stört das Zusammenleben, da muss man schon abwägen", sagt Reinhild Schröder. Zierfische, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zwergkaninchen werden gerne gesehen. Aber Katzen brauchen Auslauf und Hunde machen Lärm durch ihr Bellen und Anschlagen. "Das kann die anderen Mieter beeinträchtigen, und die beantragen dann Mietminderung." Deshalb werden die anderen Hausbewohner von der GWG erst gefragt, bevor die Neuen mit Hund einziehen dürfen.
Butzer rät seinen Mitarbeitern, Hunde und Katzen abzulehnen. Zum einen aus Gründen der Hygiene und des Lärmschutzes. Zum anderen aus leidvoller Erfahrung: "Wir hatten schon Leute, die unerlaubt Schäferhunde in neu sanierten Wohnungen hielten. Die Räume sahen nach einem Jahr unbeschreiblich aus." Problematisch sei, dass viele Mieter erst gar nicht fragen, ob sie ein Tier haben dürfen. "Wir hatten schon zwei große Kampfhunde in einer Wohnung", sagt Reinhild Schröder. Wenn sich die anderen Mieter dann beschweren, wird abgemahnt, gekündigt und schließlich geräumt.
Etwas lockerer sehen das die Geschäftsführer der beiden Coswiger Wohnungsgesellschaften. "Haustiere gehören zum Leben", sagt Frank Neupold von der städtischen Wohnbau- und Verwaltungs GmbH (WBV). Es komme darauf an, welches Tier der Mieter mitbringe und welche Bedürfnisse es habe. "Wenn ich eine Wohnung mit einer Grünfläche habe, kann ich einen Schäferhund halten. Das geht in der Ein-Raum-Wohnung nicht." Das Dilemma ist für Neupold klar: "Der Mieter liebt sein Haustier. Aber der Vermieter liebt auch seinen Mieter - schließlich zahlt der Miete."
Volkmar Bulir von der Wohnungsgenossenschaft Coswig sagt, "die Haustierhaltung hat so stark zugenommen, das kann man keinem verbieten." Er unternehme deshalb nur dann etwas, wenn der Hausfriede durch Tiere gestört wird. "Wir würden aber keinen Kampfhund dulden, keine Reptilien und keinen Mieter, der ein ganzes Zimmer zur Vogelvoliere umbaut."
Quelle:
bis denne
dog-aid
[email protected]
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen
Coswig/Sachsen, 7.11.01
Wohnungsgesellschaften wollen Vierbeiner am liebsten aus ihren Wohnungen verbannen.
So weit wie der Coswiger Olaf H., der ein Schwein in seiner Mietwohnung mästete, gehen nur wenige Mieter. Haustiere sehen die meisten Wohnungsgesellschaften aber trotzdem ungern - obwohl sie bei einem Leerstand von bis zu zwanzig Prozent auf jeden Mieter angewiesen sind. Deshalb gibt es auch kaum einen Geschäftsführer, der eine klare Aussage treffen will, ob er Haustiere zuläßt oder nicht.
Ulrich Butzer, Geschäftsführer der Meißner Stadtentwicklungsgesellschaft SEEG: "Man kann weder generell ja noch nein sagen." Es gebe eine Reihe von rechtlichen und hygienischen Bestimmungen, die das Halten von Haustieren einschränken. Deshalb muss jeder, der mit einem Haustier in eine SEEG-Wohnung ziehen will, sich das genehmigen lassen. Ähnlich sieht es bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Meißen GmbH (GWG) aus. "Nicht jedes Tier stört das Zusammenleben, da muss man schon abwägen", sagt Reinhild Schröder. Zierfische, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zwergkaninchen werden gerne gesehen. Aber Katzen brauchen Auslauf und Hunde machen Lärm durch ihr Bellen und Anschlagen. "Das kann die anderen Mieter beeinträchtigen, und die beantragen dann Mietminderung." Deshalb werden die anderen Hausbewohner von der GWG erst gefragt, bevor die Neuen mit Hund einziehen dürfen.
Butzer rät seinen Mitarbeitern, Hunde und Katzen abzulehnen. Zum einen aus Gründen der Hygiene und des Lärmschutzes. Zum anderen aus leidvoller Erfahrung: "Wir hatten schon Leute, die unerlaubt Schäferhunde in neu sanierten Wohnungen hielten. Die Räume sahen nach einem Jahr unbeschreiblich aus." Problematisch sei, dass viele Mieter erst gar nicht fragen, ob sie ein Tier haben dürfen. "Wir hatten schon zwei große Kampfhunde in einer Wohnung", sagt Reinhild Schröder. Wenn sich die anderen Mieter dann beschweren, wird abgemahnt, gekündigt und schließlich geräumt.
Etwas lockerer sehen das die Geschäftsführer der beiden Coswiger Wohnungsgesellschaften. "Haustiere gehören zum Leben", sagt Frank Neupold von der städtischen Wohnbau- und Verwaltungs GmbH (WBV). Es komme darauf an, welches Tier der Mieter mitbringe und welche Bedürfnisse es habe. "Wenn ich eine Wohnung mit einer Grünfläche habe, kann ich einen Schäferhund halten. Das geht in der Ein-Raum-Wohnung nicht." Das Dilemma ist für Neupold klar: "Der Mieter liebt sein Haustier. Aber der Vermieter liebt auch seinen Mieter - schließlich zahlt der Miete."
Volkmar Bulir von der Wohnungsgenossenschaft Coswig sagt, "die Haustierhaltung hat so stark zugenommen, das kann man keinem verbieten." Er unternehme deshalb nur dann etwas, wenn der Hausfriede durch Tiere gestört wird. "Wir würden aber keinen Kampfhund dulden, keine Reptilien und keinen Mieter, der ein ganzes Zimmer zur Vogelvoliere umbaut."
Quelle:
bis denne
dog-aid
[email protected]
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen