Hallo Pocke,
ist für ein Verfahren auf EU-Ebene nicht Bedingung, dass die Klage bereits vor der obersten deutschen Instanz anhänig war ? In dem Fall hätt es also ein Teilnehmer/in der damaligen Verfassungsklage des VDH sein müssen ? Oder aber ein Teilnehmer, der in seinem Bundesland ein Verwaltungsgerichtsverfahren als Einzelfallregelung bis auf Bundesebene geführt hat.
Bitte korrigier mich, falls ich falsch liege.
Ich hatte mich damals mehrfach beim VDH erkundigt ob seitens des VDH die EU-Klage erhoben wird. Anfänglich erhielt ich die Auskunft: ja, dann wurden die Auskünfte schwammiger und dann ist letztendlich nix passiert.
Mir geht es um die kommende Regelung in Niedersachsen. Hier will man ganz bewusst keine Rasselisten benennen aufgrund des damaligen Bundesverwaltungsgerichtsurteils. Intessant wären daher Einzelfallurteile bezgl. Rassespezifizierungen und ganz besonders Urteile die in NRW die 20/40er Regelung angegriffen haben.
In Hamburg gibt es leider noch keine relevanten Urteile die man für die geplante Gesetzesänderung in NS herbeiziehen könnte.
Eine Klage vor der EU wäre durchaus interessant, aber mal ehrlich, wer soll das zahlen können, selbst wenn man die Zugangsbedingungen erfüllen könnte.....
@ Watson
Danke für das verschieben. Hier bringt das Thema hoffentlich mehr.
LG