Und in Hessen entschied man dass das rechtlich nicht durchsetzbar ist und zog es zurückIn Thüringen ist die Kastra von Listenhunden sogar gesetzlich vorgeschrieben.
dass die Rege-lung des § 11 Abs. 4 Thüringer Tiergefahrengesetz, der die Unfruchtbarmachung vorsehe, eine Ausnahme von dem in § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz geregelten Amputationsverbot dar-stelle
Wieso zurück? Dein Hund kommt doch vom Züchter?
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Ist das jetzt die Art mit der DU wirklich auch argumentieren möchtest? Was Du richtig findest?
Das ist aber mMn eine Ausnahme, die eher darauf zielt vom Staat nicht zu kontrollierende Vermehrung auszuschließen, als vom Besitzer nicht zu kontrollierende wie bei "normalen" Hunden.Es ist völlig egal, wie irgendwer von uns das findet - Fakt ist, dass es in unserem Land mindestens eine Gesetzeslage gibt, die die Kastration zur Verhinderung unerwünschter Fortpflanzung nicht nur gutheißt, sondern vorschreibt!
Die, wie Pyrrha ja selbst schon angefügt hat, geändert wird.Es ist völlig egal, wie irgendwer von uns das findet - Fakt ist, dass es in unserem Land mindestens eine Gesetzeslage gibt, die die Kastration zur Verhinderung unerwünschter Fortpflanzung nicht nur gutheißt, sondern vorschreibt!
aber die Entscheidung hat ja nichts damit zu tun, ob Nachbars Fiffi einfach so kastriert werden darf oder nicht, sonder es wird lediglich ein Gesetz (Tiergefahrengesetz) über das andere (Tierschutzgesetz) gestellt.Und ich wollte zeigen, DAS geklagt wurde, hier hieß es ja "wo kein Kläger..."-
Die, wie Pyrrha ja selbst schon angefügt hat, geändert wird.
MMn wäre hier eine Klage wg Verletzung am Eigentumsrecht auch erfolgsversprechender gewesen. Da sind die Deutschen letztendlich pingeliger als in Sachen Tierschutz.
Auch wenn ein Gesetz irgendwann geändert wird, im Moment ist es gültig...
Es wurde vor dem Thüringer Oberlandesgericht dagegen geklagt und abgewiesen...Zitat aus dem Urteil:
Es hat doch keiner der hier schreibenden Kastrationsgegner jemals die Notwendigkeit Katzen und Straßenhunde zu kastrieren angezweifelt?
Nö, ich beziehe mich darauf dass man in Thüringen dahingehend ändert dass eine "Unfruchtbarmachung", also sowohl mit Hormonen, als auch mit Sterilisation, zulässig ist.Nein, wird es doch eben nicht...ich glaube, da habt ihr euch missverstanden.
Nein, wird es doch eben nicht...ich glaube, da habt ihr euch missverstanden.
edit: Johanna war schnellerudn freue mich, das nun Änderungen daran vorgenommen werden und hormonelle Verhütung erlaubt ist
weil ihm die Gefahrenabwehr wichtiger ist?Und warum sollte der Staat (muss sich sonst um unkontrolliert vermehrte Listenhunde und die Gefahren dadurch kümmern) ein größerers Interesse haben, von ihm unkonrollierte Vermehrung einzudämmen
sonder es wird lediglich ein Gesetz (Tiergefahrengesetz) über das andere (Tierschutzgesetz) gestellt.
@helki rein aus Interesse, ich weiß es wirklich nicht
Wenn vom Tierschutz junge Hunde mit Kastrationsauflage vermittelt werden und diese Auflage wird nicht erfüllt. Gab es da schon mal Klagen seitens des Tierschutz?
Wenn ja - weißt du, wie diese ausgegangen sind?
Wenn nein - warum nicht?