Wir haben uns Verliebt

angel0710

15 Jahre Mitglied
:) Hallo ich bin neu hier.Ich bin in diesem Forum gelandet weil wir uns gestern verliebt haben ,in Angel eine Pitbull Mischlingsdame aus dem Tierheim :love: :love: :love: .Wir sind eine Familie mit 2 KIndern und Angel hat uns gleich zu gesagt .Die wurde von ihrem Herrchen in einer herunter gekommenen Wohnung zurück gelassen.Sie wird ihrem namen wirklich gerecht sie ist ein Engel.Wir hatten schon einmal einen Kampfschmusser das war allerdings vor den neuen Gesetzen.Kann mir jemand helfen.Was muss ich jetzt zuerst tun.Wie lange dauert das mit dem Führungszeugnis.??? Was Passiert bei dem Wesenstest???? Und was brauche ich für die SachkundePrüfung und der Erweiterten Prüfung .Wir Wohnen in Ludwigshafen und hier ist es möglich eine Erweiterte Prüfung zu machen das der HUnd in den Steuern gesenkt wird.Das heisst er kostet dann so voel wie ein "Normaler Hund".Doch ich würde gerne wissen was ich jetzt zu erst tun muss und was in diesen Prüfungen vor kommt.Gruss Angel0710 :love: :love: :love: :love:
 
  • 2. Juni 2024
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Hi angel0710 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallöle aus Worms :hallo:
Es freut mich, das ihr euren Traumhund gefunden habt.

Aaaalsoooo:
Als erstes mußt du als Halter und die Gassigänger (evtl. dein Mann) ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, das dauert ca. 1 Woche.
Dann geht ihr ins Tierheim und holt Angel mit dem sog. Koblenzer Modell ab. Das ist ein Pflegevertrag und in RLP so üblich. Das Tierheim bleibt Besitzer und du bist Pflegeperson. Die Stadt muss !!!!!!! euch eine Haltegenehmigung erteilen, ihr braucht durch das Koblenzer Modell keinen Grund anzugeben, warum ihr so einen Hund halten möchtet.
Hundesteuer usw. musst du allerdings zahlen, nicht das Tierheim.

Dann meldest du dich (nur den Halter, nicht die Gassigänger) zur Sachkunde an. Der Tierarzt schreibt euch normalerweise was, damit du dem Ordnungsamt vorlegen kannst, das du angemeldest bist.
Am besten gehst du zu Fr. Dr. Wasmuth oder Fr. Dr. Engelhardt, die sind auch dem Tierheim Ludwigshafen bekannt (sind oder waren dort Tierärzte, Fr. Dr. Engelhardt hat selbst Kampfis)....oder mein Favorit, wo ich mit meinem Hund war:
Chentara hier aus dem Forum war, glaub ich, bei Fr. Dr. Engelhardt. Musst sie mal fragen.....
Dann meldest du den Hund bei der Haftpflicht an, z. Bsp. . Ist günstig und versichern alle Rassen.
Dann marschierst du mit Führungszeugnis, Pflegevertrag, der Anmeldung zur Sachkunde und der Anmeldung für die Haftpflicht zum Ordnungsamt und sagt: Tach, hier bin ich.

Wenn du dich mit Angel aklimatisiert hast, dann machst du die praktische Sachkundeprüfung nach ein paar Wochen. Den theoretischen Teil kannst du ja schon vorher machen. Das kannst du aber alles mit dem Tierarzt besprechen. Die Prüfung ist ganz leicht und die Unterlagen dazu gibt es bei:

Dort steht auch was zum Ludwigshafener Modell.
Da kannst du die theoretischen Fragen und Antworten auswendig lernen.

Mach dir keine Gedanken, die Prüfung packt ihr. Das ist übrigens ein SACHKUNDENACHWEIS, KEIN WESENSTEST. WESENSTEST GIBT ES IN RLP NICHT.

Wir mussten an einem Jogger vorbei, dann wurde Rufi was raschelndes vor die Füße geschmissen, wir sind an anderen Hunden vorbei, mussten fremde Leute begrüßen, usw. usw. Ist wirklich nicht weltbewegend, der praktische Teil war in 10 Minuten erledigt.

Dr. Wasmuth / Engelhardt / Bradel schreiben dir auch eine sogenannte Gentle Leader Empfehlung. Dann brauch der Hund keinen Mauli mehr anzuziehen, sondern nur den Halti. Das muß dir aber auch das OA genehmigen, was normalerweise kein Problem ist, wenn sich der Typ da etwas auskennt. Nicht alle Tierärzte stellen so eine Empfehlung, drum nenne ich dir die 3 Tierärzte. Ohne Empfehlung keine Chance auf Genehmigung vom Halti.....

Eine kpl. Befreiung vom Maulkorb gibt es nur, wenn der Hund schwer krank ist und der Tierarzt das bescheinigt.
Pitbull, AmStaff und Staffbull haben aber lebenslangen Leinenzwang.

So, wenn die Prüfung rum ist, dann gehst du mit dem Ergebnis zum Ordnungsamt und bekommst deine entgültige Halteerlaubnis.



Fertig......
klingt schlimmer, als es ist :)

Ich kann dir auch noch die Unterlagen schicken, an die sich das OA halten muß, damit du auch deine Rechten und Pflichten kennst.
Einfach eine mail an mich: christianegumpert@web.de und ich schicke dir alles zu.


PS:
Es ist im Gespräch, das demnächst eine kpl. Befreiung vom Maulkorbzwang möglich ist, aber das ist noch nicht spruchreif laut Innenministerium, es ist nur angedacht.

Wenn du noch Fragen hast, nur her damit.


Ich finde Angel gar nicht auf der Seite vom Ludwigshafener Tierheim. Bin ich blind? Bin doch so neugierig. :D
 
Danke für alles !!!Ich hoffe das dauert nicht so lange .Angel ist im Mannheimer Tierheim.Da ist das foto aber schon raus genommen denn sie ist ja Vermittelt :D .Das Tierheim Ludwigshafen hat uns ein wenig enttäucht.Aber egal sont hätten wir Angel nie kennen gelernt.Aber eine Frage noch bekomme ich Angel schon vorher nach Hause oder muss ich erst aufs Ordnungsamt.Gruss Angel0710
 
angel0710 schrieb:
Danke für alles !!!Ich hoffe das dauert nicht so lange .Angel ist im Mannheimer Tierheim.Da ist das foto aber schon raus genommen denn sie ist ja Vermittelt :D .Das Tierheim Ludwigshafen hat uns ein wenig enttäucht.Aber egal sont hätten wir Angel nie kennen gelernt.Aber eine Frage noch bekomme ich Angel schon vorher nach Hause oder muss ich erst aufs Ordnungsamt.Gruss Angel0710

Bei uns im Tierheim hättet ihr bestimmt auch einen süßen Stinki gefunden :love:

Aber es freut mich, das wieder ein Kampfi ein zuhause bekommt.....

Angel ist aus Baden Würtemberg und hat also dort auch bestimmt nen Wesenstest, oder? Das ist nicht schlecht, falls ihr mal mit dem Hund in BW Gassi gehen wollt.....aber in RLP ist ihr Wesenstest nicht relevant. Ihr müsst trotzdem die Sachkundeprüfung machen.

Ich kann dir dazu nur sagen, das wir damals einen Rüden aus Ludwigsburg holen wollten und dies von unserem Ordnungsamt und Innenministerium verwehrt wurde. Das war aber kurz nach dem Unfall in Hamburg 2000 und alles noch etwas komplizierter. Die sagten uns damals, das es dem Hund in BW besser ging als in RLP, weil dort kein genereller Maulkorbzwang und Leinenzwang herrschen würde. Super gelle.....ich war damals noch nicht so schlau was die Verordnungen angeht, sonst hätte ich gekämpft.....

Fragt mal auf dem Ordnungsamt nach, ob die damit ein Problem haben, das Angel aus dem Tierheim Mannheim kommt. Normalerweise dürfte es kein Problem sein, wenn doch, dann sag kurz bescheid....es gibt für alles einen Weg ;)

Du musst erst alle Unterlagen auf das OA bringen und dann Angel holen.
Es sei denn, das OA läßt es auch andersrum zu, aber das musst du immer abklären.

Gibst du mir mal deine email-Adresse, damit ich euch was schicken kann?
 
mich freut es auch das wieder ein kampfi ein hoffentlich gutes zuhause bekommen hat.ich wünsche euch viel spaß mit angel und habt ein dickes fell damit euch keiner den hund schlecht machen kann lg aus niedersachsen wuff wuff melli und ihre zwei caoten
 
Midivi schrieb:
Aaaalsoooo:
Als erstes mußt du als Halter und die Gassigänger (evtl. dein Mann) ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen,


Also, entweder hab ich etwas falsch verstanden, oder es ist in manchen Bundesländer genau umgekehrt. Hier in S-H , brauchen meines Wissens nur der Halter ein Führungszeugnis.





Dann meldest du dich (nur den Halter, nicht die Gassigänger) zur Sachkunde an. Der Tierarzt schreibt euch normalerweise was, damit du dem Ordnungsamt vorlegen kannst, das du angemeldest bist.

Auch hier, so wie ich verstanden habe, müssen Halter + Gassigänger die Sachkunde nachweisen !

Aber morgen hab ich Gewissheit
 
Erstmal herzlich Willkommen!




Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung
Innere Sicherheit/ Gefährliche Hunde
15.12.2004
Staatssekretär Bruch begrüßt zügige Verabschiedung des Landeshundegesetzes
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute das neue Landesgesetz über gefährliche Hunde
verabschiedet. Es tritt zum Jahresanfang in Kraft. Das Landeshundegesetz löst die bisher gültige
‚Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde’ ab. Nachdem durch eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts die bisherige Rasseliste in der Verordnung aufgehoben worden war, ist
diese jetzt wieder auf gesetzlicher Grundlage eingeführt worden. „Damit wird dem Schutzbedürfnis der
rheinland-pfälzischen Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wieder angemessen Rechnung getragen“,
begrüßte Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch die zügige Verabschiedung des Gesetzes.
Nach dem Gesetz gelten Hunde wie bisher als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben, die Wild
oder Vieh hetzen oder reißen, die Menschen in drohender Weise angesprungen oder eine besondere
Kampfbereitschaft, Schärfe oder vergleichbare Eigenschaften entwickelt haben. Weiterhin gelten alle
Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie des Typs Pit Bull
Terrier und Hunde, die von diesen abstammen, unabhängig von ihren individuellen Eigenschaften als
gefährlich.
Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf wie bisher einer Erlaubnis, die bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung) zu beantragen ist. Neben der Darlegung eines persönlichen Interesses an der Haltung eines gefährlichen Hundes sowie der Erfüllung persönlicher Voraussetzungen (Sachkunde und Zuverlässigkeit) ist auch eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die bewährten Grundsätze über die Haltung und Führung gefährlicher Hunde nach der ‚Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde’ wurden bei der gesetzlichen Neuregelung beibehalten, unter anderem die Maulkorbpflicht. Allerdings wurden die Mitteilungspflichten der Hundehalterinnen und -halter erweitert. Über die bisherigen Verpflichtungen hinaus, die Überlassung eines gefährlichen Hundes zur Obhut an eine andere Person von einer längeren Dauer als vier Wochen und das Abhandenkommen des gefährlichen Hundes der Ordnungsbehörde mitzuteilen, sind sie jetzt auch verpflichtet, einen Wohnungs- oder Halterwechsel anzuzeigen. Bisherige Anmeldungen von gefährlichen Hunden, Nachweise über Sachkunde oder persönliche Zuverlässigkeit sowie Entscheidungen der Ordnungsbehörden über die Eigenschaft als gefährlicher Hund nach der ‚Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde’ gelten fort. Der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die bereits vorhandenen gefährlichen Hunde ist innerhalb von 3 Monaten, das heißt bis zum 31. März 2005, der betreffenden Ordnungsbehörde vorzulegen. Ansprechpartner: Pressesprecher Eric Schaefer Ministerium des Innern und für Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Tel.: 06131/163220 Fax.: 06131/163720 eMail: Eric.Schaefer@ism.rlp.de
 
Hi!
Also in Ludwigshafeb ist es meines Wissens so,das wenn der Hund kastriert ist,man den einfachen Steuersatz bezahlt.Natürlich vorrausgesetzt mit allen landesgesetzlichen Vorgaben.
 
Hier gibts alle Infos der Stadt LU:




Quelle:


Hundesteuer

Hundehalter müssen im Ludwigshafener Stadtgebiet grundsätzlich eine Hundesteuer entrichten. Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Steuer für jeden ersten Hund 105 Euro und für jeden zweiten Hund 132 Euro im Jahr. Die Steuer für so genannte gefährliche Hunde wurde einheitlich auf 612 Euro pro Jahr festgelegt.

Zu den gefährlichen Hunden zählen nach der Satzung Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit-Bill-Terrierr sowie Hunde, die von solch einer Rasse abstammen. Interessenten, die solch einen Hund aus dem Ludwigshafener Tierheim erwerben, können auf Antrag für zwei Jahre von der Steuer befreit werden. Sie müssen aber zwingend schriftlich nachweisen, dass der Hund kastriert bzw. sterilisiert ist und ein Teamtest, eine Begleithundeprüfung oder ein erweiterter Sachkundenachweis bei einem dafür zugelassenen Tierarzt oder einer Tierärztin erfolgreich absolviert wurde. Nach Ablauf der zwei Jahre beträgt der Steuersatz wieder 105 (132) Euro.

Zuständigkeit und Öffnungszeiten:

Ansprechpartner:
Bereich Steuerverwaltung
Robert Heinrich
Tel. 0621/504-2326
Fax 0621/504-3331
E-Mail Kontakt: Robert Heinrich
 
Das ist so Depremierent!!!!Die lassen ja echt nix aus um Leute davon ab zu halten sich einen Kampfhund anzuschaffen.Mein Kopf Qualmt schon.Mir tut der Hund so leid da er trotz vermittlung noch im Tierheim bleiben muss.Sie kann doch auch nix dafür als sogenannter Kampfhund geboren zu sein.Gruss Angel0710
 
Hay Angel,
laß Dich doch einfach gar nicht unterkriegen...
zeig allen die Stirn - Du bist doch jetzt bestens in allem informiert und könntest solch einem armen unfreiwilligen "Insassen" helfen, na zu einem einigermaßen normalen Leben....
Wir drücken Pfoten und Daumen,
und wenn es dann geklappt hat - weiterhin toi, toi, toi...
die Maus wird es Dir danken!
 
angel0710 schrieb:
Das ist so Depremierent!!!!Die lassen ja echt nix aus um Leute davon ab zu halten sich einen Kampfhund anzuschaffen.Mein Kopf Qualmt schon.Mir tut der Hund so leid da er trotz vermittlung noch im Tierheim bleiben muss.Sie kann doch auch nix dafür als sogenannter Kampfhund geboren zu sein.Gruss Angel0710

Was mir eingefallen ist:
Der Hund kann ja gar nicht nach dem Koblenzer Modell vermittelt werden, das ist ja nur für Hunde aus RLP möglich.
Du bekommst dann also den Hund mit Sicherheit per Übernahmevertrag und dann musst du einen Grund angeben, warum du so einen Hund halten willst.
Ein Grund, der anerkannt werden muß, ist der, das du dem Hund den Tierheimaufenthalt ersparen tust (siehe auch die Ausführungsbestimmungen, die ich dir per email zugeschickt habe, dort steht auch alles drinne).

Joker1 schrieb:
Auch hier, so wie ich verstanden habe, müssen Halter + Gassigänger die Sachkunde nachweisen !

Aber morgen hab ich Gewissheit

Joker, du bist aus Kiel, nicht aus RLP. ;)
Das läuft in jedem Bundesland anders.

Die Sachkunde muß NUR der Halter machen, nicht die Gassigänger, die brauchen nur ein polizeiliches Führungszeugnis.
 
Ach so:....und wie gesagt:
Es kommt immer auf euer Ordnungsamt drauf an, wie es was gerne hätte. Evtl. könnt ihr die Maus ja schon holen und alles nachreichen.......oder auch nicht....je nachdem, wie der Typ das dort haben will.
Einfach mal fragen.
 
Midivi schrieb:
Chentara hier aus dem Forum war, glaub ich, bei Fr. Dr. Engelhardt. Musst sie mal fragen.....

Genau, bei Fr. Dr. Engelhardt war ich. Wir hatten die Prüfung im und vor dem LU TH abgelegt. Ich glaube allerdings, das war damals ihre letzte Prüfung die sie abgenommen hat. Sie hatte mal so was in der Richtung gesagt. Ruf sie einfach mal an, das ist wirklich eine ganz liebe Frau, die dir auch ganz sicher die Angst vor der Prüfung nimmt. Obwohl diese nun wirklich nicht schwer ist. ;)

Midivi schrieb:
Die Sachkunde muß NUR der Halter machen, nicht die Gassigänger, die brauchen nur ein polizeiliches Führungszeugnis.

Exakt! :D

Gruß Moni
 
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