kam soeben rein,
watson
Hallo,
auf der Tagesordnung des Bundesrates am Freitag, 20. Oktober, 9.30 Uhr steht unter Punkt 20. Entwurf eines Gesetzes zur Bekaempfung gefährlicher Hunde gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG Drucksache 460/00 zu Drucksache 460/00 Drucksache 460/1/00 Drucksache 460/2/00
+++++++++
IMK findet im November statt !
Im Oktober ist nur eine Sondersitzung "Rechte"....
+++++++
Hallo Liste(n),
in den letzten Tagen geisterte eine Meldung durch diverse Listen die
besagte, das Verwaltungsgericht Potsdam habe entschieden, dass keine Hunde
mehr eingezogen werden dürfen.
Das stimmt so nicht! (leider)
Richtig ist folgendes: Einem Halter im Zuständigkeitsbereich des OA
Löwenberg sollte der Hund eingezogen werden. Dieser legte Wiederspruch bein
VG Potsdam ein. Das VG wies das OA darauf hin, dass es bei einem
Rechtsstreit verlieren würde, da die Enteignung nicht juristisch haltbar
sein und schlug dahingehend einen (Quasi-)Vergleich vor.
Leider hat das KEINEN Urteilscharakter und ist nicht global anwendbar --
aber als Zeichen zu werten, denn wenn das VG bei einem so entscheidet, kann
eine andere Entscheidung nicht großartig anders ausfallen.
Wer irgendwas anderes oder näheres darüber weis, den bitte ich, dringend mit
mir Kontakt aufzunehmen.
Ich danke und grüße
Rico
watson
Hallo,
auf der Tagesordnung des Bundesrates am Freitag, 20. Oktober, 9.30 Uhr steht unter Punkt 20. Entwurf eines Gesetzes zur Bekaempfung gefährlicher Hunde gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG Drucksache 460/00 zu Drucksache 460/00 Drucksache 460/1/00 Drucksache 460/2/00
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IMK findet im November statt !
Im Oktober ist nur eine Sondersitzung "Rechte"....
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Hallo Liste(n),
in den letzten Tagen geisterte eine Meldung durch diverse Listen die
besagte, das Verwaltungsgericht Potsdam habe entschieden, dass keine Hunde
mehr eingezogen werden dürfen.
Das stimmt so nicht! (leider)
Richtig ist folgendes: Einem Halter im Zuständigkeitsbereich des OA
Löwenberg sollte der Hund eingezogen werden. Dieser legte Wiederspruch bein
VG Potsdam ein. Das VG wies das OA darauf hin, dass es bei einem
Rechtsstreit verlieren würde, da die Enteignung nicht juristisch haltbar
sein und schlug dahingehend einen (Quasi-)Vergleich vor.
Leider hat das KEINEN Urteilscharakter und ist nicht global anwendbar --
aber als Zeichen zu werten, denn wenn das VG bei einem so entscheidet, kann
eine andere Entscheidung nicht großartig anders ausfallen.
Wer irgendwas anderes oder näheres darüber weis, den bitte ich, dringend mit
mir Kontakt aufzunehmen.
Ich danke und grüße
Rico