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es gilt innerorts leinenpflicht die hunde muessen gechipt angemeldet und versichert sein. ausserdem ist eine hundesteuer zu bzahlen aber die ist verschindend gering.
FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE GILT GRUNDSÄTZLICH LEINENPFLICHT ausser der hund hat eine art wesentest bestanden. es gibt in luxemburg weiterhin keine maulkorbpflicht!
Spezielle Regeln für als gefährlich eingestufte Hunde:
- Neben den, durch eine individuelle Untersuchung als gefährlich eingestuften Hunden, gelten
folgende Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich:
- Staffordshire Bullterrier,
- Mastiff,
- American Staffordshire Terrier,
- Tosa,
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Diese Tiere werden
im weiteren Verlauf des Textes auch als Listenhunde bezeichnet.
- Für diese Hunde gilt allgemeiner Leinenzwang, außer wenn der Hund aufgrund der vom
Gesetz vorgesehenen erfolgreich abgeschlossenen Prüfung hiervon ausdrücklich befreit
wird.
- Besitzer dieser Hunde müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht unter
Vormundschaft stehen und nicht vorbestraft sein. Außerdem müssen sie die vom Gesetz
vorgesehenen Ausbildungskurse (12 Stunden) mit Abschlussdiplom besuchen. Die Kosten
dieser Kurse trägt der Hundehalter.
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- Die Hunde müssen Dressurkurse (minimum 24 Stunden) besuchen welche durch ein
Abschlussdiplom belegt werden welches alle drei Jahre erneuert werden muss. Die Kosten
dieser Kurse trägt der Hundehalter.
- Die Anmeldung dieser Hunde im Gemeindeamt erfolgt in 2 Stufen:
1. als erstes erfolgt die für alle Hunde oben beschriebene Anmeldung;
2. binnen 18 Monaten nach der Geburt des Hundes muss der Hundehalter zusätzlich
folgende Belege im Gemeindeamt vorlegen:
- ein Diplom, das bezeugt, dass der Hund die Erziehungskurse erfolgreich bestanden
hat;
- für alle nicht reinrassigen Listenhunde, also Kreuzungen untereinander sowie mit
anderen Hunden der Rassen Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire
Terrier und Tosa und wird ein tierärztliches Zeugnis verlangt welches das Datum der
Kastration bescheinigt;
- Diplom der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungskurse des Hundebesitzers.
- Quittung der ersten Anmeldung des Hundes im Gemeindeamt
- Besitzer von Hunden, welche auf Grund einer individuellen Begutachtung als gefährlich
eingestuft wurden, müssen in der vom Direktor der Veterinärverwaltung vorgeschriebenen
Frist folgende Belege im Gemeindeamt abgeben:
- Abschlussdiplom der Erziehungskurse des Hundes,
- Abschlussdiplom der Ausbildungskurse des Hundehalters,
- Beleg welcher bei der ersten Begutachtung des Hundes erstellt wurde.
- Bei der jährlichen Erhebung (Volkszählung) müssen alle Hundebesitzer auf dem
diesbezüglichen Formular bezeugen, dass
- ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung bekommen hat,
- sie im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sind, welche für eventuell durch den
Hund verursachte Schäden aufkommen wird.
Besitzer von sogenannten gefährlichen Hunden müssen außerdem bezeugen, dass sie im
Besitz folgender Belege sind:
- ein Diplom, welches bezeugt, dass der Hund die Erziehungskurse erfolgreich bestanden
hat;
- ein Diplom der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungskurse des Hundebesitzers
- für alle nicht reinrassigen Listenhunde, also Kreuzungen untereinander sowie mit
anderen Hunden der Rassen Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire
Terrier und Tosa wird ein tierärztliches Zeugnis verlangt welches das Datum der
Kastration bescheinigt;
- Die Anschaffung, Abgabe (gratis oder gegen Entgelt) und die Einfuhr nach Luxemburg von
sogenannten Listenhunden (reinrassig oder nicht) unterliegt einer Sondergenehmigung des
Ministers. Diese Genehmigung wird nur erstellt wenn der Antragsteller im Besitz des
Abschlussdiploms der Ausbildungskurse für Hundehalter ist.
Die Einfuhr nach Luxemburg sogenannter Listenhunde ist nur erlaubt wenn der Besitzer
belegen kann dass er die Tiere legal besitzt.
Erlaubt ist die Abgabe eines in Luxemburg angemeldeten sogenannten Listenhundes an
eine vom Minister anerkannten Tierschutzorganisation.
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- Wenn ein als gefährlich eingestufter Hund entläuft, muss der Besitzer dies binnen 12
Stunden bei der Polizei melden.