Vergleichstabelle der Hundeverordnungen in BRD?

  • 27. April 2024
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aber auch unter diesem link sind für NDS keine rassen aufgeführt. auch hier heißt es "nur"

Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist.

auch daraus schliesse ich das ein hund erst auffällig geworden sein muss um als gefährlich eingestuft zu werden und dann ein anspruch für erhöhte hundesteuer geltend gemacht werden kann.
 


aber auch unter diesem link sind für NDS keine rassen aufgeführt. auch hier heißt es "nur"

Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist.

auch daraus schliesse ich das ein hund erst auffällig geworden sein muss um als gefährlich eingestuft zu werden und dann ein anspruch für erhöhte hundesteuer geltend gemacht werden kann.

Uuuupss, sorry, wollte dich jetzt nicht verwirren:rotwerd:, mir war nur aufgefallen, dass Marion`s Link mir in einem anderen Thema weitergeholfen hätte:sorry:

Zu Nds kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Allerdings kann ich sagen, dass ich auch hier in NRW nicht verstehen kann, wieso man in unserer Stadt 555,- € Kampfhundesteuer zahlt, ca. 15 km weiter in der nächsten Gemeinde für den gleichen Hund aber nur die normale Hundesteuer (68,- €) :uhh:

achso, beides natürlich jährlich
 
für NRW kann ich dir das nicht sagen. und was NDS angeht tun sich die beiden ämter schwer damit zu antworten.

aber sobald ich die habe (die antworten) werde ich sie hier natürlich bekannt geben.

Ich würde schon sehr gern wissen wieso beide städt erhöhte steuern verlangen für lisits die nicht nach §3 Der NDS hundverordnung auffällig geworden sind. die aber durch die ernenunng von rassen ja eine Rassenliste führen um diese steuer zu erheben. was aber natürlich nicht zulässig wäre da NDS keine rassenliste führen Darf bzw. keine hat.
folglich ist so eine erhöhte hundesteuer ja grundlos solange ein Hund nicht als gefährlich in erscheinung tritt. und dann ist es gemäß dem § egal welche rasse als auch dackel, pudel und co
 
für NRW kann ich dir das nicht sagen. und was NDS angeht tun sich die beiden ämter schwer damit zu antworten.

aber sobald ich die habe (die antworten) werde ich sie hier natürlich bekannt geben.

Ich würde schon sehr gern wissen wieso beide städt erhöhte steuern verlangen für lisits die nicht nach §3 Der NDS hundverordnung auffällig geworden sind. die aber durch die ernenunng von rassen ja eine Rassenliste führen um diese steuer zu erheben. was aber natürlich nicht zulässig wäre da NDS keine rassenliste führen Darf bzw. keine hat.
folglich ist so eine erhöhte hundesteuer ja grundlos solange ein Hund nicht als gefährlich in erscheinung tritt. und dann ist es gemäß dem § egal welche rasse als auch dackel, pudel und co

Wurde gestern auf dem Hundeauslauf von einer Bekannten angesprochen, die sich eine ältere Soka Hündin aus einem Tierheim, in einem Bundesland mit Liste, holen möchte.
Von der Gemeinde bekam sie die Auskunft, es wären (da Kampfhund) 740€ Hundesteuer pro Jahr fällig.
Hab meine Bekannte auch erst mal darauf aufmerksam gemacht, dass es in NDS keine Listen mehr gibt und ihr gesagt, sie solle noch mal bei der Gemeinde vorstellig werden.
Wollte sie auch machen und mir bescheid sagen, was dabei heraus gekommen ist.
Bin ja mal gespannt.
Hab mir die Hundesteuersatzung aber auch selbst mal angeschaut. Ich hab das Gefühl, da war jemand, bei der Gemeinde, nicht in der Lage sie richtig zu lesen!

[]=hundesteuersatzung
 
Hab ´ne mögliche Erklärung für die erhöhte Hundesteuer für Soka´s!
Die Gemeinde Wallenhorst bezieht sich auf §3 Abs. 2 des NHundG.
Denn wenn ich hier schaue:



finde ich in §3 Abs. 2 den Hinweis auf die Rasselisten.

Kann es sein, dass das Gesetz auf der Seite des Landes Niedersachsen nicht aktuell ist und die Gemeinden auch veraltete haben?

Hab bereits ´ne Anfrage beim Land gestartet.
Vielleicht bin ich auch blind?
Könnt ja auch mal nach schauen und ggf. anfragen!
 
das ist das gleiche was ich auch gefunden habe, und auch hier wieder deutlich keine rasse die genannt wird. nur das man einen hund als gefährlich einstuft (egal welche rasse) wenn dieser auffälligkeiten zeigt.

das bedeutet für mein verständniss das es einen vorfall geben muss ( wobei ich denke das anknurren dann schon reicht) um einen hund als gefährlich ein zu stufen. erst wenn das passiert ist gibt es die grundlage einen hund als gefährlich zu nennen und erhöhte hundsteuer zu rechtfertigen.

gemeinde die von sich selbst aus erhöhte hundsteuer ansetzen und diese einfordern haben listenhunde genannt die (ohne vörfälle) gleich als gefährlich eingestuft werden.

das würde aber wenn cih das recht versteh nichterlaubt sein, da 2003 vom gericht in NDS die list abgeschaft wurde. also für die gemeinden ist keine grundelage da.

Ich habe 2 städte in NDS angeschrieben, beide haben mir eine liste geschickt mit hunden die erstmal von der rasse als gefährlich gelten. auf die frage wo die grundlage dafür ist habe ich bisher noch keine antwort erhalten
 
vielleicht sollte man gerade diesen Städten mal bewußt machen wie unsere Hunde wirklich sind in der Hoffnung einfach das diese umdenken:)

wer ist denn für die höhe der Steuern zuständig?!

vielleicht kann man da mal einen Termin machen und mal vorstellig werden?!
 
theoretisch muss das oa bestimmen ob der hund gefährlich ist oder nicht ( erst bei auffälligkeit) für die steuern ist das FA zuständig.

wobei ich nicht weiß wer für die "gesetze" verordnungen für sowas der richtige ist.
daher warte ich mal ab was die gemeinden antworten auf was die grundlagen gestützt sind.
finde es eigentlich erschreckend das es in gemeinden sowas in der art gibt (wenn ich denn richtige liege mit meinem verdacht).

weil nur mal angenommen die städte / gemeinden haben zu unrecht die gelder kassiert und man erfolgreich das ändern kann so denke ich das man theoretisch dann auch die jeweilige stadt wegen steuerbetrugs dran kriegen müsste und die rückzahlung einklagen könnte (vermute ich mal so)
 
Ich behaupte mal, weil noch niemand daran gegangen ist. (Altlasten)
Hier war es auch so. Ich habe die Gemeinde daraufhin angeschrieben, obwohl ich keinen Soka habe, und bekam die Antwort, dass man versäumt hätte die aktuelle Hundesteuersatzung in´s Internet zu stellen.
Sie wäre schon längst überarbeitet und würde jetzt umgehend in´s Netz gestellt werden.
Hat auch geklappt!
Nach einem 3/4 Jahr war sie da!:unsicher:

Hihi, so wars auch bevor ich Gina zu mir holte. Hatte mich über Steuern etc. in meiner Stadt informiert und auf der HP stand damals Kampfhundesteuer 624 Euro. Bezug wurde aber auf das Gesetz genommen, wo es keine "Kampfhunde" gibt. Nach Nachfrage wurde mir per Email bestätigt, dass es auf der HP noch nicht geändert wurde und es nun veranlasst wurde. Jetzt gibt es nur noch die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde.
 
Jetzt gibt es nur noch die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde.

in welchem Bundesland war das ? und haste dich mal schlau gemacht was erfüllt sein muss um einen hund als gefährlich ein zu stufen ?

mich würde auch mal intressieren was ein anwalt dazu sagt. kennt jemand eine guten anwalt der sich in dieser ricvhtung auch auskennt?
 
sie wohnt auch in NDS:)

von daher das was jetzt im §3 steht
 
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