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kampfratte

15 Jahre Mitglied
Wir wollen ins Öschiland in Urlaub.Haben Impfpass usw doch mein Schatzi ist als Mix im Impfpass eingetragen. Könnte das an der grenze ärger geben? bei Ein sowie zurück nach BRD?
 
  • 14. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi kampfratte ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
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"Könnte" ...
ja klar KÖNNTE es Probleme geben, ebenso wie in Hamburg ja manchmal soKas einfach so auf Verdacht beschlagnahmt werden.

Wenn dreimal Pech zusammentrifft, kann es zum Problem kommen:
1) du wirst überhaupt kontrolliert - da Österreich EU-Mitglied ist, wird standardmäßig gar nicht kontrolliert
2) der Grenzler erkennt den Hund als möglichen Kandidaten für ein Einfuhrverbot und ist davon überzeugt, dass er nun die BRD vor der "Invasion der gefährlichen Killerbestien" bewahren muß, um das Abendland heldenhaft zu retten.
3) er glaubt dir nicht, dass es sich um eine legale Weidereinfuhr handelt

Dann könnte er über eine Beschlagnahme der "Sache" Hund nachdenken.
Du hättest dann die Möglichkeit, zügig zurück nach Ösiland, wo keine Rasseverfolgung ist, umzudrehen. Damit wäre das Abendland gerettet und die Beschlagnahme abgewendet. Entweder man probiert den nächsten Grenzübergang oder wartet 8 Stunden, bis Schichtwechsel an der Grenze war.

Oder du holst dir von deinem Heimatzollamt eine Bescheinigung für "Rückwarenregelung". Das ist gedacht für die Wiedereinfuhr von vorübergehend ausgeführten Waren, zum Beispiel einen Gabelstapler, der mit einem Lastwagen ins Ausland geht, der aber wieder zurück kommt. Dann wird sowas nämlich nicht verzollt.

Das hat den amtlichen Namen
"0329 Rückwarenregelung INF3"

Am besten nimmst du ein Foto deines Hundes mit zu deinem Heimatzollamt. Die haben in der Regel kein Lesegerät für Transponderchips und werden daher auch nicht bescheinigen können, dass dein Hund eine bestimmte Transpondernummer hat. Vielmehr wird der Hund durch eine Beschreibung identifiziert.

In meiner Bescheinigung steht z.B.
"1 Hündin, kastriert, American Bulldog, weiß-beige, schwarzer Augenrand links" - die Felder "Rohgewicht und "Eigengewicht" habe ich mit 27,5 kg ausgefüllt. Was du bei "Wert" reinschriebst, ist Ansichtssache. Ich habe die 130 € Abgabegbühr des Tierheims reingeschrieben. Man kann natürlich auch reinschreiben, dass einem der Hund z.B. 100.000 € Wert ist.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenlos. Man kann davon ausgehen, dass du solche Bitten sehr selten an Zollämter herangetragen werden und dass man zunächst versuchen wird, das abzuwimmeln. Im Gesetz zur Bekämpfung ahnungsloser Politiker (ach nee, "gefährlicher Hunde") steht aber klar drin, dass die Zolldienststellen dabei mitwirken, also es ist deren Pflicht, diesen Blödsinn mitzumachen.

Die Bescheinigung wird in deinem Zollamt an deinem Wohnort ausgestellt. Dann sollst du dir die tatsächliche Ausfuhr des Hundes an der Grenzübergangsstelle abstempeln lassen. Dabei wird die Kopie des Formulars vom Zoll einbehalten. Deine Ausfertigung mit dem Ausfuhr-Bestätigungs-Vermerk hebst du gut auf und zeigst es bei der Wiedereeinreise vor.

Auszug der Zollbestimmungen:


Verordnung über Ausnahmen zum Einfuhrverbot:
 

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