Hundeverordnungen/-gesetze.Wer ist juristisch aktiv im Widerstand ?

haribo

10 Jahre Mitglied
Wer von den Forenteilnehmern tut zur Zeit juristisch aktiv etwas gegen Hundeverordnungen/-gesetze in seinem jeweiligen Bundesland ?

Wer klagt und wo und wie sehen die Ergebnisse aus, bzw. wie ist vorläufige Stand der Dinge ? Bitte nur persönliche Erfahrungen angeben, keine Hinweise nach dem Motto: " ich habe gehört, dass Sowieso da was macht."

LG:hallo:
 
  • 27. April 2024
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ICh gebe zu, ich tu nix in der Art ... bin aber auch nicht aus D :uhh:
 
Hier in NRW gegen das Gesetz zu klagen macht wenig Sinn, da die Rechtmäßigkeit der Norm immer wieder "nachgewiesen" wird.
Einzig gegen Entscheidungen auf Grundlage des Gesetzes zu klagen kann Erfolg zeigen.
Das mache ich derzeit aber nicht, weil nicht Erforderlich.
 
Ach nööö... wirklich Keiner hier ????

LG:lol:

das Verfahren vor dem EUGH in Strassbourg ist mit der O gestorben:heul:
eine Nachfolgerin (mit der ich versucht hätte eine Weiterführung dieses 9 Jahre lang geführte Verfahren) zu erreichen ist nicht in Sicht:(
 
Hallo Pocke,

ist für ein Verfahren auf EU-Ebene nicht Bedingung, dass die Klage bereits vor der obersten deutschen Instanz anhänig war ? In dem Fall hätt es also ein Teilnehmer/in der damaligen Verfassungsklage des VDH sein müssen ? Oder aber ein Teilnehmer, der in seinem Bundesland ein Verwaltungsgerichtsverfahren als Einzelfallregelung bis auf Bundesebene geführt hat.
Bitte korrigier mich, falls ich falsch liege.

Ich hatte mich damals mehrfach beim VDH erkundigt ob seitens des VDH die EU-Klage erhoben wird. Anfänglich erhielt ich die Auskunft: ja, dann wurden die Auskünfte schwammiger und dann ist letztendlich nix passiert.

Mir geht es um die kommende Regelung in Niedersachsen. Hier will man ganz bewusst keine Rasselisten benennen aufgrund des damaligen Bundesverwaltungsgerichtsurteils. Intessant wären daher Einzelfallurteile bezgl. Rassespezifizierungen und ganz besonders Urteile die in NRW die 20/40er Regelung angegriffen haben.
In Hamburg gibt es leider noch keine relevanten Urteile die man für die geplante Gesetzesänderung in NS herbeiziehen könnte.

Eine Klage vor der EU wäre durchaus interessant, aber mal ehrlich, wer soll das zahlen können, selbst wenn man die Zugangsbedingungen erfüllen könnte.....

@ Watson
Danke für das verschieben. Hier bringt das Thema hoffentlich mehr.

LG:hallo:
 
Hallo Pocke,

ist für ein Verfahren auf EU-Ebene nicht Bedingung, dass die Klage bereits vor der obersten deutschen Instanz anhänig war ?

Ja- Antragstellung Haltererlaubnis und Befreiuung war im Juli 2000 - erste Bescheide in 2001 mit dem Widerspruchsverfahren zogen sich die endgültigen Bescheide bis 2002 - dann Klageerhebung VG Aachen- Urteile kamen dann glaub ich in 2005- rüber zum OVG und danach zum Bundesverfassungsgericht- dann in 2007 letzte Instanz in Strassbourg.

In dem Fall hätt es also ein Teilnehmer/in der damaligen Verfassungsklage des VDH sein müssen ?
Nö -kann man auch selber machen- braucht man keinen VDH dazu.

Mir geht es um die kommende Regelung in Niedersachsen.
Dafür gibt ein Verfahren für einen § 3 Listenmix wohl nichts her.

Intessant wären daher Einzelfallurteile bezgl. Rassespezifizierungen und ganz besonders Urteile die in NRW die 20/40er Regelung angegriffen haben.
Da gibt es ein Paar - zu finden bei Hund und Halter e.V. und bei Menschen Tiere Werte e. V. In der Beziehung war aber das OVG Niedersachsen immer Vorreiter - im Bereich Gefahrenabwehrrecht als auch erhöhte Besteuerung.

Eine Klage vor der EU wäre durchaus interessant, aber mal ehrlich, wer soll das zahlen können, selbst wenn man die Zugangsbedingungen erfüllen könnte.....

Das Verfahren selbst ist gerichtskostenfrei (anders als innerhalb Deutschlands) - ab einem bestimmten Stadium des Prozesses muss man sich anwaltlich vertreten lassen - erst ab da kostet es Geld.

Neben dem Grundgedanken, das Rasselisten unhaltbar sind wollte ich mein Pöckchen in Ehren grau werden sehen - die ca. 50 % Bulligene machten Sie zu einem überaus sozial kompetenten, wesensfesten Hund - den Gefahrenverdacht, der ja durch die bestandene Verhaltensprüfung wiederlegt wurde wollte ich nicht auf ihr sitzen lassen.

Meine Grundargumentation war immer, dass sie nicht gefährlicher ist als die ca. 250000 anderen "baugleichen" Hunde ( 23 KG/ 47cm) in NRW.
 
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