Wo finde ich zum Thema Tierschutzgesetz was ??

LillyoftheValley

KSG-Nervensäge™ <img src="http://forum.ksgemeinde.
15 Jahre Mitglied
Ich bin auf der Suche nach was bestimmten
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Und ihr lieben könnt mir bestimmt helfen.
Und zwar Zum Thema Maulkorb wenn das Tier krank ist und man dann gegen das Tierschutzgesetz versößt,wenn eine befreiung da nicht zugelaasen wird.

york3661.jpg
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Hallöchen.
Eine allgemeine Antwort, keine direkte.
Bei solchen Suchen nutze ich immer Google ( ), meiner Meinung nach die schnellste deutsche Suchmaschine.
Nach Eingabe von
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
maulkorbpflicht krank befreiung tierschutzgesetz
[/quote]
gab es einige Treffer:




ciao
Andreas
 
Hallo Lilly !

Hier findest Du das komplette TSG :

Rottigruß von Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
Erst aml vielen dank
biggrin.gif

Steht da in der richtung so etwas drin ?

Das Tierschutzgesetz ist doch ein Bundesgesetz oder ?
Dann müßte es doch heißen: Bundesgesetz geht vor Landesgesetz oder ????


york3661.jpg
Brenda
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Macho
 
Hallo Lilly,
mit dem Bundesrecht bricht Landrecht ist es leider nicht so einfach, weil es eben Ausnahmen gibt. Z.B. ist Polizeirecht Landrecht (Du kannst davon ausgehen, daß selbiges dem Bundesrecht meistens nicht widerspricht und wenn doch, ginge das Verfahren bis vor den BGH und das kann dauern) und dort sind eben diese ganzen Gefahrabwehr-Geschichten, unter die ein "Kampfi" aus Sicht der Polizei natürlich gehören kann, geregelt.

Habe eben mal kurz reingeschaut:
§2 Abs. 2: Wer ein Tier hält...darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden...

§3 Abs. 1a: Es ist verboten, einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen (fraglich ist, ob Maulkorb tragen Leistung), denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist.


Ich weiß nicht, worum es bei Dir geht. Hast Du einen kranken Hund, könnte man zumindest versuchen, in Anlehnung an das TierSchG was zu erreichen. Ist dann Abwägungssache der Behörde. Schreib nochmal, wenn Du magst!

Lieben Gruß auch aus HH, Melanie
 
Hallo Marisa

brenda ist krank.ud ich werde versuchen doch eine maulkorbbrfreiung zu bekommen.Werde vielleicht eine Abfuhr bekommen versuche es aber trotzdem.
Und da brauche ich ein paar Fakten,wenn der hund krank ist.




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Brenda
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Macho
 
Habe ich auch schon probiert.
Laut Amstveterinär verstößt die Maulkorbpflicht eiens kranken Hundes nicht gegen das TschG.

Kenne Fälle von 12 Jahre alten herzkranken Bullies die trotzdem MK tragen müssen.

No Chance.

Meike

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Hallo Meike,

der arme Bulli, da hat er wahrscheinlich schon Schmerzen beim Luftholen und kann dann noch nichtmal sein Maul so öffnen, wie er will...:(
 
Es gab zwar schon mehrere Fälle dieser Art, wobei manche durchgingen und andere nicht, aber ich kann mich nicht erinnern, daß eine abgelehnte Befreiung bislang beklagt wurde. Ich denke, da bestehen Chancen.

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shevoice
 
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